Auf fremden gehwegen schneeschieben?

hi,

meine großeltern (81 und 78 jahre) leben in einem reihenhaus und haben heut ein brief von ihrem rathaus bekommen, dass sie verpflichtet sind den gehweg der auf der anderen straßenseite liegt, auf der länge ihres reihenhauses zu räumen im winter. alle die in den reihenhäusern wohnen sind dazu verpflichtet worden.
denn wenn sich jemand auf deinem teilstück im winter verletzt, dann muss man zahlen!!!

das man gehwege räumen muss die vor dem haus liegen ist mir klar, aber weil da kein gehweg ist, verdonnert die stadt die anwohner nun die gegenüberliegenden zu räumen.

ist das rechtens?? schon allein wegen dem alter und der gebrechlichkeit meiner grosseltern dürfte das doch anfechtbar sein, oder??

wie geht man da am besten vor??

dazu muss gesagt werden das auf der anderen straßenseite auch häuser sind, die soagr einen hausmeister haben der im sommer rasen mäht und hecken schneidet. aber warum die dortigen anwohner oder der hausmeister nichts machen muss ist mir ein rätsel.

wir waren deshalb schon im rathaus und haben uns beschwert…aber da kann man gleich gegen eine wand reden.

wär fraoh wenn mir jemand sagen kann wie man sich da am besten verhält.

danke
axl

Hallo,

Deine Großeltern sollen einmal bei der Gemeinde nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage Deine Großeltern verpflichtet sind, auf einem ihnen nicht gehörenden Grundstück den Schnee zu räumen.

Erstens ist der Eigentümer verpflichtet, den Gehweg zu räumen. Er kann hierfür den Mieter verpflichten. Gehört der Gehweg jedoch der Gemeinde, dann hat diese die Schneeräumung vorzunehmen. Eindeutig liegt der zu räumende Gehweg nicht am Grundstück der Mieter, sondern auf der anderen Strassenseite und hier auf einem fremden Grundstück. Und bekanntlich ist das Betreten fremder Grundstücke im weitere Sinn Hausfriedensbruch und nicht erlaubt. Vorschlag. Alle Mieter erheben gemeinsam Widerspruch und verweisen darauf, dass der Gehweg nicht am Grundstück des Miethauses liegt und daher der dortige Eigentümer Schnee räumen muss.

meine großeltern (81 und 78 jahre) leben in einem reihenhaus
und haben heut ein brief von ihrem rathaus bekommen, dass sie
verpflichtet sind den gehweg der auf der anderen straßenseite
liegt, auf der länge ihres reihenhauses zu räumen im winter.
alle die in den reihenhäusern wohnen sind dazu verpflichtet
worden.
denn wenn sich jemand auf deinem teilstück im winter verletzt,
dann muss man zahlen!!!

Dies ist offensichtlich ein öffentlicher Weg. Er ist von der Gemeinde zu räumen und zu streuen. Die Haftung müssen die Mieter zurückweisen und die Gemeinde auffordern, binnen einer Frist von eienr Woche die Entscheidung zurückzunehmen. Im übrigen. Ist eine Rechtsmittelbelehrung für diesen Verwaltungsakt auf dem Schreiben ? Wenn nicht, das Schreiben zurückweisen, weil keine rechtliche Grundlage beachtet ist. Für Verwaltungsanordnungen muss eine Rechtsmittelbelehrung mit der Aufforderung ergehen. Ich halte den Vorgang für eine von einem Beamten getroffenen Willkürentscheidung.

das man gehwege räumen muss die vor dem haus liegen ist mir
klar, aber weil da kein gehweg ist, verdonnert die stadt die
anwohner nun die gegenüberliegenden zu räumen.

ist das rechtens?? schon allein wegen dem alter und der
gebrechlichkeit meiner grosseltern dürfte das doch anfechtbar
sein, oder??

Die Gebrechlichkeit spielt - auch wenn der Weg vor dem Mietshaus wäre - keine Rolle. Hier ist auf den Sachverhalt abzustellen, dass die Kommune zwar verlangen kann, dass jemand seinen Gehweg vor dem Grundstück von Schnee räumt aber nicht auf fremden Grundstücken.

wie geht man da am besten vor??

dazu muss gesagt werden das auf der anderen straßenseite auch
häuser sind, die soagr einen hausmeister haben der im sommer
rasen mäht und hecken schneidet. aber warum die dortigen
anwohner oder der hausmeister nichts machen muss ist mir ein
rätsel.

Dann haben diese Mieter auch im Winter den Winterdienst zu verrichten.

wir waren deshalb schon im rathaus und haben uns
beschwert…aber da kann man gleich gegen eine wand reden.

Wie begründet die Stadt, dass obwohl auf der Strassenseite Mieter wohnen und ein Hausmeister beschäftigt wird, dass Mieter, die nichts mit dem Grundstück zu tun haben, dort Winterdienst verrichten sollen.

wär fraoh wenn mir jemand sagen kann wie man sich da am besten
verhält.

Schriftlichen Widerspruch und Aufforderung die Rechtsgrundlage zu nennen. Auch Aufforderung zu erklären, weshalb die Eigentümer und Mieter des anderen Grundstückes nicht in den Winterdienst eingeschlossen werden. Sodann den Vorgang mit einem Vertreter der Presse besprechen. Dürfte nicht nur für den in interessantes Thema werden.

Wenn ihr ein Ergebnis habt, teile es mir bitte mit, würde mich interessieren.

Gruss Günter

Hallo !

Das ist richtig

Wenn nur ein Gehweg (Bürgersteig) vorhanden ist, sind sämtliche Anwohner beider Seiten verpflichtet, diesen zu räumen!

Gruß max

Hallo Max,

auf welche Rechtsgrundlage beziehst Du Dich hier. Ich kann dieser Meinung alleine deshalb nicht folgen, weil für diese Immobilie auf der anderen Seite ein Hausmeister zur Verfügung steht. Ich habe - trotz Suche - kein Urteil hierzu gefunden.
Wenn Du was hast, lasse es uns wissen.

Gruss Günter

Das ist richtig

Wenn nur ein Gehweg (Bürgersteig) vorhanden ist, sind
sämtliche Anwohner beider Seiten verpflichtet, diesen zu
räumen!

Gruß max

Die Streupflicht ist zunächst einmal Pflicht des Trägers der Straßenbaulast (Gemeinde). Diese wälzt diese Pflicht aber gerne im Rahmen von Gemeindesatzungen auf die Anlieger ab. Anlieger sind grds. alle Eigentümer in der streupflichtigen Straße, so daß eine Streupflicht sicher nicht entfällt, weil der einzige Gehweg auf der anderen Seite ist, dort aber kein Eigentümer wohnt.

Im übrigen muß man die Streupflicht ja nicht persönlich erfüllen, sondern kann es machen lassen. Das gilt auch für Omis und Opis.

Hallo !

Warum nur wieder ein Urteil???!!!

Ich bin mehrmals umgezogen und in jeder Stadt war dies so geregelt. Vielleicht gibt es dafür nicht nur Urteile, sondern Städteordnungen oder Verordnungen!
Da der Gehweg, wenn nur einer vorhanden ist, für die Bewohner beider Straßenseiten zu benutzen ist. Also, sind auch beide Straßenseiten dafür verantwortlich. Anders wäre es eine Benachteiligung der Bewohner mit Weg.

Gruß max

Hallo

Warum nur wieder ein Urteil???!!!

Das muss kein urteil sein.

Ich bin mehrmals umgezogen und in jeder Stadt war dies so
geregelt. Vielleicht gibt es dafür nicht nur Urteile, sondern
Städteordnungen oder Verordnungen!

Gut, wenn dies in der Satzung der Gemeinde so geregelt ist, dann ist dies die Rechtsgrundlage. Dann aber muss wohl geregelt sein, dass wenn es nur auf einer Strassenseite einen Gehweg gibt, dass dort auch gegenüberliegende Grundstückseigentümer Schnee räumen müssen. Ohne Satzung ist dies aber nicht möglich.

Da der Gehweg, wenn nur einer vorhanden ist, für die Bewohner
beider Straßenseiten zu benutzen ist. Also, sind auch beide
Straßenseiten dafür verantwortlich. Anders wäre es eine
Benachteiligung der Bewohner mit Weg.

Aus diesen Gesichtspunkt betrachte ich es nicht. Denn diese Anwohner haben bei Regen auch den Vorteil, dass sie nicht nur einen Gehweg benutzen können, sondern ungefährdet die Strasse nicht überqueren müssen. Also dürfte hier tatsächlich die komunale Satzung einzig und allein verbindlich diese Frage regeln. Danke für den Tipp,

Gruss Günter