Auf dem spielplatz ist eine rutsche beim spielen kaputt gegangen wer haftet da?

kinder haben auf dem spielplatz einer gartenanlage gespielt dabei ist eine rutsche kaputt gegangen wer mus dafür aufkommen eigendlich kann das teil bei jeden kind kaputt gegangen sein gartenverein will geld dafür ,mus ich zahlen

kinder haben auf dem spielplatz einer gartenanlage gespielt dabei ist eine rutsche kaputt gegangen wer mus dafür aufkommen eigendlich kann das teil bei jeden kind kaputt gegangen sein gartenverein will geld dafür ,mus ich zahlen

Ist die Rutsche beim Rutschen kaputtgegangen, oder kann man aus der Art der Beschädigung schließen, dass sie absichtlich oder groß fahrlässig (z. B. Baby-Rutsche wurde von 12-jährigen benutzt) zerstört wurde?

Wenn ersteres, würde ich dem Gartenverein meinerseits eine Rechnung wegen Schmerzengeld und mangelnder Sicherheitsvorkehrungen schicken, damit sie sich ruhig verhalten.

Wenn zweiteres, weiß ich nicht.

Schmerzensgeld und Sicherheitsvorkehrungen
Hallo

Wenn ersteres, würde ich dem Gartenverein meinerseits eine
Rechnung wegen Schmerzengeld

Schmerzen? Steht nirgends, daß jemand verletzt wurde.

und mangelnder
Sicherheitsvorkehrungen schicken, damit sie sich ruhig
verhalten.

Geht das? Jemand verletzt irgendwelche Sicherheitsvorschriften und ich könnte dann kommen und Rechnungen deswegen verschicken - „damit sie sich ruhig verhalten“? Das würde manches Geldproblem lösen können, aber wäre das dann nicht in der Nähe von Erpressung? Oder wäre das eher eine kostenpflichtige Abmahnung - was schon mancher Rechtsanwalt als Geschäftsfeld für sich entdeckt hat?

Hans

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Hallo

und mangelnderSicherheitsvorkehrungen schicken, damit sie sich ruhig verhalten.

Geht das? Jemand verletzt irgendwelche Sicherheitsvorschriften und ich könnte dann kommen und Rechnungen deswegen verschicken - „damit sie sich ruhig verhalten“? Das würde manches Geldproblem lösen können, aber wäre das dann nicht in der Nähe von Erpressung?

Ach Quatsch, es ginge nur darum, dass ihnen klar wird, dass sie möglicherweise den schwarzen Peter bekommen, wenn es hart auf hart käme.

Vielleicht wäre es allerdings geschickter, es direkt zu schreiben, ohne irgendeine sinnlose Rechnung - falls das Teil eben nicht mutwillig oder grob fahrlässig zerstört wurde.
Aber haften tun ja eigentlich nicht die Eltern, falls keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag, wie es hier irgendwo schon vor kurzem erläutert wurde.

Viele Grüße

Schäden an Spielplatzgeräten, welche durch normales Abspielen entstehen sind dem Betreiber im Rahmen des Betreiber Risikos an zu rechnen.

Schäden welche durch Vandalismus entstehen immer dem Schädiger.
unter Vandalismus zählt auch jede Verwendung die offensichtlich nicht der vorgesehenen Benutzung entspricht.

z.B. 10 Jugendliche auf einem Schaukelsitz für Kleinkinder

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