Auf Grundstück verzichten (herrenlos)?

Hallo,

es besteht die Möglichkeit der Erbschaft eines bebauten Grundstückes. Das Grundstück besteht aus einem einzelnen Flurstück, bebaut mit einem Gebäude in gutem Zustand. Leider befinden sich, bedingt durch längeren Leerstand, massive Müllablagerungen, u.A. Asbest, auf dem von der Straße aus gesehen hinteren Teil des Grundstückes.

Da die Entsorgungskosten der Vermüllung den Wert von Grundstück und Gebäude bei Weitem übersteigen würde und die genannte Erbschaft kaum weiteren Wert hätte, ist es meiner Ansicht nach ratsam, auf die Erbschaft zu verzichten.

Nun stellt sich folgende Frage. Könnte man den Teil des Grundstückes, auf dem sich die Müllablagerungen befinden, nicht einfach per Zerlegungsvermessung in ein eigenes Flurstück mit eigenem Grundbuch überführen, und sich dann nach § 928 BGB als Eigentümer austragen lassen? Das Grundstück wäre dann rechtlich „herrenlos“. Dann Hätte man zwar den Müll noch in der Nachbarschaft, aber man würde nicht auf den Entsorgungskosten sitzen bleiben.

Viele Grüße

Henry

Hallo Henry,
man kann das Erbe annehmen oder ausschlagen. Rosinen picken geht nicht.
Gruß Michael

Naja wie hier schon steht, hast Du das Erbe angetreten ist es Deins, würdest Du danach wie von Dir beschrieben vorgehen wäre das Grundstück nicht herrenlos sondern würde es dann auf die Stadt fallen aber die werden sicherlich die Kosten der Entsorgung an Dich weitergeben, da Du dann nun einmal vorhergehend der Eigentümer warst weil Du für Dein Vorgehen das Erbe ja erst antreten mußt, dann eben Eigentümer bist und die Stadt sich dann an Dich wenden wird.

Ergo wie es hier schon steht:„Rosinen picken geht nicht.“ :wink:

Mit der Auffassung könntest Du ja auch den Müll auf einen sehr kleinen Teil konzentrieren oder ggf. auf ein anderes kleines, gerade nicht mehr gebrauchtes Grundstück bringen.

Unter Dereliktion – Wikipedia im letzten Absatz wird deutlich, dass dies in Deinem Fall nicht weiter hilft.

Vermutlich ist die Entsorgung (bei entsprechender Trennung und Selbermachen) eh billiger als die sonst fälligen Grundbuch-, Vermessungs- und Notar-kosten, bei kaum größerer gesundheitlicher Belastung im Vergleich zum dauerhaften Verbleib in der Nachbarschaft.

Gruß