Ich denke mal dass ein Chef Mittel und Wege findet, jemanden
los zu werden wenn er es will.
Bitte lies den von mir geposteten Gesetzestext, bevor du gedanklich in die Irre gehst.
Gründe liegen in dem Fall ja vor z.B. extreme Verspätungen,
Krankenschein vergessen etc.
Das sind Gründe für Anschiss und Abmahnung, bei einem Azubi aber keine wichtigen Gründe - und nur diese rechtfertigen eine Kündigung seitens des Ausbildenden. Es sei denn, dein „etc.“ beinhaltet Diebstahl, Unterschlagung, Tätlichkeiten … was ich natürlich nicht weiß.
Der normale Ablauf wäre, dass die oben stehenden Verfehlungen passieren und dann abgemahnt wird. Beispiel:
Montag kommt Stift zu spät.
Dienstag kommt Stift zu spät.
Mittwoch werden die Verspätungen abgemahnt.
Donnerstag meldet Stift sich telefonisch krank.
Freitag, Montag, Dienstag ist Stift nicht zu sehen.
Mittwoch kommt Stift wieder und hat keinen gelben Schein. Wird abgemahnt.
Donnerstag kommt Stift zu spät.
Freitag kommt Stift zu spät. Wird abgemahnt.
Jetzt erst käme so langsam der Bereich, wo eine fristlose Kündigung überhaupt zu erwägen wäre! Sprich, es müsste schon deutlich zu erkennen sein, dass Stift keinerlei Bereitschaft zeigt, sein Verhalten zu ändern; Gespräche und Abmahnungen, wasserdicht formuliert, müssen minuziös dokumentiert sein …
und ob vom Arbeitsgericht eine entsprechende Entscheidung ergehen würde, wäre immer noch zu bezwei- bis dreifeln.
Eine fristlöse Kündigung von seiten des Chefs aus, würde aber
doch noch schlechter aussehen?
Eine Geschlechtskrankheit wird man bedeutend leichter los als einen Azubi. Mich däucht allerdings, dass da jemand den Notausgang aus einer ungeliebten Ausbildung sucht - sich so aufzuführen, dass man letzten Endes gegangen wird, ist dann allerdings, Verzeihung, das Dämlichste, was man tun kann.
GEK