Auf der Autobahn rechts überholt ?

Hallo zusammen

folgender Vorfall hatte sich zugetragen :

Ein PKW fährt zu später Stunde , fast Mitternacht auf einer annähernd leeren Autobahn , meist rechts , bzw gelegentlich auf der Mittelspur , wenn ein langsames Fahrzeug überholt werden musste .
die im Schnitt gefahrene Geschwindigkeit ist ca 130 - 150 km/h

ohne sich grossartig darüber Gedanken zu machen , wurde dabei versehentlich ein notorischer Linke-Spur Fahrer rechts überholt .
Erst als der Fahrer auf der rechten Spur so gut wie an diesem Fahrzeug , das äusserst Links fuhr ( Mittlerere Fahrspur war leer ) so gut wie vorbei war , merkte er , das er eigentlich falsch überholt hat .

kann der Fahrer jetzt wegen " Rechtsüberholen " strafrechtlich belangt werden ?

Hallo

Ich glaube nicht dass sich hier jemand dafür interessiert, bei leerer Autobahn.

Aber es erinnert mich an einen Vorfall heute vormittag auf der A3 Nü --> Würzburg. Ich fuhr als zweites von 4 oder 5 Fahrzeugen auf der Überholspur mit ca. 130 km an Lkw`s vorbei. Vor mir fuhr ein Audi. Plötzlich tauchte hinter mir, von rechts kommend ein BMW auf, fuhr sehr dicht auf, ich scherte nach dem LKW nach rechts ein, der BMW schloss dicht auf den Audi auf, scherte vor mir nach rechts ein und schaffte es gerade noch den Audi rechts zu überholen und zwischen Lkw und Audi wieder auf die linke Spur zu fahren.

Ob den jemand angezeigt hat weiss ich nicht, aber ich würde es ihm gönnen.

Gruss vonsales

kann der Fahrer jetzt wegen " Rechtsüberholen "
strafrechtlich belangt werden ?

Strafrechtlich sowieso nicht. Es ist ordnungswidriges Handeln, das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Ob dabei jemand Gefährdet oder Behindert wurde, ist unbedeutend. Eine erhöhte latente Gefahr besteht bei solchem Überholen immer.

Gruss

Iru

Hallo Irubis,

mein Rechtsverständnis wehrt sich hier schon dagegen solch einen Vorgang als „Überholen“ zu bezeichnen.

Derjenige, der auf der rechten Spur fährt macht nichts Anderes, als konstant weiterzufahren und das Rechtsfahrgebot einzuhalten.
Es ist weit gefährsgefährdender auf einer leeren Autobahn immer über 2-3 Spuren springen zu müssen, um solche notorischen Linksfahrer überholen zu müssen.

Gleiches Problem entsteht doch auch immer wieder, wenn sich links eine langsam fahrende Schlange bildet, nur weil in der Ferne schemenhaft rechts ein LKW zu erkennen ist.
Warum soll ich hier meine rechte Spur verlassen, bremsen und mich in die Schlange einreihen?

Inwiefern kann denn in einem solchen offensichtlichen Fall der Linksfahrer belangt werden, denn nach meiner Ansicht verhält sich dieser falsch?

Gruß
Lawrence

Moin,

mein Rechtsverständnis wehrt sich hier schon dagegen solch
einen Vorgang als „Überholen“ zu bezeichnen.

Dazu bedarf es keines "Rechts"verständnisses um diesen Vorgang, wo ein Auto an einem anderen Auto vorbei fährt, als „Überholen“ zu bezeichnen. Ob rechts oder links ist dafür nicht relevant.

Derjenige, der auf der rechten Spur fährt macht nichts
Anderes, als konstant weiterzufahren und das Rechtsfahrgebot
einzuhalten.

Deswegen ist es trotzdem verboten, rechts zu überholen, auch wenn sich der notorische Linksfahrer auch nicht richtig verhält.

Es ist weit gefährsgefährdender auf einer leeren Autobahn
immer über 2-3 Spuren springen zu müssen, um solche
notorischen Linksfahrer überholen zu müssen.

Das ist sicher richtig, aber das ist der einzig erlaubte Weg.

Gleiches Problem entsteht doch auch immer wieder, wenn sich
links eine langsam fahrende Schlange bildet, nur weil in der
Ferne schemenhaft rechts ein LKW zu erkennen ist.

Richtig. Leider. Weil ein Großteil der Autofahrer einfach nicht fahren kann bzw. keine Rücksicht auf andere nimmt. Egoismus im Straßenverkehr ist sehr verbreitet und wird immer häufiger.

Warum soll ich hier meine rechte Spur verlassen, bremsen und
mich in die Schlange einreihen?

Sollst Du nicht. Aber Du darfst eben auch nicht rechts vorbei, auch wenn das den so entstehenden Stau mindern würde.

Inwiefern kann denn in einem solchen offensichtlichen Fall der
Linksfahrer belangt werden, denn nach meiner Ansicht verhält
sich dieser falsch?

Beide verhalten sich falsch. Und wenn man sieht, dass sich jemand falsch verhält, dann kann man den anzeigen.
Mitunter hat man dann aber auch sehr viel zu tun in den Fällen, die Du ansprichst…

Liebe Grüße,
-Efchen

mein Rechtsverständnis wehrt sich hier schon dagegen solch
einen Vorgang als „Überholen“ zu bezeichnen.
Derjenige, der auf der rechten Spur fährt macht nichts
Anderes, als konstant weiterzufahren und das Rechtsfahrgebot
einzuhalten.

Das regelt alles §7 StVO.

Inwiefern kann denn in einem solchen offensichtlichen Fall der
Linksfahrer belangt werden, denn nach meiner Ansicht verhält
sich dieser falsch?

§2 (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte… (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren,…
Kost 80 Euro und ein Punkt.
Außerdem:
§5 (4). … Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. …

Gruß,
Andreas

offtopic: Auf der Autobahn rechts überholt ??
Es wurde ja alles schon richtig gesagt, rechts überholt, ja.
Was mich nun wirklich interessiert, wie kann man ein Auto auf der linken Spur übersehen und erst beim Vorbeifahren bemerken? Vier Lichter (wovon 2 vorne recht hell) die ca. 3-7 Meter versetzt sind auf einer leeren Autobahn nachts… Ich würde mir das gerne vorstellen können… obwohl mir das ein wenig Angst macht…

Gruß,
Andreas

Hallo Lawrence,

mich nervt es auch, wenn ich bei halbwegs leerer Autobahn mit über 200 km/h die rechte Spur benutze und um einen anderen langsameren Pkw zu überholen auf die 3. Spur wechseln muss (oder abbremsen, weil nur zwei Spuren zur Verfügung stehen).
Die Frage ist aber, welche legalen Möglichkeiten man hätte. Blinkt man den Blockierer an, dann ist man schnell wegen Nötigung vor dem Kadi; bleibt man dahinter in der Hoffnung, dass der Vordermann irgendwann mal rechts rüber fährt, braucht man viel Zeit.
Mich nervt dieses rücksichts- oder gedankenlose Verhalten genauso gut wie dich, leider hat man aber kaum eine Möglichkeit, diesem als Normalbürger zu begegnen ohne selbst ordnngswidrig zu handeln.

Gruss

Iru

irgendwo hatte der BMW-Fahrer ja den Platz für diese Aktion, oder?

Warum hast Du diesen nicht genutzt, um nach Deinem Überholvorgang wieder einzuscheren?

1 „Gefällt mir“

Hi,

Blinkt man den Blockierer an, dann ist man schnell wegen
Nötigung vor dem Kadi;

Lichthupe und Hupe sind doch (außerhalb geschlossener Ortschaften) ausdrücklich zum Anzeigen der Überholabsicht vorgesehen. Den Sicherheitsabstand muß man natürlich einhalten.
Das beliebte Links blinken ist hingegen falsch.

Gruß Stefan

Hallo Ecki

irgendwo hatte der BMW-Fahrer ja den Platz für diese Aktion,
oder?

Warum hast Du diesen nicht genutzt, um nach Deinem
Überholvorgang wieder einzuscheren?

Du solltest richtig lesen. Ich bin nach rechts eingeschert, also zwischen zwei Lkw`s, der Audi überholte und scherte vor mir ein und überholte den links fahrenden Pkw. Es gibt aber auch noch diese komischen Sicherheitsabstände, habe mal gehört man sollte sich halbwegs daran halten. Es waren knapp 100 m Raum zwischen beiden Lkw, da ja dann ich dazwischen war wäre für den Audi eigentlich kein Platz mehr gewesen. Allerdings scherte er sich ohnehin nicht um irgendwelche Abstände, weder nach vorn noch nach hinten.

Gruss vonsales