Hallo Lyra,
Du hast es schon richtig erkannt, die Rechtslage ist hier alles andere als eindeutig.
Nun scheint es so zu sein, daß sie das Bußgeld akzeptiert hat (indem sie zahlte) und damit die Sache erledigt ist - meines Wissens ist hier nichts mehr zu machen.
Die Alternative wäre gewesen das Bußgeld nicht zu akzeptieren (und nicht zu zahlen), dann hätte sie wahrscheinlich eine Anzeige kassiert. Wenn (was anzunehmen ist) der Staatsanwalt ebenfalls einen Straftatbestand erfüllt sieht, würde er (wenn sie weiter „uneinsichtig“ bleibt) Anklage erheben. Wie dann die Sache vor Gericht ausgegangen wäre, kann niemand guten Gewissens vorhersagen. In meinen Augen sind da durchaus auch andere Tatbestände erwägenswert, z.B. Straßenverkehrsgefährdung. Dies ist aber ebenfalls aus der Ferne nicht zu beurteilen.
Aber, am Rande, ich kann die Verärgerung der Einsatzkräfte sehr gut verstehen. Wenn sie alarmiert wurden, kann sie so unsichtbar nicht gewesen sein. Und nachdem was im real life so alles vorkommt muß man hier mit allerlei Unappetilichen rechnen. Wenn man dann feststellt, daß man es „nur“ mit einem „Spinner“ zu tun hat, halten sich Erleichterung und Ärger die Waage…
Vor diesem Hintergrund mußt Du auch die Drohung mit den Einsatzkosten verstehen. Ob und in welcher Höhe hier wirklich Kosten in Rechnung gestellt werden können, ist im Forum nicht zu entscheiden. Da sollte sie erstmal abwarten, was da kommt und sich dann im Zweifel anwaltlich beraten lassen. Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen und dann die Möglichkeiten realistisch einschätzen.
Gruß Stefan
Vor kurzem musste eine Bekannte von mir 100€ Bußgeld zahlen,
aufgrund „Erregung öffentlichen Ärgernisses“.
Sie saß zur Dämmerungszeit auf dem Geländer einer
Autobahnbrücke, was zunächst nicht verboten scheint. (und doch
sehr ungewöhnlich ist… :o) ) Irgendjemand hat dann die
Polizei informiert, die inklusive Feuerwehrwagen vorfuhr. Die
haben meine Bekannte dann von der Brücke „gepflückt“ und mit
obigem Bußgeld belegt.
Version der Polizei ist, dass die Autofahrer auf der
Schnellstraße hätten irritiert werden können und es hätte zu
einem Unfall kommen können. (Kam es aber nicht) Weiterhin
scheine es bei Personen, die auf dem Brückengeländer 10m über
einer Straße vor sich hin sitzen, als wollen sie sich das
Leben nehmen; demnach wäre eine zusätzliche Bezahlung der
aufgewendeten Feuerwehreinsatzkräfte abzuwägen…
Version meiner Bekannten ist, dass die sehr am Rand der Brücke
saß, und zudem die Dämmerung verhindert hätte, dass sie jemand
von der Schnellstraß aus hätte sehen können. Ein Verbot auf
ihre Handlung seie ihr nicht bekannt (und der Polizei
scheinbar auch nicht)
Jetzt frage ich mich, ob es rechtens ist, 100€ Bußgeld zu
zahlen, für eine zwar doch sehr ungewöhnliche, aber immerhin
offenbar nicht verbotene „Tat“. Außerdem die Bezahlung der
Einsatzkräfte…?
Würde mich über Anregungen und Meinungen freuen!
Gruß!
Lyra J.