Auf die Vorfahrt bestehen - Unfall in kauf nehmen?

Guten Tag,

es geht um die „Rechts vor Links“ Regelung. Kriegt immer der von links kommt die Schuld?

Und ist nicht jeder verpflichtet bei einem Unfall zu helfen oder hilfe zu holen?

Wie sieht das mit der Schadensanzeige bei der Versicherung aus ?

Nur einseitige Zeugenvernehmung von der Polizei?

Kurze Schilderung wie es jeden Tag kommen könnte:

Fahrzeug Nr.1 muss von rechts Vorfahrt beachten tut dies auch in dem der Wagen anhält (hohe Hecke ist im Weg) Fahrzeug Nr.2 kommt von rechts ist ungefähr 20m von der kreuzung entfernt, bremst vor einer Auffahrt zu einem Grundstück ab.

Fahrzeug Nr.1 fährt langsam an da das andere Fahrzeug also Nr.2 noch von der Kreuzung entfernt ist mit langsamer Geschwindigkeit. Nachdem Fahrzeug Nr.1 mit Schrittgeschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren ist gibt Wagen Nr.2 unerwartet Gas und bremst aber nochmal ab, schaut Wagen Nr.1 an; Wagen Nr.1 ist jetzt fast über die Kreuzung da gibt Wagen Nr.2 nochmals unerwartet Gas und beschleunigt stark. Es kommt zum Zusammenstoss. Fahrzeug Nr.1 dreht sich durch den Aufprall und steht am ende quer über die Kreuzung.

Fahrzeug Nr.2 hätt auch den von rechts kommenden Verkehr beachten müssen also Vorfahrt gewähren und hatte auch eine sehr schlechte einsicht dazu.

Nach dem Unfall kümmert sich die Person von Fahrzeug Nr.2 um nichts bedeutet keine Unfallhilfe, Verletzten helfen, Polizei rufen, Unfallstelle absichern. Um dies kümmert sich alles die Person aus dem Fahrzeug Nr.1.
Bei dem Unfall wird der Fahrer von dem Fahrzeug Nr.1 verletzt (schwerer Schock, usw.) entfernt sich unter Schockzustand vom Unfallort wird jedoch von einem Zeugen aufgehalten und versorgt.

Nach diesem Unfall wir die Person aus dem Wagen Nr.1 schwerer verletzt als erst angenommen es kommt hinzu ein Schleudertrauma mit Zerrung un ein Schädelhirntrauma sowie diverse Prellungen und Alpträume.

Die Person aus dem Fahrzeug Nr.2 macht selbst nach einem Monat keine Schadenanzeige bei seiner Versicherung und stellt eine völlig andere Behauptung auf wie der Unfall geschehen ist.

Was auch fraglich ist die Polizei die vor Ort den Unfall aufnimmt verhört keine Zeugen, sondern hört sich nur die Variante von Fahrzeug Nr.2 an.

Ist es denn wirklich immer so eindeutig das der von links kommende schuld hat?

Guten Tag,

es geht um die „Rechts vor Links“ Regelung. Kriegt immer der
von links kommt die Schuld?

In der Regel zumindest die Hauptschuld.

Und ist nicht jeder verpflichtet bei einem Unfall zu helfen
oder hilfe zu holen?

Ja, jedenfalls bei Personenschaden.

Wie sieht das mit der Schadensanzeige bei der Versicherung aus
?

Wie soll das aussehen? Man stellt unverzüglich seine Ansprüche bei der gegenerischen Versicherung, meldet den Schaden bei der eigenen und fertig. Die melden sich schon, wenn ihnen was fehlt.

Nur einseitige Zeugenvernehmung von der Polizei?

Was soll eine „einseitige“ Zeugenvernehmung sein? Jeder Zeuge hat das objektiv zu schildern, was er beobachtet hat und nicht stattdessen das, was einer bestimmten Seite nützt.

Kurze Schilderung wie es jeden Tag kommen könnte:

Fahrzeug Nr.1 muss von rechts Vorfahrt beachten tut dies auch
in dem der Wagen anhält (hohe Hecke ist im Weg) Fahrzeug Nr.2
kommt von rechts ist ungefähr 20m von der kreuzung entfernt,
bremst vor einer Auffahrt zu einem Grundstück ab.

Fahrzeug Nr.1 fährt langsam an da das andere Fahrzeug also
Nr.2 noch von der Kreuzung entfernt ist mit langsamer
Geschwindigkeit. Nachdem Fahrzeug Nr.1 mit
Schrittgeschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren ist gibt
Wagen Nr.2 unerwartet Gas und bremst aber nochmal ab, schaut
Wagen Nr.1 an; Wagen Nr.1 ist jetzt fast über die Kreuzung da
gibt Wagen Nr.2 nochmals unerwartet Gas und beschleunigt
stark. Es kommt zum Zusammenstoss. Fahrzeug Nr.1 dreht sich
durch den Aufprall und steht am ende quer über die Kreuzung.

Na, das alles hört sich nach Absicht an. Oder nur nach einer Verwechslung von Gas- und Bremspedal.

Fahrzeug Nr.2 hätt auch den von rechts kommenden Verkehr
beachten müssen also Vorfahrt gewähren und hatte auch eine
sehr schlechte einsicht dazu.

Fraglich, ob das viel zur Sache tut.

Nach dem Unfall kümmert sich die Person von Fahrzeug Nr.2 um
nichts bedeutet keine Unfallhilfe, Verletzten helfen, Polizei
rufen, Unfallstelle absichern. Um dies kümmert sich alles die
Person aus dem Fahrzeug Nr.1.

Unterlassene Hilfeleistung.

Bei dem Unfall wird der Fahrer von dem Fahrzeug Nr.1 verletzt
(schwerer Schock, usw.) entfernt sich unter Schockzustand vom
Unfallort wird jedoch von einem Zeugen aufgehalten und
versorgt.

Dann mangels Vorsatz und Schuldfähigkeit wohl kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Nach diesem Unfall wir die Person aus dem Wagen Nr.1 schwerer
verletzt als erst angenommen es kommt hinzu ein
Schleudertrauma mit Zerrung un ein Schädelhirntrauma sowie
diverse Prellungen und Alpträume.

Evtl. Körperverletzung, je nach Unfallverursacher.

Die Person aus dem Fahrzeug Nr.2 macht selbst nach einem Monat
keine Schadenanzeige bei seiner Versicherung und stellt eine
völlig andere Behauptung auf wie der Unfall geschehen ist.

Beides ist ihr Recht. Und wenn man von der gegnerischen Versicherung Geld will, musst man sich selbst bei ihr melden.

Was auch fraglich ist die Polizei die vor Ort den Unfall
aufnimmt verhört keine Zeugen, sondern hört sich nur die
Variante von Fahrzeug Nr.2 an.

Wären denn Zeugen da gewesen, die den wahren Unfallhergang hätten schildern können?

Ist es denn wirklich immer so eindeutig das der von links
kommende schuld hat?

Falls sich der von links kommende angesichts des zögerlichen Verhaltens des anderen und nach hergestelltem Blickkontakt darauf verlassen konnte, dass jener nicht auf sein Vorfahrtrecht bestehen würde, könnte es zu einer günstigen Quotelung kommen. Erschwerend dann der zumindest als grober Fahrfehler, wenn nicht als Vorsatz zu wertende Zusammenstoß. Problem ist in der Tat, diesen Hergang durch genügend Zeugen zu beweisen. Und so lange gilt eben der erste Anschein.

Die Meinung eines Nichtjuristen. Uff!

Gruß

smalbop

Hallo,
dieser Bericht erhält ja nun mal mehrere Fragen.
Hauptpunkt: Rechts vor Links. Frage: wie sieht der Unfallbericht der Polizei aus?. Wir kennen auch den Begriff,der sogenannten erzwungenen Vorfahrt. Deshalb die Frage, wo genau befindet sich die Anstoßstelle von Fahrzeug Nr.2 an Fahrzeug Nr.1.
Der Verursacher meldet seinen Vorgang selten seiner Versicherung, deshalb, der eigenen Versicherung Kts. geben und, wenn möglich einen RA einschalten.
Aber, wer wurde im Unfallbericht (Nummer des VU, vor Ort an die Beteiligten ausgehändigt),durch die Polizei „belastet“?
Gruß Premme

Hallo premme,

"Deshalb die Frage, wo genau befindet sich
die Anstoßstelle von Fahrzeug Nr.2 an Fahrzeug Nr.1. "

also Das Fahrzeug Nr.1 wurde ab Fahrzeugmitte also Türholmen dann halt die Hintere Tür sowie hintere Rad-Felge getroffen.

Der Unfallbericht ist komplett falsch geschildert wie es sich in Wirklichkeit zugtragen hat, es heißt Fahrzeug Nr.1 wäre mit hoher geschwindigkeit und ungebremst in die Kreuzung reingefahren.

Der Zeuge der vor Ort war wurde allerdings nicht von der Polizei befragt das gleiche gilt für den Fahrer von Fahrzeug Nr.1.
Es wurde lediglich der Fahrer von Fahrzeug Nr.2 befragt.

„Aber, wer wurde im Unfallbericht (Nummer des VU, vor Ort an die
Beteiligten ausgehändigt),durch die Polizei „belastet“?“

Die Polizei sagte zu beiden Unfallbeteiligten sie müssten die Versicherungen informieren.

Grüße malaica

Die Schilderung des Unfallgeschehens ist m.E. total überflüssig, zumal dann, wenn die Schilderung von einem am Unfall Beteiligten stammt. Man frage 4 andere, die - beteiligt oder unbeteiligt - diesen Unfall wahrgenommen haben, und man wird 4 weitere, völlig andere Unfälle zu hören bekommen.

Daher nur ganz allgemein: Auch derjenige, der Vorfahrt hat, kann sich darauf nicht berufen, wenn er vorsätzlich einen Unfall herbeiführt oder sich völlig unvorhersehbar verhält und dadurch einen Unfall (mit-)verursacht.
Ein wirklich objektives Bild über den Hergang wird sich allenfalls ein Gericht machen können, das sämtliche Zeugen vernimmt und die Aussagen auf ihre Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit hin überprüft.

Guten Morgen,

was hat denn die Polizei an Malerei auf die Strasse gemacht? Und welche Fotos? Sind alle Beweise ordentlich gesichert?

Ciao Ricco

Hallo Ricco,

nun die haben die Fahrzeugstellungen fotografiert zumindest laut den Unfallzeugen und dann haben die wo die Fahrzeuge nach dem Unfall standen so linien gezeichnet und gemessen, bei dem Aufprall ist Wagen Nr.2 ca. 2 meter zurück geprallt.

Nun weis ich nicht wie lange die solche Fotos speichern oder aufbewahren denn für die Polizei war es eindeutig das Fahrzeug Nr.1 schuld hat.

Gruß Malaica

Also,
die Anstoßstelle spricht doch schon mal dafür, das Fz.1 schon fast den Kreuzungsbereich befahren hatte. Das Verhalten der Polizei ist mir, nach deiner Schilderung, unverständlich. Ich hoffe, in deinem Interesse, das du die Personalien des Zeugen und mit dem (Handy) Fotos geschossen hast.
Der Beamte sagte, ihr solltet eure Versicherung informieren, aber dazu benötigst ihr doch diese Verkehrsunfallnummer. Unter dieser Nummer wird doch alles bearbeitet.
Frage: hat einer der Beteiligten ein Verwarnungsgeld bezahlt?.

Also, wenn diese Situation für dich das erste Mal besteht, schreibe dir alles auf, was in diesem Zusammenhang steht, aber alles, zusätzlich, wenn vorhanden, die Fotos usw. und wende dich an deinen,(einen), Rechtsschutz.

Ein RA, und auch die Polizei, kann der die Unfallnummer erklären, und wenn du im Recht bist, also Fz.2 als Verursacher feststeht, kann dein Auto z.B. zum Gutachter, Reparatur usw.

Also, versuche Licht in die Angelegenheit zu bringen.

Bis dann
Premme

Hallo Malaica,

ich gehe dann auch davon aus, dass die Bremsspuren und die Lage der Splitter etc. markiert und fotografiert wurden, also hoffentlich alle Daten für ein Unfallgutachten vorliegen.

Ich würde dann bei der Polizei nachfragen, ob solch ein Gutachten veranlasst wurde. Wenn nicht, unter Darstellung des Sachverhalts aus Sicht von 1) beantragen, dass dies nachgeholt wird. Sollte dies abgelehnt werden, würde ich eine Strafanzeige machen, wo dann die Darstellung von 1) als Begründung eingeht. Letzteres kann auf alle Fälle gemacht werden, auch wenn ein Gutachten schon in Arbeit ist.

Deiner Darstellung nach ist nicht auszuschließen, daß 2) ein Bekannter der aufnehmenden Polizisten war. Ergo ist größte Vorsicht geboten.

Wenn ein Outo 2m zurückgeschleudert und das andere um 90° gedreht wird, kann m.E. nicht mehr von angemessen langsamer Fahrweise für eine folgende 90° Kurve bzw. notwendige Vorfahrtgewährung rechts vor links ausgegangen werden.

Ich rate dringend einen Verkehrs-RA mit der Vertretung zu beauftragen. z.B. http://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php

Wenn es möglich ist, würde ich selbst die Unfallstelle noch mit einigen Duzend Bildern aufnehmen, dabei auf die Sichtbarkeit der Polizeimalerei - sofern die nach dieser langen Zeit noch sichtbar ist - und aller Verkehrszeichen achten und auch Sichten der Fahrzeuglenker etwa 5m vor der Kreuzung (Tunnelblick) aus Mitte rechter Fahrspur fertigen.

Viel Glück!

Ciao Ricco

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