Hallo,
wie schon gesagt, wer keine Ahnung hat sollte besser zum Anwalt gehen!
wie geschrieben der Reinfall hat bereits stattgefunden und nun
geht es um Schadensbegrenzung und da kann ich leider aus
eigener Erfahrung nur sagen, dass der Sachverhalt allg.
gesprochen eher sehr schlecht aussieht, wenn es darum geht den
materiellen Schaden zu vermeiden.
wohl ohne Anwalt gearbeitet, gel?
Bis es zu einem pfändbaren
Titel kommt ist das Geld schon lange weck und selbst wenn man
Teile des Geldes eintreiben könnte,
Ein Rechtsanwalt beantragt zuerst den dinglichen Arrest in Vermögenswerte, solange diese noch da sind. Eines TITELS bedarf es hier NICHT! Das Arrestverfahren ist einstweiliges Verfahren und geht auf Risiko des Gläubigers, ist aber in solchen Fällen effektiv! Insoweit kann nichts mehr verschwinden von dem man weiss, dass es zZt noch da ist!
kommt dann der
Konkursverwalter und wird alles wieder einziehen, da in der
Kiese alle Gläubiger gleich behandelt werden und weck ist das
Geld.
Hä? Wasn das für ein Unsinn!? Der Insolvenzverwalter (so heisst der nun), zieht nix wieder ein. Die Gläubiger können sich bis zum Beginn der Insolvenz wie die Aaßgeier bedienen. Der Insolvenzanfechtung unterliegen nur Rechtsgeschäfte der letzten 3 Monate, aber keine Einzelzwangsvollstreckungen! Wenn der Schuldner also seinen BMW für 1,- Euro verkauft, kann das rückgängig gemacht werden, aber nicht, wenn ein Gläubiger den BMW pfänden lässt!
Bei einem Streitwert von 600.000,00€ dürften erhebliche
Verfahrenskosten anfallen, so dass als erstes selbstkritisch
zu prüfen ist,
Erst lesen! Im Sachverhalt war die Rede, dass der GF schon einmal 600.000 Euro zurückgelassen hatte. Vergangenheit! Im konkreten Fall wird es nicht um 600.000 Euro gehen und die Kosten des Verfahrens sind nie für alle Gläubiger durch einen Vorzuschiessen.
wie hoch die realen Chancen der Geldrückführung
sind, denn sonst geht dem Verlorenen Geld noch jede Menge
neues Geld hinterher.
Wie von mir schon angemerkt, wenn man von Vermögen weiss, dann sollte man einen Anwalt bemühen!
Es ist bitter, aber der Staat hat diese Regeln geschafft zum
Schutz von ?
Jaja… immer ist der „Staat“ schuld. Mal im Ernst, der böse Staat bietet hier mit Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenz einen Ausgleich zwischen Schuldner und Gläubiger. Dass der Schuldner hier oft begünstigt wird, ist aber nur dann misslich, wenn man ungesicherter Gläubiger ist. Ein richtiger Kaufmann/Handwerker etc. lässt sich Sicherheiten zeigen. Der normale Handwerker hat ein Werkunternehmerpfandrecht, der Verkäufer hat Sicherungseigentum und Eigentumsvorbehalt, alle können sich Forderungen vorausabtreten lassen bzw. Bürgschaften von der Bank (gg. Avalprovision bekommt ein solventer Kunde diese) einräumen lassen. Dumm sind nur die drann, die schon bei Abwicklung des Geschäfts sich dumm verhalten und dann noch im schlimmsten Fall selber an der Sache rumdoktorn, obwohl der Gang zum Profi (Anwalt) angezeigt wäre!
Mfg vom
showbee