Auf bebautes Grundstück sollen zwei Reihenhäuser gebaut werden - LRA lehnt ab

Hallo Gemeinde,
es geht um ein Grundstück, dass derzeit mit einem großem alten Haus und einem größerem Garagenkomplex (steht gesondert) bebaut ist.Die genannten Gebäude auf dem Grundstück sind stark renovierungsbedürftig. Das Grundstück soll nun verkauft werden als Baugrund für zwei Reihenhäuser. Die alten Gebäude sollen abgerissen werden.

Auf einer Seite sind Felder, die landwirtschaftlich Betrieben werden. Ein Nachbar hatte eine Landwirtschaft, die aber nicht mehr betrieben wird, aber das Recht darauf noch besitzt. Ein weiterer Nachbar betreibt aktuell noch eine Landwirtschaft. Die Gemeinde hatte bei einer Anfrage keine Einwände gegen das Vorhaben.

Soweit so gut. Nun stellt sich aber das Landratsamt quer. Da ein Nachbar noch eine Landwirtschaft betreibt und ein weiterer den landwirtschaftlichen Betrieb wieder aufnehmen könnte, kann einer bebauung nicht zugestimmt werden, so die Behörde. Der Nachbar, deren Landwirtschafft ruht, möchte sein Recht dazu nicht aufgeben und der andere Nachbar hat nun bedenken, dass der Käufer ja gegen seine Landwirtschaft vorgehen könnte und er dann Probleme bekommt.

Insgesamt würde nun evtl. noch das Recht auf Bestandsschutz „ziehen“, so dass wenigstes das bestehende wieder bebaut werden darf in der vorhandenen ordendlichen Größe.

Ich kenne mich nicht so recht aus und bin verärgert, dass man zwar ein eigentlich wertvolles Grundstück hat, der Wert dessen aber erheblich leidet, da die Bebauung sehr eingeschrängt, bis garnicht genemigt werden kann. Habt ihr mir noch Tipps? Sollte alles nichts helfen, wird der Weg an einem guten Anwalt vermutlich nicht vorbei führen.
Da kann die Gemeinde und der Bürgermeister natürlich gerne zustimmen, letztendlich hat das Bauamt das sagen und wenn die nein sagen und die Nachbarn wenig begeistert sind, wird es schwer.

Hab Ihr noch einen Rat?

Grüße
Martin aus Bayern

Hallo,

eigentlich soll wohl bedeuten, dass der Gewinn höher ausfiele, wenn man die Bauordnung ignorieren könnte. Die Bauordnung ist aber festgelegt und die Ansicht der Gemeinde sowie des Bürgermeisters schlicht irrelevant. Man studiere die einschlägige Bauordnung und halte sich daran.

vdmaster

Hallo!

Niemand hätte einen daran gehindert, das alte Haus zu modernisieren und umzubauen. Das wäre der Bestandsschutz.
Abriss und Neuerrichtung in alter Größe wäre da schon problematischer aber nicht völlig undenkbar.

Offenbar ist das ein Grundstück im Außenbereich, möglicherweise deshalb „eigentlich“ privilegiert für Land-und Forstwirtschaft, nicht für „normales“ Wohnen.
Neu würde dort die Wohnbebauung nicht zugelassen. Was schon vorhanden ist kann bleiben, aber nichts wesentliches hinzugefügt werden.
So wäre wohl auch der Abriss der Garagen und Neubau eines 2. Wohnhauses unzulässig.
Das ist geltendes Gesetz und könnte höchsten mit einem Bebauungsplan der Gemeinde umgangen werden. Das kostet aber Geld und schafft Probleme, eben weil die Nachbarn Landwirte sind.
Es kommt zu den angesprochenen Einwänden der Neubewohner über geruchs-und Lärmbelastung aus der Viehhaltung z.B.
Das wird sich die Gemeinde nicht antun, nur um einem Grundbesitzer sein Grundstück zu vergolden.

Mfg
duck313