Auf Landwirtschaftlicherfläche Haus Bauen?

Hallo…
Ich habe die Möglichkeit eine Landwirtschaftliche Fläche zu kaufen. Möchte darauf gerne ein Haus Bauen, Stallungen für Pferde und einen Dressurplatz. Jetzt ist meine frage darf man das irgendwie? Gibt es da eine Möglichkeit, wenn ich z.B mir ein paar Hühner halte oder Schafe, mich als Landwirt da nieder zu lassen?

Danke für eure Antworten.

Gruß oli

nEEE; NUR ALS VOLLERWERBSLANDWIRT UND DAS SCHWIERIG

Lieber Oli,

ich wurde zwar als Experte angegeben - aber ich kann Dir diese Frage leider nicht beantworten, bin nämlich für dieses Thema KEIN Experte!Ich hoffe, Du bekommst von jemand anderem eine hilfreiche Auskunft.
Guß
Bärbl

Hallo Oli,
so einfach ist das nicht. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im sogenannten Außenbereich, also außerhalb im Zusammenhang bebauetem Ortsteil, ist an hohe Maßstäbe geknüpft. Gesetzliche Grundlage ist das BauGB § 35ff. Grundsätzlich ist der Außenbereich von Bebauung frei zu halten, ausgenommen sogenannte privilegierte Vorhaben, also Vorhaben, die aufgrund ihrer spezifik nur im Außenbereich anzusiedeln sind. Dazu gehören Anlagen der Landwirtschaft und andere immissionsintensive Vorhaben. Ein Wohnhaus gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben. Landwirtschaft zählt nur bei Tierhaltung auf Grundlage eigener Futtererzeugung und einer Registrierung im Amt für Landwirtschaft. Diese muss auch erkennbar auf lange Sicht angelegt sein.
Das beste ist, du erkundigst dich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Freundliche Grüße
Harald

Hallo Oli,

leider kann ich Deine Frage nicht beantworten. Mein Interessengebiet ist Bauvertragsrecht, Verwaltungsrecht interessiert mich gar nicht.

Frage doch einfach bei der zuständigen Bauverwaltung (Stadt, Landkreis).

Gruß

Bodo

Hallo,
vermutlich liegt diese Fläche im außerhalb eines Ortes und eines Bebauungsplan. Dann gilt § 35 BauGb. Dort darf man nur bauen, wenn man dazu priviligiert ist. Das sind in der Regel existensfähige landwirtschaftliche Betriebe. Die Baubehörden lassen die Existensfähigkeit von Sachverständigen der Landwirtschaftkammern prüfen.
Also mit dem Halten von ein paar Hühnern ist man in der Regel nicht existensfähig.

MfG

Kley

Hallo,

bin zwar kein Baurechtsexperte, glaube aber aus eigener Erfahrung, die Frage einigermassen beantworten zu können, wenn auch der ein oder andere Begriff hier wahrscheinlich kein Fachbegriff ist.

In erster Linie spielt es baurechtlich keine große Rolle, ob es um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt oder nicht. Vielmehr spielt eine Rolle, ob das Gelände innerhalb eines Bebauungsplans liegt, also ob es als Baugebiet ausgewiesen ist oder nicht.
Ich schätze mal, du meinst eine Fläche, die ausserhalb eines Baugebiets liegt.
Liegt die Fläche im Baugebiet / Bebauungsplan, dann ist die Bebauung grundsätzlich möglich. Ob dort ein Stall und Dressurviereck genehmigt werden, hängt vom Bebauungsplan ab (im reinen Wohngebiet unwahrscheinlich wegen Staubentwicklung beim Viereck und Geruchs- und Geräuschemission beim Stall). Liegt die Fläche ausserhalb des Baugebiets, ist es selbst für Landwirte schwierig, eine Bebauung genehmigt zu bekommen, es handelt sich immer um Ausnahmegenehmigungen.
Für Dich wird es selbst mit 5.000 Hühnern aus meiner eigenen Erfahrung quasi unmöglich sein, im Aussengebiet etwas genehmigt zu bekommen, da brauchst Du dir keine Hoffnung machen.
Das ganze ist geregelt in den Landesbauordnungen. Ich komme aus Niedersachsen und habe einen Betrieb im landwirtschaftlichen Nebenerwerb, zahle auch Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Ich wollte eine Reithalle direkt bei uns am Hof (den meine Familie seit 1850 bewirtschaftet, seit 1986 allerdings nur noch im Nebenerwerb) ausserhalb des Bebauungsgebiets genehmigt bekommen, was quasi unmöglich war. Ich hatte eine Bauvoranfrage gestellt, weil die erstmal nicht so teuer ist als eine richtige Baugenehmigung, falls sie dann abgelehnt wird. Ich musste dann unter anderem meine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Es wurde unter anderem abgelehnt, weil der zu erwartende Gewinn nicht ausreichend war, um Anreiz genug zu bieten, dass ein anderer Landwirt den Betrieb übernimmt, falls ich ihn mal nicht mehr bewirtschaften kann. Es wurde auch bemängelt, dass ja die Pachtverträge gekündigt werden könnten, und ich Gefahr laufen könnte, auf einmal nicht mehr genug Futterfläche für den Betrieb zu haben. Totall irre, habe selbst genug Flächen verpachtet, die ich jederzeit kündigen könnte, ausserdem soll es auch Leute geben, die für Geld Futter verkaufen - von Marktwirtschaft haben die beim Bauamt wohl noch nichts gehört.

Optimal wäre für Dich eine Fläche im sogenannten Mischgebiet (Baugebiet, dass sowohl für Wohneinheiten als auch für Wirtschaftsgebäude vorgesehen ist), wie es meist in landwirtschaftlichen Dörfern der Fall ist. Und dann musst Du auch noch etwas Glück haben mit deinem Gegenüber beim Bauamt.

An der Dorfseite (unser Hof liegt am Orsrand, sogenanntes Mischgebiet) könnte ich die Reithalle auch ohne weiteres hinbauen (gemäß alternativer Bauvoranfrage), möchte Sie da aber nicht haben, weil das Dorf dadurch nicht gerade hübscher wird.

Man kann natürlich bei der Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplans beantragen und ein wenig die Beziehungen zu einigen Gemeinderatsmitgliedern spielen lassen, um das durchzubekommen. Mal schaun…

Hoffe, Du kannst Dir jetzt in etwa ein Bild machen.

Hallo Oli,

erstes Problem dürfte der Erwerb der Fläche sein. Ich meine das auch in NRW das Landwirtschaftsgericht solch einem Verkauf zustimmen muss.

Einen priviligierten Bau im Aussenbereich durchzuführen dürfte nicht nur mit „ein paar Hühnern“ machbar sein. Da gehört schon etwas mehr zu um als Priviligierte Person zu gelten.
Alles in allem würde ich mir an deiner Stelle nicht allzuviel Hoffnung machen
Gruß
Uli

Danke für deine ausführliche Antwort.
Gruß Oli

hallo oli,
im Außenbereich (außerhalb einer Ortschaft)auf einer landwirtschaftlichen Fläche ein Haus oder Betriebsgebäude zu erstellen, ist nur nach Absprache mit den Behörden (z.B. Landratsamt-Bauamt) zu beantworten.
Grundlage der Anfrage sollte sein: eine Bauvoranfrage mit Lageplan und Einzeichnung der notwendigen Gebäudeflächen mit Beschreibung der gewünschten Gebäude, Beschreibung des Betriebs. Aufgrund dieser kurzen Anfrage können sie ersehen, ob überhaupt eine kleine Möglichkeit besteht, ein Bauvorhaben zu verwirklichen.
Weiterhin ist zu klären:Energieanschlüssen Gas u.ä.,Wasser, Abwasser Telefon Elektrizität u.a.
Richten Sie sich auf einen langen Zeitabschnitt bis zu Beginn der Baumaßnahme ein.

Viele Grüße von einem Rentnerarchitekten aus Ungarn, der seinen Traum von landwirtschaftlicher Fläche vor 5 Jahren erfüllt und hier verwirklicht hat.

Hallo Oli,

es gibt in Deutschland keine Grundstücksfläche, bei der nicht irgendwie geregelt ist, ob - und wenn ja wie - gebaut werden kann (z.B. Flächennutzungspläne, Baustufenpläne, Bebauungspläne). Die Auskunft darüber gibt die jeweilige Baubehörde. In vielen Gemeinden sind diese Pläne auch übers Internet einsehbar. Die Auslesung ist allerdings nicht ganz einfach. Gehen Sie also zur Baubehörde, die Sachbearbeiter dort sind Ihnen gern behilflich.

Diese Baupläne haben Gesetzeskraft. Es gibt allerdings auch immer mal wieder Ausnahmeregelungen.
Diese müssen aber besonders gut begründet werden, nur eine Wusnchvorstellung reicht natürlich nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur

Hallo Oli,

im § 35 BauG steht es drin:

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

  1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt

(2) Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Wohlgemerkt, es geht hier nicht um Hobby-Landwirtschaft, sondern um erwerbsmäßige. Ob dazu auch ein Wohnhaus gebaut werden darf, muß beim zuständigen Bauamt über eine Bauvoranfrage geklärt werden.

Gruß,
Udo

Hi Oli,
in der zuständigen Landesbauordnung ist festgelegt, ob, und wie auf den Flächen gebaut werden darf. Ins zuständige Bauamt gehen, dort die Pläne sehen und die zuständig Leute fragen, was erlaubt ist, ob es Ausnahmen es gibt, welche Voraussetzungen erforderlich sind usw.

Viel Erfolg