ich habe Mitte Juli bei einem Online Shop recht günstig einen Fernseher erworben. Nach etlichen Vertöstungen und Geschiebe ist er bis heute nicht geliefert worden und inzwischen auch nicht mehr bei diesem Anbieter erhältlich (bei anderen für einen 15% höheren Preis gibt es das Gerät noch). Kann ich nun auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen (AB wurde mir im Juli zugemailt) oder lohnt sich das Generve nicht (Diff ca. 150,-- €)?
Du kannst auf Erfüllung bestehen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im konkreten Fall kannst du sowieso auch noch den Widerruf nach dem Bestimmungen über Fernabsatzgeschäfte erklären.
Ich würde den Widerruf erklären und die Sache sein lassen. Entweder der Online Shop ist pleite, dann wäre eine Klage riskant, weil du auf deinen Kosten sitzen bleibst oder er will einfach nicht liefern. Dann gewinnst du zwar den Prozess und hast dann irgendwann mal einen Fernseher, ich denke aber es ist ein zu großer Aufwand.
Du kannst aber das Verhalten des Online Shop Unternehmers einer Verbraucherzentrale oder einer Wettbewerbsaufsichtsorganisation melden.
Ich würde den Widerruf erklären und die Sache sein lassen.
Der Widerruf vernichtet Dein Rechtsgeschäft. Der Rücktritt aber würde Dir das Schadensersatzrecht nicht nehmen.
Setze also eine angemessene Nachfrist und mache Schadensersatz statt der Leistung geltend (in Höhe der 150€ die Du mehr aufwenden mußtest).
Ob in Deinem Brief das eine oder andere steht ist ja wurscht.
Raus bist Du (beim Rücktritt zumindest nach der Frist) bei beiden Varianten.
Beim Rücktritt kannst Du Dir aber immer noch überlegen, ob Du den Schaden doch nicht geltend machen willst.
Zumindest vorgerichtlich kannst Du’s ja versuchen. Schadet ja nichts.
Da gebe ich dir Recht, das hätte ich der Vollständigkeit halber dazusagen müssen. Ich bin zu sehr von der von mir in so einem Fall wahrscheinlich gemachten Vorgangsweise ausgegangen, dass ich es rechtlich unvollständig dargestellt habe. Angesichts des Ausgangspostings wäre ich nämlich davon ausgegangen, dass man sowieso nichts bekommt, aber verlangen kann mans ja mal, da hast du Recht.