Hallo allerseits,
ich habe einen extrem aggresiven Nachbarn, der mindestens 3 x die Woche vollkommen ausrastet. In dem zusammenhang kommt ständig die Polizei ins Haus jedoch lernt er einfach nicht daraus und es geht immer weiter und weiter. Ich für meinen Teil habe bisher wegen ihm nicht einmal die Polizei gerufen geschweigeden ihn angezeigt weil ich einfach kein Öl ins Feuer gießen will, jedoch ist er absolut in der Richtung festgefahren das ich es angeblich immer bin der die Polizei ruft oder ihn Anzeigen würde… Jedesmal wenn er wieder abdreht kommt er an meine Tür und Brüllt Morddrohungen, Beleidigungen und schlägt bzw. tritt gegen meine Tür. Als er wegen seinem Verhallten die Kündigung vom Vermieter erhalten hat ist es natürlich auch meine Schuld gewesen… Ich hab einfach die Schnauze gestrichen voll mir das seit Monaten anzuhören und würde nun wirklich Anzeige gegen ihn stellen wollen und habe heute (hinter der Tür) seine Beschimpfungen und Drohungen mit dem Handy aufgenommen das ich als Beweiss vorlegen kann.
Meine Frage währe nun: Audio, Video und Bild sind rechtlich ja nicht so ganz einfach wegen Recht am Bild und Persönlichkeitsgedöhns. Das die Aufnahme vor Gericht nicht zugelassen ist weiss ich bereits jedoch habe ich gelesen das es bei der Polizei durchaus verwertbar sein soll. Wiederum habe ich gelesen das auf Grund meiner Aufnahme mir sogar Strafe droht weil er ja nicht wuste das ich ihn aufnehme, jedoch habe ich bisher nur etwas darüber gefunden wie es ist wenn man ein Gespräch aufnimmt. Da ich ja mit ihm kein Gespräch führe und er ja eigentlich sogar garnicht wissen kann ob ich überhaupt zuhause bin ist die Frage wie es da Rechtlich aussieht. Also die Frage is ja auch ob er überhaupt Rechte geltend machen kann wenn es kein „Privates Gespräch“ ist sondern er (wie geschehen) das ganze lauthals durchs Haus Brüllt.
Wenn ich das aufnehme mache ich mich da Strafbar? In dem Fall vielleicht sogar doch Gerichtlich verwertbar da keine privatsphäre anzunehmen war?