Moin,
mein Rechtsverständnis wehrt sich hier schon dagegen solch
einen Vorgang als „Überholen“ zu bezeichnen.
Dazu bedarf es keines "Rechts"verständnisses um diesen Vorgang, wo ein Auto an einem anderen Auto vorbei fährt, als „Überholen“ zu bezeichnen. Ob rechts oder links ist dafür nicht relevant.
Derjenige, der auf der rechten Spur fährt macht nichts
Anderes, als konstant weiterzufahren und das Rechtsfahrgebot
einzuhalten.
Deswegen ist es trotzdem verboten, rechts zu überholen, auch wenn sich der notorische Linksfahrer auch nicht richtig verhält.
Es ist weit gefährsgefährdender auf einer leeren Autobahn
immer über 2-3 Spuren springen zu müssen, um solche
notorischen Linksfahrer überholen zu müssen.
Das ist sicher richtig, aber das ist der einzig erlaubte Weg.
Gleiches Problem entsteht doch auch immer wieder, wenn sich
links eine langsam fahrende Schlange bildet, nur weil in der
Ferne schemenhaft rechts ein LKW zu erkennen ist.
Richtig. Leider. Weil ein Großteil der Autofahrer einfach nicht fahren kann bzw. keine Rücksicht auf andere nimmt. Egoismus im Straßenverkehr ist sehr verbreitet und wird immer häufiger.
Warum soll ich hier meine rechte Spur verlassen, bremsen und
mich in die Schlange einreihen?
Sollst Du nicht. Aber Du darfst eben auch nicht rechts vorbei, auch wenn das den so entstehenden Stau mindern würde.
Inwiefern kann denn in einem solchen offensichtlichen Fall der
Linksfahrer belangt werden, denn nach meiner Ansicht verhält
sich dieser falsch?
Beide verhalten sich falsch. Und wenn man sieht, dass sich jemand falsch verhält, dann kann man den anzeigen.
Mitunter hat man dann aber auch sehr viel zu tun in den Fällen, die Du ansprichst…
Liebe Grüße,
-Efchen