Hallo,
angenommen, jemand hat in einem Verfahren vor dem Amtsgericht verloren und erhält daraufhin vom Gericht einen Kostenfestsetzungbeschluss, in dem die genaue Höhe der zu zahlenden Kosten detailiert aufgeschlüsselt sind. Muss er dann innerhalb der angegebenen Zeit direkt an den gegnerischen Anwalt zahlen oder erhält er von diesem noch eine gesonderte Rechnung? In dem Beschluss ist nämlich keine Bankverbindung des Anwalts angegeben.
Danke
Aber Adresse hat er schon ? Dann schicke ihm einen Scheck ( ja , die gibt’s noch. )
Oder rufe die Kanzlei an und frage nach der Kontoverbindung.
MfG
duck313
Da aus einem KFB vollstreckt werden kann, sollte man tunlichst von sich aus kurzfristig auf den Anwalt zugehen, und die Sache klären.