Auf der Flucht erschossen

Guten morgen liebes Forum,

da ich heute in der Zeitung einen entsprechenden gelesen habe, drängt sich mir die folgende Frage auf:

Was passiert mit Hunden die beim wildern von Passanten / Jägern / Förstern erwischt worden sind? Macht es einen Unterschied ob ein Tier mit / ohne Herrchen auf frischer Tat ertappt oder erst nachträglich durch die Polizei ermittelt wurde?

Soweit ich weiß, dürfen die dann erschossen werden. Ist das wirklich so oder unterliege ich hier einem Rechtsirrtum?

Schonmal besten Dank für Eure Antworten!

Charlie80

Hallo,

Macht es einen Unterschied ob ein Tier mit / ohne Herrchen auf frischer Tat ertappt oder erst nachträglich durch die Polizei ermittelt wurde?
Soweit ich weiß, dürfen die dann erschossen werden. Ist das
wirklich so oder unterliege ich hier einem Rechtsirrtum?

Hmmm… so ohne Weiteres darf man das Tier nicht töten. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Eins ist aber sicher - im Nachhinein - also nachdem ein Hund gewildert hat, darf man das nicht mehr.

Aber warum sollte man noch zusätzlich das Herrchen erschießen? Da bekäme man ganz arge Probleme mit der Justiz.

Gruss

Iru

Hallo Charlie,

das ist in den Jagdgesetzen der Länder geregelt.
Hier ein Auszug aus den bayerischen Jagdgesetz:

"Art. 42
Aufgaben und Befugnisse
der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,

wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können."

Dachsgruß

STGB §32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn ein Hund Zähne fletschend auf das eigene Schaf zu rennt und man davon ausgeht, dass das Schaf unmittelbar Schaden dadurch nehmen wird darf man sein Eigentum verteidigen.

Wenn der Angriff allerdings schon statt gefunden hat und keine unmittelbare Gefahr mehr ausgeht darf man nichts mehr tun.

Wie gesagt, Jagdgesetze der Länder.

Prinzipiell ist es egal, ob ein Hund mit oder ohne Herrchen unterwegs ist. Wenn er unangeleint dem Wild nachstellt oder gar „Passanten wildert“ (ein hübscher Ausdruck!), darf er umgenietet werden, da dann das Herrchen die Situation erkennbar nicht mehr unter Kontrolle hat.

Beim Wild nur vom Jagdberechtigten, beim Passanten von jedermann. Die Frage ist nur, ob „jedermann“ zufällig eine geladene Schrotflinte dabei hat, mit der er in allgemeiner Richtung von zähnefletschend heranstürmendem Hund und leider, leider dahinter stehendem Herrchen feuern kann.

Gruß
smalbop

Der Angriff eines Hundes ist aber nur dann notwehrfähig, wenn der Hundehalter das Tier quasi als Werkzeug benutzt („Fass!“). Ein Hund selbst kann keinen Angriff i.S.v. § 32 StGB verüben. Maßgeblich ist vielmehr § 228 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/228.html

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