Auf einmal kein Wasser mehr da

Hallo liebe Gemeinde,
folgender fiktiver Sachverhalt:
Ein Mensch kommt um 12:00 Uhr nach Hause (eigenes Haus ), will Duschen und stellt fest,
kein Wasser da.
In der Nachbarschaft fragend kam nach langem Suchen heraus, irgendwann hat mal ein
Mitarbeiter 2 Tage zuvor einen Zettel an das schwarze Brett gehoften:
Wassersperrung am 10.11.14 von 09:00 - 20:00 Uhr.
Ist diese art der Ankündigung rechtens, zumal das kein Notfall war.
Muss die Wassergesellschaft Reperaturarbeiten nicht in einem angemessenden
Zeitabschnitt ankündigen?

Wie gesagt, bei Notfällen alles kein Thema - aber sowas…

Gruß clock17

Hallo!

Wie passt denn „eigenes Haus“ und „Schwarzes Brett in Nachbarschaft“ zusammen ?

Öffentlicher Aushang der Gemeinde ?

Geplante Maßnahmen am Wassernetz werden öffentlich angekündigt, etwa in Tageszeitungen. Rechtzeitig vorher.
da steht dann auch der Zeitrahmen drin, in dem man mit Störungen rechnen muss.

Was erwartet man sonst, Einzelbenachrichtigung jedes Haushaltes ?

Und „9-20 h“ passt kaum zu einer geplanten Reparatur eines öffentlichen Versorgers, denn es passt nicht zu den Arbeitszeiten der beauftragten Firmen.

Klingt also durchaus nach Notfall/Notmaßnahme.

MfG
duck313

Hallo,
nein, das ist kein Notfall gewesen.
Schwarzes Brett - Aushang Gemeindekasten - ja, da liegst Du richtig.
Es gab aber auch keine Vorankündigung im Gemeindeblatt.
Hier wird wieder das Brandenburger Landrecht ausgeübt, mann muss sich
an nichts halten.
Dagegen suche ich Wege.

clock17

Es liegt wohl in der der Natur der Sache, dass ein Notfall überhaupt nicht anzukündigen wäre :smile:

Und was wäre deiner Meinung nach „angemessen“? Eine Woche? Einzelbenachrichtigungen? Lautsprecherwagen?

IMHO ist eine 48-stündige Vorankündigung ausreichend, um sich daruf einstellen zu können, an besagtem Tag ausreichend Trinkwasser und Spülwasser für die Toilette vorzuhalten und auswärts zu duschen :smile:

G imager

Hallo,

nein, das ist kein Notfall gewesen.
Schwarzes Brett - Aushang Gemeindekasten - ja, da liegst Du
richtig.
Es gab aber auch keine Vorankündigung im Gemeindeblatt.
Hier wird wieder das Brandenburger Landrecht ausgeübt, mann
muss sich
an nichts halten.
Dagegen suche ich Wege.

na da hat sich einer was vorgenommen.

Bedenke, das der Nutzen den Kostenaufwand manchmal nicht rechtfertigt.

Ausser kurzweilige Trockenheit ist wohl nicht viel passiert, oder?

Gruß

BHSHuber

Darum geht es doch garnicht
Hallo BHSHuber

es ist doch vor allem ein gutes Zeichen, in einem Land zu leben, wo es nicht nur nicht normal ist, dass mal kein Wasser kommt, sondern wo es gleichsam einem Lottogewinn gleicht, wenn das nicht vom Wasserwerkchef (oder Bürgermeister, Landrat) persönlich eine Woche vorher angekündigt wurde.

Gruß
achim

Moin,

IMHO ist eine 48-stündige Vorankündigung ausreichend, um sich
daruf einstellen zu können, an besagtem Tag ausreichend
Trinkwasser und Spülwasser für die Toilette vorzuhalten und
auswärts zu duschen :smile:

So wie ich es verstehen ist die Ankündigung in einem Schwarzen Brett der Gemeinde erfolgt.

Da ist eine 48-stündige Ankündigung völlig unzureichend, es würde ja bedeuten, dass ich praktisch jeden Tag zu diesem Brett gehen muss um Ankündigungen zu erfahren.

Da sind m.M.n. mindestens 14 Tage notwendig, in einem solchen Zeitfenster schaut man dann doch drauf, wenn es der übliche Weg der Information ist.

Ansonsten ist wirklich die Einzelbenachrichtigung der richtige Weg, kleiner Zettel in den Briefkasten und alles ist i.O.

Gruß Volker

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Hallo liebe Gemeinde

im Grunde genommen geht es mir darum heraus zu finden, ob es
irgendwo eine verbindliche Vorschrift / Kundenorientiertes Verhalten
gibt, wonach beide Parteien mit leben können.

clock17

Hallo nochmal,

im Grunde genommen geht es mir darum heraus zu finden, ob es
irgendwo eine verbindliche Vorschrift / Kundenorientiertes
Verhalten
gibt, wonach beide Parteien mit leben können.

ich verstehe das sehr gut, manchmal geht es einem auf den Nerv, wenn die Obrichkeit macht was sie will.

Selbst wenn es so eine verbindliche Vorschrift gibt, gibt es auch tausendfach Gründe, warum die Vorschrift nicht bei einem wirksam durchgeführt wurde, bzw. nicht von dem Abstellen des Wasser informiert wurde.

Die Frage ist, was mache ich dann mit der Information einer Vorschrift, Klage einreichen? Beschwerde versenden?

Für eine Klage ist Zeit und Geld zu schade, eine Beschwerde verpufft in den Analen der Bürokratie.

Schaden ist keiner entstanden.

Gruß

BHShuber