nehmen wir mal an jemand will ein Haus bauen. Problem: die Makler erzählen einem nen Scheiß damit man den Vertrag unterschreibt. Deswegen sollen alle Gespräche aufgezeichnet werden, denn auch mündlich geschlossene Vereinbarungen sind bindend, man muss sie nur nachweisen können.
Gesucht: Ein Aufzeichnungsgerät ähnlich einem Diktiergerät(idealer weise als mp3 Aufzeichnung). Mit einem Mikrofon, dass man an der eigenen Kleidung verstecken kann. Wichtig ist die Tonqualität, damit man den Makler auch gut verstehen kann und ein eventueller Richter/Anwalt nicht abstreiten kann, dass es sich um diesen Makler handelt.
Mal von der rechtlichen Seite abgesehen, von der ich glaube,
dass einverständnislose Gesprächsmittschnitte als Beweismittel
nicht haltbar sind,
Danach habe ich hier nicht gefragt, sondern Im Unterforum Recht.
würde ich ein Handy mit Diktierfunktion benutzen. Das lässt
sich am leichtesten einfach so in der Hand halten und die
Tonqualität ist ausreichend.
Schon ausprobiert. Die Tonqualität reicht eben nicht aus.
Es gibt zu viele Nebengeräusche, außerdem kann man die Gesprächspartner nicht eindeutig identifizieren.
Es gibt zu viele Nebengeräusche, außerdem kann man die
Gesprächspartner nicht eindeutig identifizieren.
das liegt nicht am Gerät, sondern an den akustischen Bedingungen. Bei seriösen Aufnahmen hat jeder Teilnehmer sein eigenes Mikrofon, weil nur so der Abstand zwischen Nutz- und Störsignal groß genug gehalten wird.
Gesucht: Ein Aufzeichnungsgerät ähnlich einem
Diktiergerät(idealer weise als mp3 Aufzeichnung). Mit einem
Mikrofon, dass man an der eigenen Kleidung verstecken kann.
Am besten einen billigen mp3 Player mit Aufnahmefunktion und den - am besten der Partnerin - um den Hals hängen. Bei Frauen geht das besser, weil die öfter üppigen Halsschmuck haben und einen mp3 Player kann man auch der Einfachheit halber um den Hals hängen haben. Ist manchmal üblich. Um ihn offensichtlich zu kaschieren, kann man auch noch Ohrstöpsel drin hängen haben und alles sieht so aus, als wäre man eben zur Baustelle oder zum Maklerbüro gejoggt
Wichtig ist die Tonqualität, damit man den Makler auch gut
verstehen kann und ein eventueller Richter/Anwalt nicht
abstreiten kann, dass es sich um diesen Makler handelt.
besser ist es immer den Aufzunehmenden frotal und nicht durch Kleidung hindurch in das Gerät quatschen zu lassen. Wenn der Makler allerdings ein Mikrofon sieht, könnte es peinlich werden und dazu das ganze Vertrauensverhältnis in Gefahr stehen…
ein (rosa) mp3 Player bei einer sportlichen Dame um den Hals hängend ist absolut salonfähig und „offensichtlich unauffällig“.
Ich weiß das daher, weil meine Frau mal eine ganze Sitzung so heimlich aufgenommen hat aus Mitschreibefaulheit.
Weit VOR dem Treffen schon einschalten und während des Gesprächs den Player nicht auffällig berühren und herumschalten. Bei mp3 ist Platz satt.
PS: So würde ich nie bauen, oder kaufen, aber egal, das ist hier ja nicht gefragt.
m. E. wählst Du einen Weg, der von vornherein nicht nur unsicher, sondern sicherlich mit viel Ärger verbunden sein kann . . .
Wenn Du dem Makler absolut nicht traust, mache mit ihm keine Verträge, sondern such´ einen seriösen.
Wenn Du den Makler „festnageln“ willst auf Gesagtes, kündige klipp und klar an, dass jedes Gespräch aufgezeichnet wird oder aber alle Zusagen von ihm schriftlich in einem Ergebnisprotokoll festgehalten werden, das er unterzeichnen muss.
Wenn Du diesem Makler wirklich so wenig traust, wie Du hier den Anschein erweckst, rate ich Dir dringend, mit ihm keine Geschäfte zu machen!
ich habe mich im Vorfeld selbstverständlich informiert und der scheint seriös zu sein, nur der Hausbau ist für gewöhnlich die teuerste und weitreichenste Sache die jemand für gewöhnlich macht und da man nicht hell sehen kann, kann immer mal was schief gehen. Während ich mich informiert habe, habe ich einige Tipps bekommen, habe aber leider auch einige totale Horrorgeschichten gehört. Und gegen diese wollte ich mich halt absichern.
MFG
PS offen zu sagen, das alles aufgezeichnet wird wäre natürlich eine Möglichkeit. Dann noch in den Vertrag aufnehmen, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen mündlicher Vereinbarung und schriftlicher Vereinbarung die mündliche gilt. hmmm…
PS offen zu sagen, das alles aufgezeichnet wird wäre natürlich
eine Möglichkeit. Dann noch in den Vertrag aufnehmen, dass im
Falle eines Widerspruchs zwischen mündlicher Vereinbarung und
schriftlicher Vereinbarung die mündliche gilt. hmmm…
Du weißt schon, dass Du offen sagen MUSST, dass Du aufnimmst, oder? Wenn nicht ist:
1.) Die Aufnahme (ja, selbst für private Zwecke) vollkommen illegal!