ich habe noch nie was mit dem Gericht zutun gehabt,ich höre immer nur das die Strafe zur Bewährung ausgesätzt wird.
Wie muß sich den der Täter verhalten,damit er nicht ins Gefängnis kommt,oder wann kommt er rein oder auch schon wenn er bei Rot über die Rote Ampel geht???
zunächst einmal hilft ein Blick in das StGB und andere Gesetze mit Strafvorschriften. Da steht jeweils drin, ob etwas überhaupt mit Haft, und wenn ja in welchem Umfang bestraft wird, wobei die Spielräume regelmäßig recht groß sind, um einer konkreten Tat gerecht zu werden. Kann hiernach eine Strafe bis zu zwei Jahren heraus kommen, kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden, und wird sie es im Normalfall auch dann, wenn wir Leuten sprechen, vor denen man die Öffentlichkeit nicht zwingend durch Wegsperren schützen muss. Also klassischerweise Ersttäter, Leute bei denen die Tat nicht nach Wiederholungsgefahr aussieht, …, bei denen man aber trotzdem das deutliche Signal setzen möchte, dass man sich hier jenseits des Bereiches bewegt, für den eine Geldstrafe angemessen erscheinen würde, und bei denen man über die Bewährungszeit das Damoklesschwert eines tatsächlichen Haftantritts schweben lassen möchte.
Beim Bewährungswiderruf in Verbindung mit erneuter Straffälligkeit ist allerdings zu berücksichtigen, dass es dann zu einer Gesamtstrafenbildung kommt, und jemand gerade nicht die 18 Monate Bewährungsstrafe dann zunächst 1:1 absitzen, und dann für die neue Tat erneut einsitzen muss. Vielmehr wird dann eine einheitliche Gesamtstrafe für beide Delikte gebildet.
Wie muß sich den der Täter verhalten,damit er nicht ins
Gefängnis kommt,oder wann kommt er rein oder auch schon wenn
er bei Rot über die Rote Ampel geht???
Straftat -> Gefängnis
OWi -> kein Gefängnis
viele Owi -> möglicher Weise Gefängnis