Auf der Gegenspur fahren um links abzubiegen

Hallo,

hu, so ein Titel für meine Frage zu finden ist nicht ganz einfach.

Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Eine Vorfahrtsstraße wird von einer Bahnkreuzung gequert, und da tatsächlich noch Züge fahren, sind die Schranken auch immer mal wieder geschlossen.
Von dieser Vorfahrsstraße gibt es 2 links abgehende Straßen. Die 1. ist eine Einbahnstraße auf die Vorfahrtsstraße, die 2. eine Einbahnstraße von der Vorfahrtsstraße.

Sieht dann ungefähr so aus:

| | |
| V |
-------| |
—> Vor |
-------| fahrt-|
| straße|
| |
-------| |

Da durch ungeschickte(?) Planung sich bei geschlossenen Schranken der Verkehr auf der Vorfahrtsstraße gut und gerne mal auf rund 750 m anstaut, wird es bei den Linksabbiegern üblich, mal eben links an der Schlange langzufahren um dann in die 2. Straße (Einbahnstraße von der Vorfahrtsstraße weg) einzubiegen. Dabei wird dann natürlich die 1. Straße (Einbahnstraße auf die Vorfahrtstr.) gekreuzt.

Was würde passieren, wenn:
a) jemand aus der Einbahnstraße in einen Wagen, der mit rund 50 km/h auf der Gegenspur der Vorfahrtstraße unterwegs ist, fährt?
b) darf überhaupt über so eine lange Strecke die Gegenspur zum schnelleren Vorankommen genutzt werden? Die 1. Straße geht immerhin auf die Vorfahrtsstraße.

So, ich hoffe die Fragestellung ist halbwegs verständlich

Danke,
Julia

Hallo

Was würde passieren, wenn:
a) jemand aus der Einbahnstraße in einen Wagen, der mit rund
50 km/h auf der Gegenspur der Vorfahrtstraße unterwegs ist,
fährt?

Dann kommt es evtl. zu einen Unfall.
Aber die Frage hast du eigentlich schon selbst beantwortet. Einer fährt auf der Vorfahrtstraße. Einer biegt in diese ein. Wer hat Vorfahrt???

b) darf überhaupt über so eine lange Strecke die Gegenspur zum
schnelleren Vorankommen genutzt werden? Die 1. Straße geht
immerhin auf die Vorfahrtsstraße.

Schau mal im § 5 STVO. Da steht

—(2) 1Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. 2Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.—

steht hier etwas von Einbiegenden???

—(3) Das Überholen ist unzulässig:

  1. bei unklarer Verkehrslage oder —

Hier könnte der Einbiegende wieder zum Tragen kommen.

So, ich hoffe die Fragestellung ist halbwegs verständlich.

So ich hoffe die Antwort war halbwegs hilfreich.
Aber wie du siehst wird es im Falle eines Falles eine Einzelfallentscheidung werden.

Danke,
Julia

Bitte hatchbeck

Schau mal im § 5 STVO. Da steht

—(2) 1Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während
des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs
ausgeschlossen ist. 2Überholen darf ferner nur, wer mit
wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende
fährt.—

Ich bin nicht sicher, ob man das Vorbeifahren an der Schlange als „Überholen“ bezeichnen kann. Überholen ist bei fahrenden Fahrzeugen möglich, nicht bei stehenden. Es ist doch eher ein Vorbeifahren. Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum nicht daran vorbeigefahren werden darf. Vorausgesetzt natürlich, dass man den Gegenverkehr nicht behindert oder schädigt. Wenn die Straße also frei ist…

Gruss

Iru

Hi,

Ich bin nicht sicher, ob man das Vorbeifahren an der Schlange
als „Überholen“ bezeichnen kann. Überholen ist bei fahrenden
Fahrzeugen möglich, nicht bei stehenden. Es ist doch eher ein
Vorbeifahren. Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum nicht
daran vorbeigefahren werden darf. Vorausgesetzt natürlich,
dass man den Gegenverkehr nicht behindert oder schädigt. Wenn
die Straße also frei ist…

Dem schließe ich mich an. Um weiterhin noch zu behaupten, daß die Autos dort ohne laufenden Motor stehen (weil Schranke ca. 10 min. zu).

Gruss,
Julia

Schau mal im § 5 STVO. Da steht

—(2) 1Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während
des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs
ausgeschlossen ist. 2Überholen darf ferner nur, wer mit
wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende
fährt.—

Ich bin nicht sicher, ob man das Vorbeifahren an der Schlange
als „Überholen“ bezeichnen kann. Überholen ist bei fahrenden
Fahrzeugen möglich, nicht bei stehenden.

Doch, es ist ein Überholen:
VwV zur StVO
Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren

1An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.

Gruss

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Iru

Peter

Doch, es ist ein Überholen:
VwV zur StVO
Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren

1An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen
Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht
vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die
Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der
wartet.

Na ja… eine Verwaltungsvorschrift ist immer noch kein geltendes Recht, lediglich Hinweise für die Verwaltung, wie sie zu verfahren hat. Da ich aber als „Vorbeifahrender“ nicht in die gleiche Richtung fahren, sondern links abbiegen will, dürfte ich aber auch nach der VwV nicht überholen, sondern tatsächlich nur vorbeifahren (wenn man davon absieht, dass ich zumindest bis zur Links abgehenden Straße die gleiche Fahrtrichtung habe).

Gruss

Iru

Na ja… eine Verwaltungsvorschrift ist immer noch kein
geltendes Recht, lediglich Hinweise für die Verwaltung, wie
sie zu verfahren hat.

Ja was macht das, die Verwaltung verfährt dann so.

Da ich aber als „Vorbeifahrender“ nicht
in die gleiche Richtung fahren, sondern links abbiegen will,
dürfte ich aber auch nach der VwV nicht überholen, sondern
tatsächlich nur vorbeifahren

(wenn man davon absieht, dass ich
zumindest bis zur Links abgehenden Straße die gleiche
Fahrtrichtung habe).

Davon wird man aber nicht absehen, denn darum geht es ja.

Ich hasse eig. Geschichten wie die jetzt folgende (mein Onkel, meine Oma, …)
Meine Mutter ist im Überholverbot an einer Warteschlange vor einer Ampel „vorbeigefahren“. Die Situation war ähnlich, nur led. eine Einmündung. Meine Mutter hat später dann eingesehen, dass sie wohl doch überholt hat.

Gruss

Iru

Hallo,

Hängt imho auch von der Lichtzeichenanlage ab.
BEi uns gibt es eine ähnliche situatin (sind zwar keine Einbahnstraßen aber egal) Hier Sthet das Andreaskruez (mit Rotlicht) dierekt vor dem Übergang. Das Rotlicht wird aber (bei uns aufgrund einer elichten Kurve) wiederholt. Wer also in die Einbigung fährt macht eindeutig einen Rotlichtverstoß! evtl wird hier das Rotlich aufgrund dem Unklarem Verkehrsverhältniss wiederholt

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—> Vor |
-------| fahrt-|
| straße|
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Gruß Ww