Auf dem Radweg Schilder für die Straße beachten?

Moin,
muss man als Radfahrer auf dem Radweg die Schilder beachten, die für die Straße gelten?

Warum ich das frage: Bei einer T-Kreuzung befindet sich eine rechts abbiegende Vorfahrtstraße. Der Radweg auf der rechten Straßenseite kreuzt diese also, wenn man weiter geradeaus fahren möchte, also nicht rechts abbiegen möchte. Müssen rechtsabbiegende Autofahrer auf der Vorfahrtstraße dann für Radfahrer anhalten, wenn diese geradeaus weiterfahren? Und müssen Autofahrer, die aus der abbiegenden Straße herauskommen dann auch anhalten?

Das Schild der abbiegenden Vorfahrtstraße ist außerdem etwas versteckt direkt hinter dem Laternenpfahl, an dem das Radwegschild hängt, sodass man es spät sieht, wenn sich nicht auskennt. Von der Straße ist es gut sichtbar, da man ja einen seitlicheren Blick hat als auf dem Radweg.

ganaugenommen überquert der radfahrer die straße. biegt man die vorfahrtstraße auf so erkennt man das genau.
also radfahrer muss warten wenn er geradeaus möchte.
hauptmann

Hallo,

Meines Wissens nach ist es so, das ein parallel zu einer Vorfahrtstraße dem Radler solange auch Vorfahrt gewährt, wie nur untergeordnete ( Vorfahrt beachten ) Einmündungen auf die Straße führen.
Bei dem rechten Radstreifen mußt Du geradeaus die Vorfahrtstraße überqueren und wärst somit wartepflichtig.
Nur wer als Straßennutzer " Vorfahrt achten " oder " Stop " sieht, müßte auch auf Radler achten, die auf einem Radweg entlang der Vorfahrtsstraße unterwegs sind.
Daher ist es auch für den Radler interessant, welche Vorfahrtsregelungen für die ( den Radweg begleitende ) Straße gelten.
Ansonsten lohnt immer der zusätzliche Blickkontakt zum Autofahrer, ob er den vorfahrtberechtigten Radler auch registrierte und anhalten wird.
In Sonderfällen sind Hinweise auf Schildern direkt an den Radler gerichtet.

mfg

nutzlos

Hallo,

ich habe das in der Fahrschule mal anders gelernt als meine Vorredner:

Selbst wer auf einer Vorfahrtstraße abbiegt, muss den die Fahrbahn querenden Fußverkehr durchlassen, ebenso den in gleicher Richtung laufenden Fahrradverkehr. § 9 Abs. 3 StVO.

Gruß
smalbop

muss man als Radfahrer auf dem Radweg die Schilder beachten,
die für die Straße gelten?

Hi,

spricht das was dagegen? Immerhin sind Radwege, wie auch die Fahrbahn Bestandteil der Straße, und für diese gelten die vorfahrtregelende Zeichen.

Angenommen der Radfahrer käme an eine Stoppstelle, würde da für ihn das Stoppzeichen gelten oder rechts vor links?

Will der Radfahrer also geradeaus, muss er warten, weil er nicht der Vorfahrtstraße folgt.

Q-Gruß

in der DDR war das anders
Da gab es keine Vorfahrtsstraße.
Aber auch heute ist man sich der Gefahr abknickender Vorfahrt bewußt.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO verlangt deren Minimierung.
Und Fußgängerquerungen sollen durch Gitter verhindert werden.

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Da gab es keine Vorfahrtsstraße.
Aber auch heute ist man sich der Gefahr abknickender Vorfahrt
bewußt.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO verlangt deren Minimierung.
Und Fußgängerquerungen sollen durch Gitter verhindert werden.

Wie das in der DDR mal war, weiß ich nicht. Es spielt für die Beantwortung der gestellten Frage aber auch keine Rolle, denke ich. Man braucht es einfach nur in der StVO nachzulesen.

Nach § 9 Abs. 3 StVO muss ein PKW, der einer abbiegenden Vorfahrtstraße folgen will, auf die neben ihm in gleicher Richtung geradeaus (d. h. in die Nebenstraße) fahrenden Fahrräder ebenso Rücksicht nehmen wie auf Fußgänger, die hinter der Kurve die Fahrbahn der Vorfahrtstraße überqueren wollen. In beiden Fällen hat der Pkw zurückzustecken.

Im Umkehrschluss, da die Frage auf Radfahrer bezogen war: Ja, die Radfahrer müssen die Schilder beachten und nein, sie brauchen davon unabhängig in der Situation nicht erst das Auto durchzulassen, sondern haben Vorrang. Ob es für sie gesund ist, darauf zu bestehen, und andererseits für den Autofahrer vorteilhaft, seine Wartepflicht nicht zu kennen, so wie das bei einigen der anderen hier gegebenen Antworten rüberkommt, steht auf einem anderen Blatt.

Ja.

Hallo,

Damit liegst Du ja auch nimma verkehrt. ( PKW kreuzt parallel verlaufenden Radweg beim Abbiegen in eine untergeordnete Zuführung )
Dann wäre der PKW zum parallel begeleitendem Radweg gegenüber den Radlern beim Abbiegen wartepflichig. ( Der Radler folgt ja der Spur )
Im Falle des U.P. verlässt der Radler aber in einer Abzweigung die Vorfahrtsstrecke und anstatt ihr zu folgen…er fährt geradeaus und müßte somit den Verlauf der Vorfahrtsstraße " überqueren "
Verglichen mit einer mehrspurigen Streckenführung dürfte der PKW - Fahrer auch nicht einfach von rechtsaußen eine Vorfahrtsregelung in Anspruch nehmen, wenn er links neben ihm verlaufende Fahrstreifen " mal schnell " kreutzen wollte…muss er auch auf Nachfolger seiner F.R. links von ihm und zudem auf die Verkehrsregelung des Gegenverkehrs achten. ( ergo…ohne besondere Regelung den Verkehr auf den Fahrstreifen der Gegenrichtung durchlassen . )
Sieh den Radweg in Fahrtrichtung zur Fahrspur neben x Spuren als den Fahrstreifen rechtsaußen an.

mfg

nutzlos

Tut mir leid, in dir einen Leidensgenossen aus dem Osten zu vermuten.
Aber du sagtest ja, es anders gelernt zu haben.

Tut mir leid, in dir einen Leidensgenossen aus dem Osten zu
vermuten.

Das bruacht dir nicht leid zu tun, ich werde es verkraften. :wink:

Aber du sagtest ja, es anders gelernt zu haben.

Na ja, anders halt als die beiden Vorredner es dargestellt hatten. Wo die ihren FS gemacht haben, weiß ich nicht. Bei meinem Fahrlehrer (aus dem Süden) jedenfalls nicht.

Hallo,

§ 9 Abs. 3 StVO unterscheidet bezüglich der Wartepflicht abbiegender PKW gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern nicht zwischen Abbiegen in eine Nebenstraße und Abbiegen im Verlauf der Vorfahrtstraße. In beiden Fällen hat der PKW zu warten.

Dies liegt (dein Beispiel aufgegriffen) daran, dass sich zwar ein PKW schon lange vor der Einmündung auf dem linken Fahrstreifen einordnen kann (und muss), wenn er geradeaus weiter fahren will, ein Radler auf dem rechts parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg kann das aber ebenso wenig wie ein Fußgänger auf dem rechts parallel zur Fahrbahn verlaufenden Gehweg. Deswegen sind diese Verkehrsteilnehmer (etwa im Gegensatz zu einem fälschlich auf dem rechten von zwei Fahrstreifen geradeaus fahrenden Pkw) privilegiert.

Gruß
smalbop