Auf einmal 'Ich weiss von nichts'!

Angenommen eine Person besichtigt eine Wohnung (1. OG) die ihm dann auch gefällt. Die Wohnung wurde gereade saniert und es ist Laminat verlegt. Allerdings kann der Mieter nicht kurzfristig einziehen, aber zufälligerweise wird die Wohnung darunter ebenso saniert und in ca. 2 Monaten fertig sein.

Diese Wohnung kann aber nicht besichtigt werden. Auf die Frage des Miters hin, ob diese genau so aussieht wie die im 1. OG (es wurde auch ausdrücklich gefragt ob ebenso Laminat verlegt sei!) sagt der Immobbilienverwalter „Ja“. Also unterschrieb der Mieter den Vertrag für die Wohnung unten.

Wochen- und monatelang tat sich aber in der Wohnung, in Sachen Laminat, nichts. Der Immobilienverwalter sowie die Person die mit der Sanierung beauftragt war, wurden immer wieder vom Mieter auf das Laminat angesprochen. Allerdings nicht direkt, weil ja schon alles abgesprochen! Der Mieter fragte die Herren z. B. ob sie es bis zum Einzugstermin schaffen würden mit dem Laminat. Immer wieder kam die Antwort „Ja. Kein Problem“.

Nun wollen beide auf einmal nichts mehr davon gewußt haben!!
Jetzt ist es auf einmal „Mietersache“?! Und angeblich hätten die neuen Mieter der Wohnung im 1. OG womöglich Laminat verlegt. Aber bei der Besichtigung suchten die noch einen neuen Mieter! Es gab noch keine! Aber das Laminat war da !!! Und eine Absprache gab es auch („Wohnung unten genau wie diese hier“). Eine Zeuge war nicht dabei, war ja klar. Aber muss man heutzutage IMMER einen dabei haben?

Und jetzt, auf Anfrage, heißt es der Mieter „hätte sich verguckt“?!?!
Was soll das denn? Sofort schaute der Mieter in den Vertrag, und da steht tatsächlich das der „Fussbodenbelag Mietersache ist, sofern dieser nicht fest verlegt (Parkett o. ä.) wurde“. Was bedeutet der Zusatz „,sofern…usw.“ ? Und was ist mit der mündlichen Zusage/Absprache bei der Ersten Besichtigung?

Und nun? Also, rein menschlich fühlt man sich ver…
Was ist nämlich wenn der Mieter die neuen Mieter im 1. OG fragt ob sie Laminat verlegt hätten und diese sagen „Nein. War schon drin“.?
Was kann man dann rechtlich noch machen? Es entstehen nun nämlich ungeplante Kosten.

Mal schauen, wünsch euch sonnige Tage (ok, die Sonne macht grad Urlaub, ich weiß :wink:

Col

Hallo Coleen,

klingt alles sehr aufgeregt, aber leider auch naiv. Mit dem gleichen Argument könnte man einen Flachbildschirmfernseher erwarten, weil der eben in der anderen Wohnung stand.
Da müsste der Mieter schon mehr vorzuweisen haben…

Sorry!

Horst

Hallo Horst,

natürlich, da hast du recht.
Aber wenn der Mieter die neuen Mieter des 1. OG fragt, ob dort schon Laminat verlegt war, und dies dann bestätigen, ist dies doch ein belegter Widerspruch zu dem was der Immobilienverwalter sagt („bei der Besichtigung war kein Laminat da“), oder? Zählt das gar nicht?
Das ist doch Beweis genug. Die Frage ist nicht „war das evtl. vom Mieter etwas gutgläubig“, sondern „was kann der Mieter jetzt noch tun“?

Ciao,
Col

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Hallo Coleen,

nochmal sorry (Dabei bin ich gar nicht Schuld!), nein, seh ich nicht so. Da kann der OG1-Mieter auch noch Marmorstufen und Ceranfelder auf dem Backofen erwähnen. Nix davon hat mit dem eigenen Mietverhältnis zu tun.
Da gilt nur, was schriftlich fixiert ist - oder mündlich - aber dann beweisbar!

Seh da keine Chance.

Gruß!

Horst

Der Mieter unterschreibt einen Vertrag, in dem ausdrücklich festgehalten wird: Bodenbelag ist Mietersache und regt sich dann darüber auf, dass der Bodenbelag Mietersache ist? Kann ich offen gesagt nicht nachvollziehen. Zumal der Vertrag NACH der Besichtigung und der angeblichen Zusage unterschrieben wurde. Hier wäre doch eine Nachfrage angebracht gewesen.

Sorry, aber bitte erst nachfragen wenn du etwas nicht verstanden hast und nicht als blöd hinstellen, denn…

Wie schon erwähnt, und nochmal ausdrücklich in deutlich, konnte die besagte Wohnung (unten) NICHT besichtigt werden. Der Mieter konnte NUR die Wohnung im 1. OG besichtigen. Und ja, genau deswegen gab es auch eine Nachfrage. Und zwar ob die Wohnung unten genau so aussieht UND ob das Laminat dort auch verlegt wird. Antwort des Maklers: „Ja“

Noch Fragen?

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Sorry, aber bitte erst nachfragen wenn du etwas nicht
verstanden hast und nicht als blöd hinstellen, denn…

Wie schon erwähnt, und nochmal ausdrücklich in deutlich,
konnte die besagte Wohnung (unten) NICHT besichtigt werden.
Der Mieter konnte NUR die Wohnung im 1. OG besichtigen. Und
ja, genau deswegen gab es auch eine Nachfrage. Und zwar ob die
Wohnung unten genau so aussieht UND ob das Laminat dort auch
verlegt wird. Antwort des Maklers: „Ja“

Noch Fragen?

Nein, keine weiteren Fragen.
Es bleibt dabei: die Aussage, „ja, dort wird auch Laminat verlegt“ erfolgte V O R Vertragsunterzeichnung. Der Vertrag hebt die frühere Aussage auf und der Vertrag wurde vom Mieter so unterzeichnet. Mit dem Vertrag hat also der Vermieter ein neues Angebot vorgelegt, mit welchem sich der Mieter einverstanden erklärte.

Moimoin!

Erstens mal sollte man keine Wohnung mieten, die man nicht besichtigt hat. Erfolgt doch eine Besichtigung, dann ist es möglich, bestehende Schäden (was auch immer) in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Somit ist man als Mieter nicht mehr verpflichtet, Mängel, die vorher bestanden und im Protokoll stehen, zu beseitigen.

  1. Entweder der Vermieter beseitigt die Mängel,
  2. Der Mieter lebt mit diesen Mängeln und der Vermieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung der Mängel nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Du würdest doch auch kein Auto kaufen, wenn du es nicht gesehen hast, oder?

Ich sehe hier absolut keine Möglichkeit, juristisch dagegen anzugehen, da nix schriftliches vorhanden ist und keine Zeugen vorhanden sind, aber der Mieterschutz oder Anwalt kann bestimmt genaueres sagen.