Auf Höhe Halteverbot parken

Hallo allerseits,

hier gibts grad wieder die Situation der Parkplatzknappheit, da einige geschlossen wurden.
Man darf deshalb an bestimmten Stellen an der Straße parken, die Bereiche wo das verboten ist, sind mit Halteverbotsschilder (also doppelt durchgestrichen) mit Pfeilen ausgeschildert. Ich meine mich aus der Fahrschule zu erinnern, dass es erlaubt ist, auf der Höhe eines Halteverbotschildes mit einem Pfeil zu parken.

Hat jemand von euch da genaue Fakten (gerne auch Zahlen) dazu?

Die Frage auch anders herum: Einige Plätze wo man parken darf, sind auch mit einem Parkschild mit Pfeilrichtung ausgeschildert (also ein P, ein Auto drunter und dann ein Pfeil), darf man auf Höhe dieses Schildes parken?

Und zu guter letzt noch eine Frage:
Es werden ja grad einige „veraltete“, aber immer noch deutlich erkennbare Schilder ausgewechselt (z.B. Halteverbotsschilder mit Doppelpfeil anstatt mit zwei einzelnen Pfeilen), ich hab gehört, dass die alten jetzt ungültig wären. Stimmt das wirklich?

Danke schonmal, das Äffchen

Moin auch,

nur dazu:

Es werden ja grad einige „veraltete“, aber immer noch deutlich
erkennbare Schilder ausgewechselt (z.B. Halteverbotsschilder
mit Doppelpfeil anstatt mit zwei einzelnen Pfeilen), ich hab
gehört, dass die alten jetzt ungültig wären. Stimmt das
wirklich?

Nein, das stimmt nicht. Alte und neue Schilder sind gültig und müssen beachtet werden.

Ralph

Hallo,

die Gebote/Verbote gelten genau ab dem Schild, Ausnahme sicherlich Vorfahrtschilder ausserorts, die hinter einer Straße aufgestellt werden, aber das ist eine andere Sache.

Man darf also je nach Pfeil genau bis an das Schild fahren oder genau dahinter parken. Bei dem mit beiden Pfeilen darf man natürlich nicht parken, gilt ja in beide Richtungen.

Gruß

Holygrail

Hallo,
außer natürlich das parken wäre dort sowieso verboten - insbesondere weil §12 StVO es untersagt.

Cu Rene