Hallo zusammen,
ich bin als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt und habe in dieser Eigenschaft auf dem Gelände unseres Auftraggebers einen Gegenstand gefunden, welcher einen erheblichen Wert hat. Diesen hat wohl ein Besucher schlichtweg vergessen. Ich habe dieses Fundstück auch ordnungsgemäß, gegen Quittung, an der dafür vorgesehenen Stelle abgegeben. Von dort werden Fundstücke an das städtische Fundbüro weitergeleitet.
Nun die Frage: Nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist von 6 Monaten erwirbt der Finder nach § 973 BGB das Eigentum. Ändert sich das, wenn ich es in meiner Eigenschaft als abhängig Beschäftigter
gefunden habe ? Ist dann mein Arbeitgeber oder sogar sein(unser) Auftraggeber als der rechtmäßige Eigentümer anzusehen ???
Danke Euch im Voraus.