… trennen
Hallo wir haben vor ein Einfamilienhaus zu kaufen. Was auf einem grundstück stecht wo nachträglich der Sohn des hauseigentümers ein weiteres haus auf diesenm grundstück gebaut hat. Schön und gut aber leider sieht es laut grundbuch das haus was wir kaufen da als wäre es ein eigentumswochnung 10000/und 4444 anteil uns mit sondernutzungsrecht vom garten am vaters haus(eigentumswochnung) wir haben ein termin beim notar am Montag wie kann ich es machen das der garten und rund herum am haus mir gehört ohne nutzungsrecht. Jeder hat sein separaten eingang in momment. Das haus von dem sohn ist neben an es sieht eigentlich in momment so aus alls wäre es eim reihenhaus auf anblick. Bite um rat.
Ercan
Beim Wohnungseigentum gehört das Grundstück der Gemeinschaft zu Bruchteilen. Wenn einer der ME (Wohnungseigentümer WE) davon eine unbebaute Teilfläche allein nutzen darf (Garten, Parkplatz o.ä.), dann muss dieses Recht als Sondernutzungsrecht deutlich im Plan und in der Gemeinschaftsordnung genannt und eingezeichnet werden. Diese Papiere müssen dann im Wohnungsgrundbuch mit Datum gesondert genannt werden, anderenfalls gilt es nicht. Ihr Notar und auch Sie müssen darauf achten. Dieses gilt auch für die Zufahrtsrechte, Leitungen und vieles mehr sowie für die Kostenpflicht. Es gibt viele Streitpunkte, wenns später Zweifel gibt.
Falls Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie erneut, aber bitte alle Infos mit möglichst allen Fakten wiederholen.
Grüße von der Unteren Weser
H. Gintemann
(Seit 2003 Mitglied und 1900 Fragen beantwortet)