Guten Tag,
es geht um die „Rechts vor Links“ Regelung. Kriegt immer der von links kommt die Schuld?
Und ist nicht jeder verpflichtet bei einem Unfall zu helfen oder hilfe zu holen?
Wie sieht das mit der Schadensanzeige bei der Versicherung aus ?
Nur einseitige Zeugenvernehmung von der Polizei?
Kurze Schilderung wie es jeden Tag kommen könnte:
Fahrzeug Nr.1 muss von rechts Vorfahrt beachten tut dies auch in dem der Wagen anhält (hohe Hecke ist im Weg) Fahrzeug Nr.2 kommt von rechts ist ungefähr 20m von der kreuzung entfernt, bremst vor einer Auffahrt zu einem Grundstück ab.
Fahrzeug Nr.1 fährt langsam an da das andere Fahrzeug also Nr.2 noch von der Kreuzung entfernt ist mit langsamer Geschwindigkeit. Nachdem Fahrzeug Nr.1 mit Schrittgeschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren ist gibt Wagen Nr.2 unerwartet Gas und bremst aber nochmal ab, schaut Wagen Nr.1 an; Wagen Nr.1 ist jetzt fast über die Kreuzung da gibt Wagen Nr.2 nochmals unerwartet Gas und beschleunigt stark. Es kommt zum Zusammenstoss. Fahrzeug Nr.1 dreht sich durch den Aufprall und steht am ende quer über die Kreuzung.
Fahrzeug Nr.2 hätt auch den von rechts kommenden Verkehr beachten müssen also Vorfahrt gewähren und hatte auch eine sehr schlechte einsicht dazu.
Nach dem Unfall kümmert sich die Person von Fahrzeug Nr.2 um nichts bedeutet keine Unfallhilfe, Verletzten helfen, Polizei rufen, Unfallstelle absichern. Um dies kümmert sich alles die Person aus dem Fahrzeug Nr.1.
Bei dem Unfall wird der Fahrer von dem Fahrzeug Nr.1 verletzt (schwerer Schock, usw.) entfernt sich unter Schockzustand vom Unfallort wird jedoch von einem Zeugen aufgehalten und versorgt.
Nach diesem Unfall wir die Person aus dem Wagen Nr.1 schwerer verletzt als erst angenommen es kommt hinzu ein Schleudertrauma mit Zerrung un ein Schädelhirntrauma sowie diverse Prellungen und Alpträume.
Die Person aus dem Fahrzeug Nr.2 macht selbst nach einem Monat keine Schadenanzeige bei seiner Versicherung und stellt eine völlig andere Behauptung auf wie der Unfall geschehen ist.
Was auch fraglich ist die Polizei die vor Ort den Unfall aufnimmt verhört keine Zeugen, sondern hört sich nur die Variante von Fahrzeug Nr.2 an.
Ist es denn wirklich immer so eindeutig das der von links kommende schuld hat?