Auf Abruf bei Schülerjob zulässig?

Folgendes ist der Fall.

Schülerin( 18 Jahre ) arbeitet neben dem letzten Abiturjahr in einem Supermarkt als Kassiererin auf 400 Euro-Basis. Meist sind es 12 Stunden die Woche an festgelegten Tagen ( Zwei feste Wochentage und der Samstag, da sonst immer lange Schule)
Beworben wurde sich als Schülerin ohne Führerschein , zu diesem Zeitpunkt wohnte die Schülerin aber noch in der selben Stadt, wie auch die Filiale ansässig ist.
Nun ist die Schülerin vor einem halben Jahr mit ihrem Freund gemeinsam in einen 25 km entfernten Ort gezogen.
Die Arbeit zu erreichen ist auch weiterhin kein grundlegendes Problem (selbst ohne Führerschein), da sie an besagten Tagen entweder der Schule wegen im Ort ist, oder gefahren werden kann. Je nachdem wie die Situation es bedarf.

Nun ist es aber so, dass die Filiale für 4 Wochen zwecks Umbau geschlossen ist.
Auch die Schülerin als 400 Euro Kraft soll nun, da die grundlegendsten Sanierungen erledigt sind helfen und wurde mit der Aussage abgesetzt, dass man sie „Auf Abruf“ einsetzen würde.

Das ist aber schlicht und ergreifend nicht möglich, da nicht vorher mitgeteilt wird, wann die Schplerin zu kommen hat, sondern spontan angerufen wird und der Betroffene entsprechend Zeit nah zu erscheinen hat.

Schülerin bat zu Anfang um Rücksicht, dass das bei ihr zu organisatorischen Problemen führen kann, da sie nicht im selben Ort lebt, kein Auto besitzt und die Anfahrt ein ganzes Stück zu fahren ist. Daraufhin wurde gesagt, man würde sie 24 Std. im voraus informieren.

Gestern war jedoch folgendes der Fall: Nach einer Woche Urlaub sollte die Schülerin sich am Montag melden um zu erfahren wann sie gebraucht würde.
Am Telefon sagte man ihr daraufhin sie solle „Morgen noch einmal Anrufen, dann würde sie erfahren ob sie morgen gebraucht würde“.

Es ist absolut keine Organisation für den eigene Tag mehr möglich. Nun hat besagte Schülerin Angst, dass jetzt wo sie von der Schule wieder daheim ist (am heutigen Tag - 35 Min fahrt - der Freund holte sie aus der Stadt ab) gleich dort Angerufen und die Chefs ihr sagen, dass sie vorbei kommen soll um zu arbeiten.
Sie wüsste zudem nicht wie sie wieder zurück kommen sollte, da ihr Freund 1 1/2 Stunden länger arbeitet, als sie üblicherweise arbeiten muss.
Ebenso morgen: Planung ist einfach nicht möglich, was sie morgen erledigen kann weiß sie nicht, da sie jetzt, 24 Std. vorher nicht weiß ob sie morgen arbeiten muss. Geschweige denn, dass sie weiß wie sie so spontan zur Arbeit hin kommen soll.

Ist das alles so überhaupt erlaubt?
Die Schplerin hat die Befürchtung, dass der Chef alles andere als glücklich sein wird, wenn sie sich dieser Sache verweigert. Andererseits ist sie auf diesen Job angewiesen.

Hallo (= freundliche Anrede)

Ist das alles so überhaupt erlaubt?

TzBfG § 12 Arbeit auf Abruf

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.
(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html )

Die Schplerin hat die Befürchtung, dass der Chef alles andere
als glücklich sein wird, wenn sie sich dieser Sache
verweigert. Andererseits ist sie auf diesen Job angewiesen.

Das klingt nach „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ Man muss sich schon entscheiden, ob man sein Recht durchsetzen will und die möglichen Konsequenzen in Kauf nehmen.

Gruß, (= freundliche Verabschiedung)
LeoLo