Auf dem Gehweg Radfahrer angefahren

Hallo zusammen,

was gibt es zu folgendem Sachverhalt zu sagen?

KFZ-Fahrer biegt rechts in einen Parkplatz ein. Die Sicht nach links ist durch einen in einer Haltebucht parkenden Lieferwagen stark eingeschränkt so. Beim überqueren des Gehweges zum Parkplatz kommt es zur Kollosion mit einem von links kommenden Radfahrer.
Der Radfahrer gibt an den vorhanden Radweg nicht genutzt zu haben, weil er selber auf den Parkplatz einbiegen wollte und deshalb über den Gehweg gefahren ist.

Es liegt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den KFZ-Fahrer vor.
Teilschuld?
Schuld Radfahrer?
Schuld KFZ-Fahrer?

Mfg
Tomxp

Ohne Skizze finde ich es arg schwer vorstellbar.

Auf dem Bürgersteig habt ihr beide nichts verloren. Wenn ihr beide zum Erreichen des Parkplatzes den Bürgersteig überqueren müsst, ist das aber rechtens.

Wenn ihr von der selben Strasse aus ‚eingebogen‘ seid, hast du als Rechtsabbieger Vorrang.

Wenn der Radfahrer schon eine ganze Strecke auf dem Fussweg unterwegs war, wirds kniffelig. Eine (geringe) Teilschuld des Radfahrers wird sicherlich erkennbar sein, aber im Wesentlichen bist du beim Abbiegevorgang dafür verantwortlich sicherzustellen, dass du niemanden erwischst.

Hallo

KFZ-Fahrer biegt rechts in einen Parkplatz ein. Die Sicht nach
links ist durch einen in einer Haltebucht parkenden
Lieferwagen stark eingeschränkt so.

Das heißt dann wohl: Überqueren von Geh- und Radweg mit äußerster Vorsicht (deutlich langsamer als Schrittempo, denn Kinder unter 10 dürfen bzw. unter 8 müssen auf dem Gehweg radeln, in beiden Richtungen, Jogger können bei Zwischenspurts über 30 km/h schnell sein, aus beiden Richtungen kommend).

Beim überqueren des
Gehweges zum Parkplatz kommt es zur Kollosion mit einem von
links kommenden Radfahrer.

Hoppla, doch nicht langsam genug hineingetastet, sonst wäre selbstverständlich nichts passiert.
Das heißt außerdem aber auch, der Radfahrer fuhr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung - oder es gibt nur einen Radweg für beide Richtungen. Das ist unklar. Unklar ist auch das Alter des Radlers, aber ich gehe mal davon aus, dass er erwachsen ist.

Der Radfahrer gibt an den vorhanden Radweg nicht genutzt zu
haben, weil er selber auf den Parkplatz einbiegen wollte und
deshalb über den Gehweg gefahren ist.

Das ist eine plausibel klingende Aussage.

Es liegt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
gegen den KFZ-Fahrer vor.
Teilschuld?
Schuld Radfahrer?
Schuld KFZ-Fahrer?

Ich vermute mal, der Radfahrer kann keine justiziable „Teilschuld“ an seiner eigenen Körperverletzung haben, da man sich bei einem Körperverletzungsdelikt gegenüber sich selbst nicht strafbar machen kann (außer im Wehrstrafrecht). Es kann aber sein, dass die Schuld des Kfz-Führers geringer wird durch ein evtl. verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers. Dafür fehlen aber noch Informationen.

Gruß
smalbop

Hallo!

Naja, im Strafrecht gibt es weder Teilschuld noch Mitverschulden.

Gruß
Tom

Jogger können bei Zwischenspurts über 30 km/h schnell sein

Das glaube ich nicht

Jogger können bei Zwischenspurts über 30 km/h schnell sein

Das glaube ich nicht

Glauben kannst du sonntags in der Kirche.

Wiki: „Donovan Baileys Höchstgeschwindigkeit bei seinem Weltrekord von 9,84 Sekunden betrug ungefähr 12,1 m/s oder 43,56 km/h, diejenige von Usain Bolt bei seinem Rekordlauf von 9,58 Sekunden sogar rund 12,5 m/s oder 44,72 km/h.“

Runterskaliert auf 30 km/h bedeutet das eine 100m-Zeit von 14,28 s. Da bin ich die 100 m selbst untrainiert schon deutlich schneller gelaufen…

Gruß
smalbop

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Hallo,

hier ist es zu einem Unfall gekommen, weil beide Verkehrsteilnehmer gegen die STVO verstoßen haben. Der Autofahrer hat nicht die nötige Vorsicht beim Überqueren des Gehwegs walten lassen. Das gleiche gilt für den Radfahrer, der zusätzlich noch verbotenerweise auf dem Gehweg gefahren ist und das auch noch in falscher Richtung.

Wie das im Einzelnen gewertet wird bleibt den Gerichten überlassen. Ich vermute mal, dass dem Radfahrer eine erhebliche Mitschuld gegeben wird.

ImFalle von Körperverletzung sollte aber immer ein Anwalt eingeschaltet werden.

Gruß, Niels

Moin,

Runterskaliert auf 30 km/h bedeutet das eine 100m-Zeit von
14,28 s. Da bin ich die 100 m selbst untrainiert schon
deutlich schneller gelaufen…

Aha, Du meinst also, es ist so einfach möglich, die Maximalgeschwindigkeit eines Weltrekordlers auf das eigen Laufvermögen runter zu rechnen?
Spitzenläufer im 5000m-Lauf schaffen die letzten 100m in 13s, da laufen sie wirklich volle Kanne, das sind immer noch unter 30km, das soll ein Freizeitjogger schaffen?

Aber das gehört jetzt mehr in den Sport als ins Verkehrsrecht…

CU

Axel

Hallo,

Runterskaliert auf 30 km/h bedeutet das eine 100m-Zeit von
14,28 s. Da bin ich die 100 m selbst untrainiert schon
deutlich schneller gelaufen…

Aha, Du meinst also, es ist so einfach möglich, die
Maximalgeschwindigkeit eines Weltrekordlers auf das eigen
Laufvermögen runter zu rechnen?

Nein. Er hat einfach mal gerechnet, wie lange man für 100m braucht, wenn man 30km/h schnell ist.

Aber das gehört jetzt mehr in den Sport als ins
Verkehrsrecht…

Oder ins Brett ‚Physik‘.
Recht hat er trotzdem.
Gruß
loderunner

Hallo zusammen,

was gibt es zu folgendem Sachverhalt zu sagen?

Hallo,

wohl 100% Haftung beim Autofahrer. Nicht nur, weil er ohnehin immer haftet, sondern weil er anscheinend schlicht gepennt hat.

Wie kann man in so einer Situation einen Radfahrer übersehen?! Menschlich ist das entschuldbar, haftungsrechtlich nicht.

Grüße, M