Auf Gemeindegrund gebaut vom Vorbesitzer

Hallo Ihr Schlauen,
jemand möchte ein altes Haus kaufen, welches vor ca 50 Jahren (steht in Thüringen) erweitert worden ist.

Der Anbau, sagt ein Nachbar, wurde eine Ecke ein Stück (10 cm oder auch 20) bis auf Gemeindegrund gebaut. Es wurde damals wohl nicht nachgemessen, ich weiß nicht, ob das damals möglich war, so lange sind noch nicht auf der Welt ;-).
Der Grund, um den es geht, ist ein Feldweg. In einem kleinen Dorf. Könnte aber mal ausgebaut werden, die andere „Straßenseite“ ist Bauerwartungsland. Da käme es am Ende doch raus.

Wie schauts aus? Gäbe es die Möglichkeit einer Einigung? Neu ausmessen lassen und einen Streifen kaufen? Oder hätten die Käufer da keinerlei Chance? Und an wen müßte man sich wenden?

Danke fürs Lesen und Nachdenken.
Schönen Abend wünscht
BB

Gibt es dort denn einen Bebauungsplan?
Wann wurde der Anbau erstellt?

Im Ernstfall besteht ggf die Möglichkeiten den 10-20 cm Streifen von der Gemeinde zu erwerben

Bebauungsplan müsste es bei der Gemeinde geben, oder meinst du etwas anderes?

Und der Anbau stammt aus der Zeit Mitte der 70er Jahre im 20. Jh. ;-).

Kaufen wär schön, dann wärs aus der Welt. Angst besteht nur, dass ein Abriss droht.
Dann lieber weiter suchen…

Danke dir erstmal.
BB

Sorry - ‚surfe‘ mit Schlauphon da sieht man den Ursprungstext nicht mehr :wink:

Servus,

das hier

ist zusammen mit dem Hinweis „Gemeindegrund“ eine Gewähr dafür, dass es eine einfache Lösung geben wird und vor allem an sowas wie eine Abrissverfügung nicht im Traum zu denken ist:

In der DDR bildete ein Grundstück keine Einheit mit darauf stehenden Gebäuden, es gab anders als „im Westen“ eine Trennung der Eigentumsrechte. Dazu kam, dass das Eigentum an Grund und Boden keine Rolle mehr spielte und zumindest bis in die 1980er Jahre niemand damit rechnete, dass man irgendwann von der BRD überrollt würde und alles Erreichte wieder rückabgewickelt werden müsste. Ich habe hier schon ab und zu erzählt, dass die Gemeinde Kleinmachnow noch Mitte der 1990er Jahre für die Grundstücke des Europarc Dreilinden (das ist da, wo Herr Ebay wohnt) Grundsteuerbescheide mit der Adresse „Pseudostraße 99“ erließ, weil noch niemand wußte, wem die Grundstücke gehörten, auf denen die Häuser gebaut worden waren und dazu noch seit Übernahme der Flächen für die Grenzsicherungsanlagen durch die NVA sowieso keine katastermäßige Erfassung mehr existierte.

Kurzer Sinn: Was Du beschreibst, ist ein in der DDR völlig normaler Vorgang, dessen Folgen heute von den zuständigen Gemeinden routiniert abgewickelt werden.

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

Also ehemalige DDR. Dort fand man es praktisch, sich um Grundstücksgrenzen nicht so genau zu scheren, die Vermessungsarbeit von Generationen in die Tonne zu treten und Grenzsteine auszubuddeln. Flach aneinandergereiht taugten sie, einen Hühnerstall zu tragen. Nach der Wende ging es mit den seltsamen Gepflogenheiten weiter. Was dabei nach Gutdünken und wirtschaftlichem Interesse an Grundstücksgrenzen verschoben wurde, reicht für Jahrtausende Gefängnis https://dejure.org/gesetze/StGB/274.html.

Deshalb muss man vielerorts bis heute nach Kauf eines in Neufünfland gelegenen Grundstücks dasselbe erst einmal vermessen lassen, damit man weiß, was man überhaupt gekauft hat. Erst danach kann man sehen, ob und wie man sich mit dem Eigentümer eines evtl. überbauten Grundstücks einigt.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Und das ist sicher? Bei 10 bis 20 cm hat man sich schnell mal geirrt.

Ich würde ein nettes Gespräch mit der Gemeinde führen.
Der geringe Überbau sollte bei einem „älteren“ Haus kein Problem sein.

Gruß
Jörg Zabel

Bis zum Komma würde ich das auch unterschreiben. Wie das aber im Einzelfall abgewickelt wird, dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Da gibt es die tollsten Dinge, wie auch Gemeinden mit Grundstückseigentümern umgehen, wenn sich nach Zig Jahren heraustsellt, dass da mal irgendwann ein Fehler gemacht worden ist.
In der DDR spielte nicht nur Eigentum an Grund und Boden nur eine untergeordnete Rolle, Auch beim Bauen wurden oft beide Augen zugedrückt.
Da müsste wohl erstmal ein Fachmann die vorhandenen Unterlagen einsehen, um halbwegs Rechtssicherheit zu haben und sowas wie eine verlässliche Prognose abgegeben zu können.
Vorzugsweise lässt man das den jetzigen Eigentümer machen. Auf irgendwelche mündlichen Zusagen vom Eigentümer oder Dorfbürgermeister würde ich mich nicht verlassen. Nachher ist der eine der Stiefschwippschwager vom anderen und die wollen das Teil noch schnell loswerden.

Grüße

Hallo,

ich empfehle noch, die Frage beim Katasteramt zu stellen.
Man müsste sich als Kaufinteressent ausweisen.
Evtl. gibt es Unterlagen von der Umringmessung des B-Plans.
Ggf. ist eine Grenzfeststellung die Lösung, die zwar etwas kostet, dafür aber Rechtssicherheit gibt.

Dubios scheint mir die Angabe dieser 10 oder 20 Zentimeter zu sein.
Wer will das gemessen haben ?

Grüße Roland

Hallo,
ich danke für eure Hinweise, läßt mich ein wenig sicherer in die Zukunft blicken.

Roland, jeder ältere Nachbar weiß mehr :wink:, was dran ist und was nun stimmt…bisher nur Vermutungen.
Das Grundstück hat auf jeden Fall einen Knick, ders nicht grad einfacher macht.
Und da hier ja nichts richtiges geschrieben werden sollte, wars halt eine Ungefährschätzung oder wie auch immer. Okay?

Schönen Abend für euch!
BB

Hallo,

Was weiss er wirklich? Ich male mal den Teufel an die Wand: Kann er sich in den 70er Jahren an eine Grenze erinnern, die in den 50er oder 60er Jahren aus der Örtlichkeit verschwunden ist? Und das auf 20 cm genau?
Oder glaubt er es nur?

Folge Rolands Rat und schau mal beim Katasteramt vorbei.

Gruß
Jörg Zabel