ich war auf den weg zur berufsschule und wolle bei einer klassenkameradin aufs motorrad aufsteigen beim aufsteigen rutschte mir die kniescheibe raus und es ging garnichts mehr.
ich musste operiert werden.nach vier wochen schickte mir die berufsgenossenschaft einen brief das der unfall nicht die voraussetzungen erfüllt,und nicht weiter zahlt.
Hallo,
mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit wird die BG dies damit begründet haben, dass es nicht die Vorraussetzungen für ein Unfallereignis erfüllt hatte.
Vielmehr von Innerer ! Ursache auszugehen ist.
Dies liegt daran, dass ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis fehlte.
Das Rausrutschen der Kniescheibe ohne von Außen wesentlich beeinflusst worden zu sein, stellt gemeinhin kein Unfallereignis dar.
Der Gesetzgeber will damit unterscheiden, dass wirklich nur Unfälle versichert sind. Es wird regelhaft die Frage gestellt, ob der Körper, der Schaden genommen hat, auch bei jedem anderen in gleicher Situation den gleichen Schaden genommen hätte.
Sie können sich auch hier schlau lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunfall#Versicher…
Soll heißen, wenn kein direktes Ereignis von außen, dann wird die Prüfung ob ein Arbeits- respektive Wegeunfall vorliegt hier beendet.
Sorry, aber die Rechtsprechung ist so.
Gruß