Auf Festvertrag folgt Angebot für befris. Stelle

Hallo,

meine Freundin arbeitet für eine portugisische Firma die Immobilien verwaltet und hat dort einen (schlecht bezahlten) unbefristeten Arbeitsvertrag. Da die Firma aber vom Eigentümer der Immobilie gekündigt worden ist
ist die Firma ab nächstes Jahr nicht mehr für die Immobilie zuständig. Meine Freundin hat nun eine Stelle ca 200km weiter weg vom Wohnort angeboten bekommen. Allerdings befristet auf 1 Jahr und finanziell noch weniger reizvoll als die jetzige. Sie wird die Stelle nicht annehmen. Für micht ist eine befristete Stelle nicht mit einer Unbefristeten gleichzusetzen.

Meine Fragen hierzu:

  • Ist das rechtens bzw. kann Sie wenn sie dann gekündigt wird auf eine Abfindung hoffen bzw klagen.

  • Wie verhält es sich mit einem Ortswechsel? Wieweit ist den „zumutbar“.

  • Ihr Arbeitsvertrag ist auf englisch. Ist das für einen deutschen Arbeitnehmer in D ohne weiteres zulässig?

Ihre Rechtschutz meint aktiv bzw. einen Anwalt bezahlen sie erst wenn gekündigt wird. Dabei ist es doch bereits jetzt wichtig wie sie sich z.B bei diesem Angebot richtig verhält. Danke schonmal vorab.

Hallo,
meiner Ansicht gilt portugisisches Arbeitsrecht, damit kenne ich mich im weiteren nicht aus.
Sorry
LG
SN

Hallo,

leider kann ich dir bei diesem Themenkomplex nicht weiterhelfen.

Viel Erfolg, bustobaer

Na das ist schon schwierig - ist der Arbeitsvertrag denn zumindest von euch komplett verstanden? Also keine versteckten Klauseln o.ä.? Ein befristeter Vertrag nach einem unbefristeten ist im allg. unzulässig und auf grund der Entfernung sicher nicht zumutbar - aber auch das setzt ihr im ernst nur vor gericht durch - also vielleicht Amnestien mit dem chef reden und eine gütliche Einigung versuchen .?

Hallo,Da weiss ich nicht so genau bescheid.Tut mir leid.

meine Freundin arbeitet für eine portugisische Firma die
Immobilien verwaltet und hat dort einen (schlecht bezahlten)
unbefristeten Arbeitsvertrag. Da die Firma aber vom Eigentümer
der Immobilie gekündigt worden ist
ist die Firma ab nächstes Jahr nicht mehr für die Immobilie
zuständig. Meine Freundin hat nun eine Stelle ca 200km weiter
weg vom Wohnort angeboten bekommen. Allerdings befristet auf 1
Jahr und finanziell noch weniger reizvoll als die jetzige. Sie
wird die Stelle nicht annehmen. Für micht ist eine befristete
Stelle nicht mit einer Unbefristeten gleichzusetzen.

Meine Fragen hierzu:

  • Ist das rechtens bzw. kann Sie wenn sie dann gekündigt wird
    auf eine Abfindung hoffen bzw klagen.

  • Wie verhält es sich mit einem Ortswechsel? Wieweit ist den
    „zumutbar“.

  • Ihr Arbeitsvertrag ist auf englisch. Ist das für einen
    deutschen Arbeitnehmer in D ohne weiteres zulässig?

Ihre Rechtschutz meint aktiv bzw. einen Anwalt bezahlen sie
erst wenn gekündigt wird. Dabei ist es doch bereits jetzt
wichtig wie sie sich z.B bei diesem Angebot richtig verhält.
Danke schonmal vorab.

hört sich an wie eine Limetit und dann gilt das engl. Recht. Mal nachsehen auf dem Arbeitsvertrag!
Zum Amtsgericht in die Rechtsabteilung gehen, die sagen das was da zu tun ist!

Hallo badner2002,

um Deine Fragen zuverlässig beantworten zu können, bedarf es noch eine ganze Reihe von Informationen, die sich einerseits aus dem Arbeitsvertrag Deiner Freundin ergeben sollten und andererseits das „rechtliche Konstrukt“ des Arbeitgebers betreffen.

Zunächst einmal stellt sich die Frage „wofür“ Deine Freundin eingestellt wurde.
Wenn der Arbeitgeber clever war - was schlichtweg nicht zu beanstanden wäre - , enthält der Arbeitsvertrag eine Bezug zu der verwalteten Immobilie.

Wenn nun dieser Auftrag wegfällt, ist dies ein sauberer Grund für eine betriebsbedingte Kündigung. Nach Arbeitsvertrag kann die Beschäftigung auf diese Immobilienverwaltung beschränkt gewesen sein; eine anderweitiger Beschäftigungsanspruch innerhalb der Firma des Arbeitgebers bestünde dann nicht.

Diese Beschränkung hätte ihre Wirkung verloren, wenn der Arbeitgeber Deine Freundin während der Beschäftigung zusätzlich mit anderen Immobilienobjekten betraut hätte.
In diesem Falle hätte Deine Freundin einen Beschäftigungsanspruch innerhalb der kompletten Firma des Arbeitgebers; es bedürfte zudem keiner Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrages bzw. es wäre eine Sozialauswahl zu anderen Beschäftigten zu treffen.

Was das „rechtliche Konstrukt“ des Arbeitgebers angeht, so können aus arbeitsrechtlichen - oder auch Haftungsgründen ggfls. mehrere selbständige Einrichtungen, z. B. GmbH’s, vorliegen. War Deine Freundin für einen anderen Betrieb des Arbeitgebers, z. B. als Urlaubsvertretung tätig, dann hat hat sie auch einen Beschäftigungsanspruch in dieser „weiteren“ Firma des Arbeitgebers.

War die Tätigkeit des Beschäftigungsverhältnis jedoch ausschließlich auf die eine beschriebene Immobilie beschränkt, so ist der Arbeitgeber „sauber“.

Dann hätte Deine Freundin auch wenig Chancen mit einer Kündigungsschutzklage. Hinzu kommt, daß der Arbeitgeber mindestens 10 Beschäftigte - früher mal 5 - haben muß, damit das Arbeitsgericht eine Klage überhaupt annimmt.

Was die Zumutbarkeit des neuen Angebotes angeht, ist dies eine Angelegenheit für das Arbeitsamt.
Deine Freundin ist ohnehin verpflichtet, sich unverzüglich arbeitssuchend zu melden und muß in diesem Fall das Angebot mit vorlegen. Auch kann das Arbeitsamt Deine Freundin auffordern eine Kündigungsschutzklage zu erheben, ungeachtet bestehender Erfolgschancen.

Insoweit ist momentan erst mal der einzig vernünftige Weg, der zum Arbeitsamt. Als zweiter Schritt wäre wahrscheinlich eine Gewerkschaftsmitgliedschaft sinnvoll; dort bekommt man rechtlich die richtigen Auskünfte.

Last but not least ist ein Arbeitsvertrag in englischer Sprache durchaus zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

maasterp

Hallo,

für mich stellen sich folgende Fragen:

  • AV auf englisch: der alte oder neue befristete?
  • Freundin arbeiter für eine portogisische Firma - hier oder in Portugal?

Sie kann doch einfach das Angebot ablehnen mit dem Hinweis, dass die neue Stelle so weit entfernt ist und das sich das nicht lohnt. Ist ja nur ein Angebot - so wie ich es verstanden habe. Sollte sie dann gekündigt werden, ab zum RA. Ob Kündigungsschutz greift weiss ich nicht, da ich nicht weiss ob überhaupt deutsches Recht gilt - bei einer portugisischen Firma kann es gut sein, dass portugisisches Recht gilt.

MMn kann man nicht einen unbefristeten AV ind einen befristeten umwandeln, dies aber auch je nach Rechtslage, ob deutsches Recht oder nicht…

Gibt es keinen Betriebsrat oder sowas?

Ich kann da leider nicht wirklich helfen, sorry

MfG

Hallo,

wichtig ist erstmal nichts zu unterschreiben :wink:.
Einen Rechtsanspruch auf Abfindungen gibt es nicht.
Der AG bietet Ihnen vielleicht eine Abfindung an, um das Prozesskostenrisiko auszuschließen, jedoch tut er dies nur wenn für ihn auch ein Risiko besteht den Prozess zu verliert.

Prüfen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag, ob eine Versetzungsklausel auf einen anderen Arbeitsplatz/Arbeitsort enthalten ist. Damit hat er überhaupt erst die Möglichkeit Sie zu versetzen.

Wenn Sie das Angebot nicht annehmen wird er Sie entweder kündigen oder eine Änderungskündigung aussprechen. Beides ist erstmal eine Kündigung gegen die Sie sich nur innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung per Kündigungsschutzklage wehren können. Nach 3 Wochen ist es zu spät!

Sie sollten zudem Kündigungschutz besitzen (Voraussetzung mehr als 10 Arbeitnehmer und länger als 6. Monate Beschäftigungsdauer). Ohne Kündigungsschutz kann er Sie ohne Grund entlassen.

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung mit gleichzeitigen Angebot eines neuen Arbeitsverhältnisses zu veränderten Arbeitsbedingungen. Diesen können Sie unter Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung angenehmen und gleichzeitig klagen. Der Vorteil ist, dass Sie zumindest weiterhin einen Job haben(zu den veränderten Bedingungen), jedoch wird die Änderungskündigung wie bei einer Kündigungsschutzklage gerichtlich überprüft.

Jede einzelne Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wird bei einer Änderungskündigung einzeln geprüft. Ist auch nur eine Bedingung in der Interessenabwägung zu beanstanden, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.
Die Bedingung von einem unbefristeten AV in ein befristet AV zu wechseln ist für mich erstmal nicht nachvollziehbar und sehr bedenklich.

Warten Sie bis Sie die Änderungskündigung haben und klagen Sie. Wenn ihr AG Ihnen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbietet, dann prüfen Sie die Abfindungshöhe und ob Sie dadurch vom Arbeitsamt gesperrt werden. Mehr als 0,5 Monatsbruttogehälter pro Beschäftigungsjahr (z.B. 1-2 sind gut). Vor Gericht erhalten Sie ca. 0,5-1.0, falls der AG sich auf einen Vergleich einlässt.

Gruß
Marcus

Hallo,

tut mir leid, aber die Angaben sind zu ungenau um hier eine sichere Antwort geben zu können. Ich versuche zusammen zu fassen…

Deine Freundin hat momentan einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer Firma.
Sie verwaltet eine Immobilie.
Diese Immobilie muss zukünftig nicht mehr verwaltet werden und Deiner Freundin soll 200 km weit weg ein neuer befristeter Job bei der gleichen Firma angeboten um z.B. eine andere Immobilie zu verwalten.
Habe ich es so richtig verstanden ?

Wenn ja, dann:

200 km Entfernung ?
Da kommt darauf an was in ihrem Arbeitsvertrag steht. Steht der derzeitige Einsatzort drin ?
Oder steht drin z.B. Einsatz weltweit ? Europa ?
Wenn nicht, dann darf sie auch nicht überall eingesetzt werden. 200 km Entfernung ist meines Erachtens nicht zumutbar. Bitte im unterschriebenen Vertrag nachsehen.

Der Arbeitsvertrag muss so gestaltet sein, dass der Arbeitnehmer auch den Inhalt lesen und verstehen kann.

Einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einen befristeten umzuwandeln zu wollen (in der gleichen Firma) geht nicht so einfach.
Da muss man sich auf jeden Fall wehren.

Im Vorfeld kann man tatsächlich wenig machen, erst wenn es so weit ist. Allerdings sollte ein Rechtsschutz vorab mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Deshalb immer Mitglied einer (DGB) Gewerkschaft sein. Denn die beraten schon vorher.

Hier mal ein Link über Kündigungen, Fristen etc…

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Auf keinen Fall alles gefallen lassen und viel Glück !

Mit freundlichen Grüßen

Harley

Hallo badner2002,

Du gibst sehr wenig brauchbare Informationen, verlangst aber klare Auskünfte. Ich versuche es trotzdem.

Zu allererst: Deine Freundin hat doch für den schlecht bezahlten Arbeitsplatz mit einem englischsprachigen Arbeitsvertrag nicht unter Zwang unterschrieben oder doch? Und ist es nun ein deutscher Arbeitgeber, wie Du einerseits schreibst oder doch andererseits eine portugiesische Firma?

  1. Hat deine Freundin schon einmal diesbezüglich mit dem Arbeitgeber gesprochen (ruhig und sachlich)?
  2. Gibt es einen Betriebsrat?
  3. Ist Deine Freundin in einer Gewerkschaft?

Ich entnehme Deinen Angaben, dass die Firma die Immos verwaltete und jetzt einen Kunden weniger hat, die Firma selbst aber weiter existiert.

Wegen der Versetzung: Wird ein ganzes Büro dicht gemacht oder nur der eine Arbeitsplatz Deiner Freundin abgebaut? War Deine Freundin nur für die Bearbeitung dieses Kunden eingestellt oder allgemein in die Verwaltungsfirma? Wenn alle Plätze in diesem Büro wegfallen, was passiert mit den anderen Mitarbeitern?

Wenn nur der Arbeitsplatz deiner Freundin abgebaut wird, wie sieht es mit einer sozialen Auswahl aus? Gibt es Kolleginnen oder Kollegen mit einer wirklich vergleichbaren Aufgabe, die nicht so lange in der Firma sind?
Hat deine Freundin ein Kind oder kranke Eltern oder sonstige soziale Verpflichtungen, die eine Versetzung unzumutbar machen? Wenn all dies nicht zutrifft, warum soll sie nicht woanders arbeiten? Du bist nicht mit ihr verheiratet und damit arbeitsrechtlich unerheblich.

Warum soll es eine Abfindung geben? Wenn die Stelle aus betrieblichen Gründen (Wegfall von Arbeit wegen weniger Kunden) fristgerecht gekündigt wird, muss der Arbeitgeber generell nichts zahlen.
Andererseits bietet er eine neue Arbeitsstelle zu geänderten Bedingungen an. Das ist eine klassische Änderungskündigung, die normalerweise in eine fristgerechte Kündigung übergeht, wenn Deine Freundin das neue Angebot nicht annimmt.

Zum Schluss: Wenn Deine Freundin auch einen schlecht bezahlten Arbeitsvertrag hat, hat sie wenigstens die Zeit bei ihrem bisherigen Arbeiteber genutzt um ihre Kenntnisse auszuweiten? Was hat sie bisher unternommen, damit sie ihre Fähigkeiten für mehr Geld bei einem anderen Arbeitgeber anbieten kann?

Gruß Fredo

Leider kann ich die Frage nicht beantworten. sorry.