Hallo,
bin zwar kein Baurechtsexperte, glaube aber aus eigener Erfahrung, die Frage einigermassen beantworten zu können, wenn auch der ein oder andere Begriff hier wahrscheinlich kein Fachbegriff ist.
In erster Linie spielt es baurechtlich keine große Rolle, ob es um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt oder nicht. Vielmehr spielt eine Rolle, ob das Gelände innerhalb eines Bebauungsplans liegt, also ob es als Baugebiet ausgewiesen ist oder nicht.
Ich schätze mal, du meinst eine Fläche, die ausserhalb eines Baugebiets liegt.
Liegt die Fläche im Baugebiet / Bebauungsplan, dann ist die Bebauung grundsätzlich möglich. Ob dort ein Stall und Dressurviereck genehmigt werden, hängt vom Bebauungsplan ab (im reinen Wohngebiet unwahrscheinlich wegen Staubentwicklung beim Viereck und Geruchs- und Geräuschemission beim Stall). Liegt die Fläche ausserhalb des Baugebiets, ist es selbst für Landwirte schwierig, eine Bebauung genehmigt zu bekommen, es handelt sich immer um Ausnahmegenehmigungen.
Für Dich wird es selbst mit 5.000 Hühnern aus meiner eigenen Erfahrung quasi unmöglich sein, im Aussengebiet etwas genehmigt zu bekommen, da brauchst Du dir keine Hoffnung machen.
Das ganze ist geregelt in den Landesbauordnungen. Ich komme aus Niedersachsen und habe einen Betrieb im landwirtschaftlichen Nebenerwerb, zahle auch Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Ich wollte eine Reithalle direkt bei uns am Hof (den meine Familie seit 1850 bewirtschaftet, seit 1986 allerdings nur noch im Nebenerwerb) ausserhalb des Bebauungsgebiets genehmigt bekommen, was quasi unmöglich war. Ich hatte eine Bauvoranfrage gestellt, weil die erstmal nicht so teuer ist als eine richtige Baugenehmigung, falls sie dann abgelehnt wird. Ich musste dann unter anderem meine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Es wurde unter anderem abgelehnt, weil der zu erwartende Gewinn nicht ausreichend war, um Anreiz genug zu bieten, dass ein anderer Landwirt den Betrieb übernimmt, falls ich ihn mal nicht mehr bewirtschaften kann. Es wurde auch bemängelt, dass ja die Pachtverträge gekündigt werden könnten, und ich Gefahr laufen könnte, auf einmal nicht mehr genug Futterfläche für den Betrieb zu haben. Totall irre, habe selbst genug Flächen verpachtet, die ich jederzeit kündigen könnte, ausserdem soll es auch Leute geben, die für Geld Futter verkaufen - von Marktwirtschaft haben die beim Bauamt wohl noch nichts gehört.
Optimal wäre für Dich eine Fläche im sogenannten Mischgebiet (Baugebiet, dass sowohl für Wohneinheiten als auch für Wirtschaftsgebäude vorgesehen ist), wie es meist in landwirtschaftlichen Dörfern der Fall ist. Und dann musst Du auch noch etwas Glück haben mit deinem Gegenüber beim Bauamt.
An der Dorfseite (unser Hof liegt am Orsrand, sogenanntes Mischgebiet) könnte ich die Reithalle auch ohne weiteres hinbauen (gemäß alternativer Bauvoranfrage), möchte Sie da aber nicht haben, weil das Dorf dadurch nicht gerade hübscher wird.
Man kann natürlich bei der Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplans beantragen und ein wenig die Beziehungen zu einigen Gemeinderatsmitgliedern spielen lassen, um das durchzubekommen. Mal schaun…
Hoffe, Du kannst Dir jetzt in etwa ein Bild machen.