Hallo.
Ich würde gerne wissen, ob es legal oder illegal ist bei Ebay Originalverpackungen (OVP´s) zu verkaufen, wenn man in der Artikelbeschreibung schreibt: „Verkaufe (zb´) Ps3 ovp sogut wie neu.“
Würde mich über Antworten freuen.
Liebe Grüße
Hallo.
Ich würde gerne wissen, ob es legal oder illegal ist bei Ebay Originalverpackungen (OVP´s) zu verkaufen, wenn man in der Artikelbeschreibung schreibt: „Verkaufe (zb´) Ps3 ovp sogut wie neu.“
Würde mich über Antworten freuen.
Liebe Grüße
Hallo,
alle Angebote und Angaben müssen klar und eindeutig sein.
Wenn im Titel steht: Leere Verpackung von xy und auch in Bild und Artikelbeschreibung klar erkennbar ist, dass eine leere Verpackung angeboten wird, sollte dagegen nichts einzuwenden sein.
Bei missverständlicher Formulierung durch den Verkäufer dürfte der Käufer sich wohl wenigstens auf einen Irrtum berufen können (Käufer dachte eine Verpackung mit Inhalt zu kaufen) und den Kaufvertrag anfechten können http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Falls der Verkäufer sich so was zur Gewohnheit macht, könnte der Verkäufer auch wegen Betrugs angezeigt werden.
Außerdem dürfte das gegen die ebay AGB verstoßen.
Stephanie
Hallo Marcel Nagel,
vielen Dank für deine Anfrage.
So richtig illegal ist das nicht. Nur es bringt einen faden Beigeschmack. Denn wer würde eine Originalverpackung ohne Inhalt kaufen? Das träfe nur auf Leute zu, die das Gerät nicht über den offiziellen Vertriebsweg bezogen haben, dennoch die Garantie nutzen möchten. Das trifft auch auf Leute zu, die das Gerät gestohlen haben und nun über die Garantienutzung legalisieren wollen.
Des Weiteren läuft man Gefahr, dass der Käufer denkt, er würde das Gerät kaufen und nicht nur die Verpackung. Was die Abkürzung OVP bedeutet, recherchieren nicht alle Interessenten, sodass es hier zu Irrtümern kommen kann. Diese Irrtümer haben die Konsequenz, dass Käufer unter Anwendung des BGB rechtmäßig vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 119 BGB, Anfechtbarkeit wegen Irrtum). Das wiederum bringt schlechte Bewertungen und einen miesen Ruf des Accounts.
Ich halte es aus praktischen Gründen (nicht aus juristischen Gründen) besser, vom Verkauf der OVP Abstand zu nehmen.
Weitere Informationen siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Originalverpackung
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern
Grundsätzlich ist das nicht verboten. Es muss aber aus dem Angebotstext ganz klar hervorgehen, WAS verkauft werden soll.
Aus der Beispielformulierung könnte man auch schließen, dass eine PS3 originalverpackt verkauft werden soll.
In diesem Fall führt man den Käufer bewusst in die Irre. Nimmt er daraufhin eine Vermögensverfügung vor, liegt ein Betrugsverdacht nahe.
Also sauber auf die Formulierung achten. Aus dem Text muss ganz EINDEUTIG hervorgehen, was genau in der Auktion verkauft wird.
Liest der Käufer den Text nicht richtig, ist er selbst schuld.
Ist der Text bewusst so formuliert, um eine Täuschung hervorzurufen, handelt es sich nach einer Vermögensverfügung (sprich: der Käufer überweist) um einen Betrug. Vorher um einen Betrugsversuch, sofern ein Vorsatz nachgewiesen oder angenommen werden kann.
Das würde ich als Richter bei dieser Formulierung tun.
Also lieber Finger weg oder ehrlich bleiben.
Hi,
das ist meines Wissens legal.
Ich bin zwar kein Jurist, doch es ist in dieser von Dir als Bsp. genannten Formulierung sehr missverständlich zu verstehen, die ggf. eine Betrugsabsicht unterstellen lässt. Grundsätzlich ist alles legal, was eindeutig sagt, was verkauft wird, als legal einzustufen. Dies ist ebenso bei OVP der Fall, nur sollte es eindeutig zu erkennen sein, dass es sich nur um eine Verpackung handelt.
Viele Grüße!
Birgit
Was du verkaufen und nicht verkaufen kannst findest du hier :
http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html
Da es massenweise Artikel bei Ebay gibt , die mit OVP gekennzeichnet sind, gehe ich davon aus, dass das kein Problem darstellen sollte.
Zuerst einmal kann ebay als private Firma selbst festlegen was man da verkaufen darf oder nicht. Da gibt es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen diverse Verbote, z.B. Waffen, Tiere, Arzneien oder irreführende Angebote.
Kurz, wenn Ebay meint ein Angebot passt nicht zu Ebay, dürfen die das einfach löschen.
Was die Sache mit den OVP angeht ist das ja ein alter und bekannter Trick: Nur die Verpackung anbieten und hoffen, dass das jemand falsch versteht und für einen Artikel bietet.
Diesem Trick haben glücklicherweise die Gerichte bereits einen Riegel vorgeschoben. Das Angebot muss so formuliert sein, dass es für den Kunden deutlich ersichtlich ist, dass er nur einen leeren Karton kauft.
Also „Verkaufe PS3 OVP sogut wie neu“ wäre mit Sicherheit Betrug, da dann der Kunde hier verleitet wird zu glauben, dass er eine PS3 im Originalkarton kauft. Denn der Zusatz „wie neu“ macht bei einem Pappkarton nicht wirklich Sinn.
Wer so etwas probiert bekommt also bald Post vom Staatsanwalt und dürfte mit Sicherheit die erhaltenen Gelder + die Auslagen des Käufers zurückzahlen müssen.
Auch Ebay löscht solche Auktionen mit schöner Regelmäßigkeit und erstattet auch schon mal Anzeige, wenn es sich offenkundig um Abzocke handelt.
Also keine Dummheiten bitte.
Was anderes ist es, wenn der Karton selber ein Wertobjekt ist. Z.B. also bei Sammlerwaren wie altem Spielzeug oder Zigarrenschachteln etc. Da muss dann allerdings auch deutlich der Hinweis in der Artikelbeschreibung enthalten sein, dass es sich um einen leeren Originalkarton ohne Inhalt handelt. Und deutlich bedeutet, gut lesbar nicht unter ferner liefen, sondern an zentraler Stelle im Text.
Alles andere dürfte zur Nichtigkeit des Kaufs führen.
Der Trick mit leeren Verpackungen von Elektrogeräten, Arzneien o.ä. Leute über den Tisch zu ziehen, klappt also nicht mehr. Gar nicht erst versuchen.
Das ist Betrug, so wie es da steht.
In keinster Weise ist erkennbar, dass nur die Verpackung verkauft wird.
Abgesehen davon, dass ich es für eine Unverschämtheit halte, auf die Dummheit anderer zu bauen.
Sorry, weiß ich nicht - das muss ein Irrtum sein, dass ich für dieses Thema als Expertin erwähnt werde!
Wenn ich (z.B.) eine PS3 bei ebay kaufen wollte, würde ich bei der Artikelbeschreibung „OVP so gut wie neu“ schon mal fragen was denn jetzt zutrifft.
„OVP“, also wirklich noch ORIGINAL verpackt, vielleicht sogar in Folie eingeschweißt oder „so gut wie neu“, also vielleicht einmal ausgepackt, ausprobiert und wieder eingepackt.
In jedem Fall kann ich doch bei einer recht teuren (Fast-)Neuware davon ausgehen, dass ich entweder von einem Händler kaufe und dementsprechend Rechnung und Garantieanspruch habe oder falls ich von privat kaufe, dass ich die Quittung vom ursprünglichen Kauf (schon alleine wg. Garantienachweis) dazu bekomme.
Ansonsten würde ich mich schon sehr wundern… denn dann würde ich mich langsam fragen, ob die angebotene Ware hier tatsächlich legal angeboten wird.
>>> Wenn ich (z.B.) eine PS3 bei ebay kaufen wollte, würde ich bei der Artikelbeschreibung „OVP so gut wie neu“ schon mal fragen was denn jetzt zutrifft.
„OVP“, also wirklich noch ORIGINAL verpackt, vielleicht sogar in Folie eingeschweißt oder „so gut wie neu“, also vielleicht einmal ausgepackt, ausprobiert und wieder eingepackt.
In jedem Fall kann ich doch bei einer recht teuren (Fast-)Neuware davon ausgehen, dass ich entweder von einem Händler kaufe und dementsprechend Rechnung und Garantieanspruch habe oder falls ich von privat kaufe, dass ich die Quittung vom ursprünglichen Kauf (schon alleine wg. Garantienachweis) dazu bekomme.
Ansonsten würde ich mich schon sehr wundern… denn dann würde ich mich langsam fragen, ob die angebotene Ware hier tatsächlich legal angeboten wird.
Hallo Marcel,
ich habe öffentliches Recht als mein Interessengebiet angegeben. Deine Frage betrifft jedoch das Privatrecht, so dass ich Dir leider nicht helfen kann.
Gruß
jotti
Hallo,
sorry, nicht mein Fachgebiet.
MfG
murmeltier