AÜG & Vergütung von Urlauns und Weihnachtsgelt

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), Tarifvertrag für E- und IT-Berufe.

Habe einen neuen Mitarbeiter der wie folgt eingestuft wurde BAP EG 8 / ERA EG 14.

Der Kunde schreibt mir vor einen Mindeststundenlohn für die LAK (Leiharbeitskraft) zu bezahlen, welches viel höher ist, als die Höchste Stufe von BAP EG 8. Diese Vorgabe drückt natürlich meine Bruttomarge erheblich.

Daher meine Frage, muss ich trotz hohes Gehalt nach dem 6. Monat Urlaubs- und Weihnachtsgeld von mind. 150€ an die LAK vergüten?

Viele Grüße und Danke.