Audioaufnahme

Hallo allerseits,

ich habe einen extrem aggresiven Nachbarn, der mindestens 3 x die Woche vollkommen ausrastet. In dem zusammenhang kommt ständig die Polizei ins Haus jedoch lernt er einfach nicht daraus und es geht immer weiter und weiter. Ich für meinen Teil habe bisher wegen ihm nicht einmal die Polizei gerufen geschweigeden ihn angezeigt weil ich einfach kein Öl ins Feuer gießen will, jedoch ist er absolut in der Richtung festgefahren das ich es angeblich immer bin der die Polizei ruft oder ihn Anzeigen würde… Jedesmal wenn er wieder abdreht kommt er an meine Tür und Brüllt Morddrohungen, Beleidigungen und schlägt bzw. tritt gegen meine Tür. Als er wegen seinem Verhallten die Kündigung vom Vermieter erhalten hat ist es natürlich auch meine Schuld gewesen… Ich hab einfach die Schnauze gestrichen voll mir das seit Monaten anzuhören und würde nun wirklich Anzeige gegen ihn stellen wollen und habe heute (hinter der Tür) seine Beschimpfungen und Drohungen mit dem Handy aufgenommen das ich als Beweiss vorlegen kann.

Meine Frage währe nun: Audio, Video und Bild sind rechtlich ja nicht so ganz einfach wegen Recht am Bild und Persönlichkeitsgedöhns. Das die Aufnahme vor Gericht nicht zugelassen ist weiss ich bereits jedoch habe ich gelesen das es bei der Polizei durchaus verwertbar sein soll. Wiederum habe ich gelesen das auf Grund meiner Aufnahme mir sogar Strafe droht weil er ja nicht wuste das ich ihn aufnehme, jedoch habe ich bisher nur etwas darüber gefunden wie es ist wenn man ein Gespräch aufnimmt. Da ich ja mit ihm kein Gespräch führe und er ja eigentlich sogar garnicht wissen kann ob ich überhaupt zuhause bin ist die Frage wie es da Rechtlich aussieht. Also die Frage is ja auch ob er überhaupt Rechte geltend machen kann wenn es kein „Privates Gespräch“ ist sondern er (wie geschehen) das ganze lauthals durchs Haus Brüllt.

Wenn ich das aufnehme mache ich mich da Strafbar? In dem Fall vielleicht sogar doch Gerichtlich verwertbar da keine privatsphäre anzunehmen war?

Über die Zulassung von Beweismaterial entscheidet der Vorsitzende Richter.

Willst du wirklich gegen den „Nachbarn“ vorgehen, laß dich anwaltlich beraten.

Hallo,

danke erstmal für deine Antwort.

Mir geht es eher um die Frage ob ich mich Strafbar damit mache wenn ich das als Beweiss vorlege. Eben auf Grund dessen das es diese oben genannten Rechte am Bild und Persönlichkeitsgedöhns gibt oder ob es entfällt da es weder gespräch noch privat war…

Mit Anwalt habe ich versucht bzw. versucht einen solchen Hilfeschein zu bekommen um Anwalt einzuschalten, da jedoch wurde mir gesagt das ich den nicht bekomme weil ich nicht genügend eigenbemühungen habe obwohl ich jedesmal wenn er wieder abgeht mit der vermietung kommuniziere und die auch schon gegen den Arbeiten um den endlcih aus dem Haus zu bekommen. Anwalt is also nicht drin. Auf der Stelle wurde mir gesagt das ich meinen Nachbarn erst mehrfach schriftlich auffordern muss mit Frist und allem pi pa po bevor ich auch nur annähernd son Schein bekomme… ich frag mich nur was ich damit zutun habe bzw. warum ich meinen Nachbarn schriftlich hinterher rennen muss und betteln das er aufhört wenn ich mit der Vermietung in Kontakt bin und die sich drum kümmern… In meinen Augen ist mein Ansprechpartner mein Vermieter. Ihm interessiert es überhaupt nicht wenn ich ihm was sage oder schreibe.

naja dann werd ich es einfach lassen. so gieß ich kein öl ins feuer und warte eben bis er endlich rausgeklagt ist, auch wenns wohl monate dauert… irgendwann isser raus…

Hat dein Telefon einen AB mit Mitschneidefunktion? (z.B. Gerät von AVM)
Es könnte doch sein, dass du gerade mit einem Bekannten oder Freund diese Funktion ausprobierst als nebenan der Krach los ging.
Dann hättest du eine verwertbare Zufallsaufnahme.

Du darfst in deiner Wohnung aufnehmen solange du willst. Brüllt dein Nachbar so laut durch die Tür, dass es in deiner Wohnung hörbar ist, sehe ich da keine Schwierigkeiten. Da ist er dann selbst schuld

nein, hat es nicht. ich kann zwar telefonate aufnehmen, einfach per knopfdruck bzw druck aufs display (bluboo maya 3g) aber zusatzgeräte etc hat es nicht. Und sagen das es dabei aufgenommen ist kann (und werde ich nicht) da zum einen das Format nicht stimmt und zum anderen dann ja meine Stimme bzw. die meines Freundes zu hören sein müsste.

Hallo,

genau das ist die Frage^^ Rechtlich gesehen, ob er dann kein Recht hat auf Privatsphere oder freiheit des Wortes (oder so ähnlich) sich zu berufen eben weil es weder Gespräch war noch Privat da durchs Haus gebrüllt und ich ohne Interaktion mit ihm in meiner Wohnung. Ich gehe davon aus das es so ist aber wie es ja so schön heisst, Recht haben und im Recht sein sind 2 Paar Schuhe

Das is ja auch immer der Witz… ich hab seit mehreren Monaten nicht ein Wort mit ihm gewechselt abgesehen von einmal im Huasflur ein flüchtiges „Hallo“ aber dennoch behauptet er permanent ich würde ihm Drohen und ihn Beleidigen… Der Mensch ist einfach so Krank das geht auf keine Kuhhaut mehr

Du hast uns doch eben in epischer Breite geschildert, was du damit zu tun hast - DU bist doch derjenige, den das stört!
Was willst du also?
Du würdest dir die Mühe machen und sein Gebrüll aufnehmen usw.
Aber ein paar Briefe schreiben ist dir zuviel? Dann kann der Leidensdruck nicht so groß sein.

Hier wird dir gerade die juristisch sinnvolle Vorgehensweise geschildert - aber du lehnst ab.

Und in den Augen des Gesetzes musst du als Betroffener dich auch an ein paar Regeln halten.
Dem Vermieter kann es egal sein, derjenige, der sich gestört fühlt, bist DU!

Wieso sagst du das eigentlich dauernd? In welches Öl gießt du denn Feuer? Der Nachbar stört dich doch, und bis eben wolltest du etwas unternehmen.

Das soll einer verstehen…

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Du glaubst ernsthaft, wenn man Beweismittel fälscht und einen Betrug begeht werden sie plötzlich legal?

Du hast ein wirklich sehr seltsames Rechtsverständnis.

Besser gesagt: gar keins.

Immer hübsch langsam. Kommt schon drauf an, was genau du da aufnimmst. Und hier hat er ja nicht einfach mal ‚gerade zufällig was aufgenommen und dann ganz zufällig…‘. Er hat ganz gezielt ein Gespräch aufgenommen.

Ich schon. So einfach ist das nämlich nicht:

Aber hier ist ja ein etwas anderer Fall.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gespraechsmitschnitte-als-beweismittel-ungeeignet_057458.html
sagt ganz deutlich:
„Wird man von demjenigen, mit dem man das Gespräch aufnimmt diskriminiert, beleidigt, bedroht oder genötigt, ist die Aufnahme im Regelfall verwertbar.“
(letzter Absatz).

Hallo NurKucken,

Ich hab deine Links gelesen und, wie oben schon geschrieben, zielt alles immer auf 4 augen gespräche oder auf nicht öffentlich gesprochene worte ab. es ist aber wenn er vor meiner tür steht die geschlossen ist und ich dahinter (ohne das er weiss das ich da stehe) weder ein gespräch, schon garnicht unter 4 augen und meiner meinung nacht ist es öffentlich gesprochenes wort da er es ja durch das ganze haus brüllt…

die frage die sich stellt und die ich oben auch gestellt habe ist: da er es durchs haus brüllt ist privatsphere nicht gegeben bzw. mit der formulierung auf advo ist es öffentliches wort da nicht gespräch von person zu person sondern brüllen durchs haus das es alle hören bzw. hören können. wie sieht es da rechtlich aus? dazu finde ich nichts. es wird immer nur von gesprächen unter 4 augen oder nicht öffentlich gesprochen, wie es aber in den fall ist wo der jenige es öffentlich brüllt finde ich nichts. oder irre ich mich gar und trotz des Brüllens ist es nicht öffentlich weil es für mich bestimmt war (obwohl ich evtl garnicht zuhause)?

zudem steht bei advo zitat „Sie sich in einer Notwehrsituation befinden – also beispielsweise gerade akut bedroht werden.“ das würde ja heissen das es legitim ist weil er eben brüllt mich umbringen zu wollen und dererlei dinge. das würde ich schon als drohung bzw. akute bedrohung bezeichnen wenn er zusätzlich noch gegen die tür hämmert oder tritt

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Wenn das keine Drohung ist, die man als Beweissicherung aufzeichnen darf weiß ich nicht, was man überhaupt aufzeichnen dürfte.

Aber: ich bin kein Anwalt. Ich habe auch nur ein paar Links gefunden und gelesen und interpretiert. Letzten Endes bleibt dir nur, das selbst zu entscheiden oder einen Anwalt (kostenpflichtig, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast) dazu zu befragen.

Danke erstmal an alle Antworter!

@nurkucken Ich hab mich gestern Abend mit einem Freund unterhalten und der kennt nen Anwalt der für kleines Geld ein Beratungsgespräch anbietet. Ich werd mich mal mit diesem Treffen und das dort erfragen.

Aber wie du schon schreibst, wenn das nicht reicht um es aufnehmen zu dürfen, was dann…