Auf der Arbeit gefunden, wem gehört es ?

Hallo zusammen,

ich bin als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt und habe in dieser Eigenschaft auf dem Gelände unseres Auftraggebers einen Gegenstand gefunden, welcher einen erheblichen Wert hat. Diesen hat wohl ein Besucher schlichtweg vergessen. Ich habe dieses Fundstück auch ordnungsgemäß, gegen Quittung, an der dafür vorgesehenen Stelle abgegeben. Von dort werden Fundstücke an das städtische Fundbüro weitergeleitet.
Nun die Frage: Nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist von 6 Monaten erwirbt der Finder nach § 973 BGB das Eigentum. Ändert sich das, wenn ich es in meiner Eigenschaft als abhängig Beschäftigter
gefunden habe ? Ist dann mein Arbeitgeber oder sogar sein(unser) Auftraggeber als der rechtmäßige Eigentümer anzusehen ???

Danke Euch im Voraus.

Der Arbeitgeber ist dann Eigentümer. Habe ich so in der Berufschule gelernt.

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So einfach ist es nicht.
In Lübeck hat ein Baggerfahrer einen Schatz gefunden (ca 1990) und durfte einen Teil behalten.
Klar ist der Fall, wenn der ArbN extra zum Auffinden von Sachen angestellt wurde, z.B. Putzfrau im Kino / Archäologe. Dann steht der Ggst. dem ArbG zu.

Was hattest Du für ein Arbeitsverhältnis?