Auf Brückengeländer sitzen

Hallo allerseits!

Vor kurzem musste eine Bekannte von mir 100€ Bußgeld zahlen, aufgrund „Erregung öffentlichen Ärgernisses“.
Sie saß zur Dämmerungszeit auf dem Geländer einer Autobahnbrücke, was zunächst nicht verboten scheint. (und doch sehr ungewöhnlich ist… :o) ) Irgendjemand hat dann die Polizei informiert, die inklusive Feuerwehrwagen vorfuhr. Die haben meine Bekannte dann von der Brücke „gepflückt“ und mit obigem Bußgeld belegt.

Version der Polizei ist, dass die Autofahrer auf der Schnellstraße hätten irritiert werden können und es hätte zu einem Unfall kommen können. (Kam es aber nicht) Weiterhin scheine es bei Personen, die auf dem Brückengeländer 10m über einer Straße vor sich hin sitzen, als wollen sie sich das Leben nehmen; demnach wäre eine zusätzliche Bezahlung der aufgewendeten Feuerwehreinsatzkräfte abzuwägen…

Version meiner Bekannten ist, dass die sehr am Rand der Brücke saß, und zudem die Dämmerung verhindert hätte, dass sie jemand von der Schnellstraß aus hätte sehen können. Ein Verbot auf ihre Handlung seie ihr nicht bekannt (und der Polizei scheinbar auch nicht)

Jetzt frage ich mich, ob es rechtens ist, 100€ Bußgeld zu zahlen, für eine zwar doch sehr ungewöhnliche, aber immerhin offenbar nicht verbotene „Tat“. Außerdem die Bezahlung der Einsatzkräfte…?

Würde mich über Anregungen und Meinungen freuen!
Gruß!
Lyra J.

Hallo Lyra,

Du hast es schon richtig erkannt, die Rechtslage ist hier alles andere als eindeutig.
Nun scheint es so zu sein, daß sie das Bußgeld akzeptiert hat (indem sie zahlte) und damit die Sache erledigt ist - meines Wissens ist hier nichts mehr zu machen.

Die Alternative wäre gewesen das Bußgeld nicht zu akzeptieren (und nicht zu zahlen), dann hätte sie wahrscheinlich eine Anzeige kassiert. Wenn (was anzunehmen ist) der Staatsanwalt ebenfalls einen Straftatbestand erfüllt sieht, würde er (wenn sie weiter „uneinsichtig“ bleibt) Anklage erheben. Wie dann die Sache vor Gericht ausgegangen wäre, kann niemand guten Gewissens vorhersagen. In meinen Augen sind da durchaus auch andere Tatbestände erwägenswert, z.B. Straßenverkehrsgefährdung. Dies ist aber ebenfalls aus der Ferne nicht zu beurteilen.
Aber, am Rande, ich kann die Verärgerung der Einsatzkräfte sehr gut verstehen. Wenn sie alarmiert wurden, kann sie so unsichtbar nicht gewesen sein. Und nachdem was im real life so alles vorkommt muß man hier mit allerlei Unappetilichen rechnen. Wenn man dann feststellt, daß man es „nur“ mit einem „Spinner“ zu tun hat, halten sich Erleichterung und Ärger die Waage…

Vor diesem Hintergrund mußt Du auch die Drohung mit den Einsatzkosten verstehen. Ob und in welcher Höhe hier wirklich Kosten in Rechnung gestellt werden können, ist im Forum nicht zu entscheiden. Da sollte sie erstmal abwarten, was da kommt und sich dann im Zweifel anwaltlich beraten lassen. Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen und dann die Möglichkeiten realistisch einschätzen.

Gruß Stefan

Vor kurzem musste eine Bekannte von mir 100€ Bußgeld zahlen,
aufgrund „Erregung öffentlichen Ärgernisses“.
Sie saß zur Dämmerungszeit auf dem Geländer einer
Autobahnbrücke, was zunächst nicht verboten scheint. (und doch
sehr ungewöhnlich ist… :o) ) Irgendjemand hat dann die
Polizei informiert, die inklusive Feuerwehrwagen vorfuhr. Die
haben meine Bekannte dann von der Brücke „gepflückt“ und mit
obigem Bußgeld belegt.

Version der Polizei ist, dass die Autofahrer auf der
Schnellstraße hätten irritiert werden können und es hätte zu
einem Unfall kommen können. (Kam es aber nicht) Weiterhin
scheine es bei Personen, die auf dem Brückengeländer 10m über
einer Straße vor sich hin sitzen, als wollen sie sich das
Leben nehmen; demnach wäre eine zusätzliche Bezahlung der
aufgewendeten Feuerwehreinsatzkräfte abzuwägen…

Version meiner Bekannten ist, dass die sehr am Rand der Brücke
saß, und zudem die Dämmerung verhindert hätte, dass sie jemand
von der Schnellstraß aus hätte sehen können. Ein Verbot auf
ihre Handlung seie ihr nicht bekannt (und der Polizei
scheinbar auch nicht)

Jetzt frage ich mich, ob es rechtens ist, 100€ Bußgeld zu
zahlen, für eine zwar doch sehr ungewöhnliche, aber immerhin
offenbar nicht verbotene „Tat“. Außerdem die Bezahlung der
Einsatzkräfte…?

Würde mich über Anregungen und Meinungen freuen!
Gruß!
Lyra J.

Warum auf Brückengeländer sitzen…

Hallo

Wie ist sie dahin gekommen ? Fussgänger auf der Autobahn…noch Fragen?
Das ist doch wohl klar oder ?

Kosmokatze

Hi,

Wie ist sie dahin gekommen ? Fussgänger auf der
Autobahn…noch Fragen?

Nich auf - über der Autobahn. Sie saß auf dem Geländer einer Brücke, die über die Autobahn führt.

Grüßle
Frank K.

Hi,

Wie ist sie dahin gekommen ? Fussgänger auf der
Autobahn…noch Fragen?

Nich auf - über der Autobahn. Sie saß auf dem Geländer einer
Brücke, die über die Autobahn führt.

…neee neee Zitat…auf dem Geländer einer Autobahnbrücke…

Richtig! Autobahn brücke!! Und die gehen zumeist über eine Autobahn und somit nix "Fussgänger auf der Autobahn!

Gruß
Falke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

…neee neee Zitat…auf dem Geländer einer
Autobahnbrücke…

Stimmt, aber davon gibt’s nun mal zwei Arten - einmal die, über die eine Autobahn führt und einmal die, die über eine Autobahn führen. Letztere bringen dann Eisenbahnen, Autos oder eben Fußgänger sicher über die Autobahn ;o).

Grüßle
Frank K.

…dann versteh ichs auch nicht…wo ist das Gesetz dazu ?

K.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
ich muss mich - unabhängig von der Rechtslage - Stefan anschließen: Lieber den Schelm vom Geländer pflücken als den Selbstmörder vom Asphalt kratzen… es wird so viel Missbrauch betrieben…
Gruß,
Anja

Hi!

Jeder nicht ganz ignorante Mensch hat von den Steinwurfattacken auf Schnellstraßen in den letzten Jahren gehört.
Muss es denn sein, dass Deine Bekannte die Leute auf der Straße durch ihr Herumsitzen auf einem Brückengeländer, was nebenbei bemerkt nicht ganz ungefährlich ist, irritiert?

Gerade im Dunkeln zeichnet sich vielleicht nur ein Schatten ab (der aber definitiv, denn die meisten Autos verfügen über Scheinwerfer…), dessen Handlungen man nicht klar identifizieren kann.

Daher hielte ich 1.000 Euro eher für angemessen.
Sitzen kann man auch im Wald…

Grüße,

Mathias

Hallo,

ich finde es auch richtig das sie zahlen muß. Wer sich umbringen will soll das so machen das kein anderer zu schaden kommt.

Mir wird schon mulmig wenn auf der Brücke Passanten stehen und auf die Autobahn glotzen. Dabei hat mir mal einer seinen Raucherkathar auf die Frontscheibe gerotzt. Der Hing dann als glibbrige Masse, breitgedrückt mit gelbbraunen Schlieren mitten drauf. Schön ekelig und erschrocken habe ich mich auch. Letztendlich war ich aber froh das es kein Gullideckel war.
Vergessen kann ich das nicht mehr. Jedesmal wenn da oben jemand steht steigt bei mir der Adrenalinspiegel.

Deswegen bin ich der Meinung das sie mit 100 Euro billig wegkommt.

Gruß,
Stephan

Hallo!

Da hat sie aber mit den 100€ nochmal Glück gehabt und ich finde es angemessen. Ein Freund von mir wurde einmal schwerstverletz, weil ein Passant Eier von der Brücke warf und das anscheinend auch noch lustig fand. Ich habe dafür absolut kein Verständnis, sitzen kann man überall, aber nicht in der Dämmerung auf dem Geländer einer Autobahnbrücke. Man denkt dann sofort an Steinewerfer oder Selbstmörder und ich möchte es nicht erleben, dass mir bei 130km/h jemand vor das Auto fällt.
MfG Dirk

Hallo,

ich bin auch der Meinung, das deine Bekannte zu Recht zahlen muß.
Die Gründe wurden ja schon beschrieben.
Die Sache hat aber noch einen anderen Aspekt.
Was hättest du gepostet, wenn ihr etwas passiert wäre?
In etwas sowas?

Meine Bekannte hat sich, warum auch immer, auf eine Autobahnbrücke gesetzt. Dabei hat sie das Gleichgewicht verloren und ist abgestürzt.
Sie hat sich dabei schwer verletzt.
Vorher sind viele Autos vorbeigefahren, die sie mit Sicherheit gesehen haben. Keiner hat reagiert und die Polizei gerufen. Kann man da nicht etwas gegen diese Autofahrer wegen unterlassener Hilfeleistung oder so unternehmen? Jeder Mensch kann sich doch denken, das da etwas nicht stimmt, wenn jemand Abends auf einer Autobahnbrücke sitzt. Es könnte ja schliesslich ein Selbstmörder sein.
Also ich finde das Verantwortungslos. Man müsste die zur Verantwortung ziehen.

Na? Was meinst du?

Gruß
roland

Hallo nochmal!

Danke für eure zahlreichen Meinungen!
Heute wurde entschieden, dass sie sich an den Einsatzkosten nicht beteiligen muss.
Bußgeld hat sie aber schon anstandslos bezahlt.

Nach Euren Meinungen ist mir verständlicher, warum das Bußgeld als gerechtfertigt angesehen wird. An Steinewerfer hatte ich nicht gedacht.
Trotzdemfinde ich es ziemlich heftig (100€! - Ich denke, über 1000€ brauchen wir nicht ernsthaft zu diskutieren)…
Dafür, dass sie ja
Keinen Unfall verursacht,
Keine Steine geworfen hat,
sich nicht das Leben nehmen wollte
und auch sonst „nur so da saß“…

dankende Grüße!
Lyra

Na? Was meinst du?

Gruß
roland

Da hast Du wohl recht… ;o)

*Grinse*-Gruß!
Lyra