Auf in die Selbsständigkeit

Hallo

Ich bin Tättowierer und möchte (muß) mich jetzt selbstständig machen.

Ich habe leider noch gar keine Ahnung was jetzt abgeht.
Einen Raum habe ich bereits, auch das Nötige Equippment und Erfahrung. Also theoretisch könnte morgen ein Kunde bei mir auflaufen und sich von mir verzieren lassen.
Wenn da nicht der Behördenkram wäre.

Also ich muß ein Gewerbe anmelden. Klar - aber welches? Gibt es da Unterschiede?
Z.B. möchte ich sowohl im Studio als auch beim Kunden Zuhause tättowieren.
Weiter bin ich regelmäßig halbe Jahre in Thailand. Das könnte man doch bei einer richtigen Wahl eventuell auch Nutzen?

Weiter muß ich bestimmt Buchführen Einnahmen Ausgaben? Da gibt es doch bestimmt auch Vorschriften.

Wer hat Lust und Ahnung mir Tip´s zu geben?
Ich denke an eine längerfristige eMail Kontaktaufnahme.

Viele Grüße vom Naiven Jacob

Hallo Jacob,

ausser dem ueblichen Kram denk ich mal, dass Du Dich informieren solltest, wie das aussieht mit Regressanspruechen. Falls jetzt einer Deiner Kunden eine Megaallergie kriegt oder so, waere eine entsprechende Versicherung vielleicht angebracht. Ich hab sowas schon von Piercingstudios gehoert.

Gruss
Daniel

Hi Jacob !

Keine Angst, so schlimm ist das alles nicht. Du lässt Dich im Handelsregister (HR) eintragen, und zwar mit dem Namen Deiner Firma und Deinem eigenen Namen.

Der Name Deiner Firma muß irgendwo Deinen Namen enthalten, z.B. „Tattoo-Zone J. Müller“.

Wahrscheinlich wird das ein Ein-Mann-Unternehmen. Die Rechtsform nennt man in Deinem Fall dann einfach Gewerbe.
Ein solches Unternehmen ist nicht zur ordnungsgemäßen Buchführung nach GoB (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung) verpflichtet. Trotzdem mußt Du Deine Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und am Ende des Jahres in Deine Steuererklärung (SE) mitreinschreiben. Eine Bilanz mußt Du nicht erstellen.

In Deiner SE nennst Du das dann „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“.
Das steht alles in den „aktuellen Steuertexten“ zur Einkommensteuer. Einfach mal die ersten 10 Paragraphen des EStG lesen, da steht alles drin und ist gar nicht so wild (manchen geht bei diesem Steuermist sogar einer ab…)

Ferner bist Du dazu berechtigt, Umsatzsteuer (MWSt) für alle für den Betrieb gekauften Gegenstände abzuziehen.
Auch Dein Auto kannst Du teilweise absetzen.

Für weitere Fragen steghe ich gerne zur Verfügung.

Mathias

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Hallo Jacob,

Vorsicht ist evtl. dann angebracht, wenn Tättowieren unter „Handwerk“ läuft, denn dann müßtest Du Dich auch noch mit der Handwerkskammer auseinandersetzen.

Gruß

Sven

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  1. rede mit der für Dich zuständigen IHK
  2. hole Infos von der Bank oder Sparkasse. Dazu gibt es zentnerweise Papier etc.
  3. suche Dir ggf. einen Unternehmensberater, der sich mit Existenzgründung auskennt.
  4. Wenn noch Zeit ist, dann besuche einen Kurs bei der VHS
  5. Suche im Internet, wie zB bei Gründerstadt, Akademie, Stern (Start-up), Focus uvm. Das Internet ist voll von Infos, die sich mit dem Thema befassen.
    In jedem Fall wende ich an o.a., denn sonst geht die Sache schief
    (ich bin Unternehmensberater, der sogar gegen Geld Leuten weiterhilft; aber auch an einer VHS einen Kurs dazu abhält.

Gruß Klaus

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