Hallo Alexander,
mit nur einem sehfähigen Auge fehlt die 3D Sicht, also das räumliche Sehen. Ist es ein Geburts- oder Jugendfehler, so mag das Hirn sehr viel kompensiert haben und das einäugige Sehen wenig beeinträchtigt sein. Erblindet ein Mensch erst im Erwachsenenalter halbseitig, so wird i.d.R. die Beeinträchtigung schwieriger zu kompensieren sein.
Ich könnte mir vorstellen, daß ein Richter sich in der Beurteilung erst einmal an die Vorgaben im Verkehrsrecht halten würde (ansonsten wird dann sicher ein Gutachter beauftragt). Ob jemand mit nur einseitiger Sehkraft z.B. überhaupt einen Führerschein bekommen würde. Erfrage das doch mal im Verkehrsrechtbrett.
Falls nein, stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber diesen Menschen überhaupt auf dem Arbeitsplatz einstellen durfte und den AG somit eine Mitschuld trifft. Ist auch die Frage für welche Baggerarbeiten der AN eingestellt wurde. Golfplatz oder Kabelgraben auf der Bundesstraße?
Ist wohl mehr ein rechtliches Problem.
Gruß Steffi