Auf lösung des Arbeitsverhälnisses (Ausbildung)

Hallo,

Wenn der Chef einem mitteilt, dass man den Betrieb verlassen muss aufgrund des Verhaltens des Aiszubildenden und ihm anbietet, einen Aufhebungsvertrag anstatt einer Kündigung zu verfassen, was ist da das geringere Übel. WIe sieht es mit eigner Kündigung aus?

Wie sieht es mit Fristen aus und bekommt man eine Ausbildungssperre in dem Beruf, wenn man selber kündigt?

Die Berufsgruppe wäre der IHK unterstellt und das ganze würde ausserhalb der Probezeit passieren (1. Lehrjahr).

Ich würde mich über (sehr) schnelle Antworten freuen.

Mfg

Guten Tag.

Wenn der Chef einem mitteilt, dass man den Betrieb verlassen
muss aufgrund des Verhaltens des Aiszubildenden und ihm
anbietet, einen Aufhebungsvertrag anstatt einer Kündigung zu
verfassen, was ist da das geringere Übel. WIe sieht es mit
eigner Kündigung aus?

Einen Azubi kann man (nach der Probezeit) nicht so einfach loswerden, deswegen gilt: nicht ins Bockshorn jagen lassen. Selbst zu kündigen wäre so ziemlich das Dümmste, was man tun könnte (kein ALG, Sperre für diesen Beruf, #&%$§ Lebenslauf …).

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
jederzeit ohne Einhalten
einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten
    einer Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist
    von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung
    aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
    ausbilden lassen wollen.
    (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den
    Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe
    erfolgen.
    (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund
    ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden
    Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger
    als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes
    Güteverfahren vor einer außergerichtlichen
    Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung
    der Lauf dieser Frist gehemmt.

http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf

GEK

Ich denke mal dass ein Chef Mittel und Wege findet, jemanden los zu werden wenn er es will.

Gründe liegen in dem Fall ja vor z.B. extreme Verspätungen, Krankenschein vergessen etc.

Eine fristlöse Kündigung von seiten des Chefs aus, würde aber doch noch schlechter aussehen?

Es sollte eine Möglichkeit sein, wo keine Berufssperre die Folge ist und welche sich noch am besten (wenn man davon überhaupt sprechen kann) bei weiteren Bewerbungen aussieht.

Natürlich wäre es Ideal, wenn es noch Kündigungsfristen gäbe, dies ist allerdings nicht zwingend notwenig.

Was spricht denn gegen einen Aufhebungsvertrag?

Ich denke mal dass ein Chef Mittel und Wege findet, jemanden
los zu werden wenn er es will.

Wenn ein Azubi sich wehrt, hat der Chef nur sehr wenig Chancen.

Gründe liegen in dem Fall ja vor z.B. extreme Verspätungen,
Krankenschein vergessen etc.

Das sind keine Gründe

Eine fristlöse Kündigung von seiten des Chefs aus, würde aber
doch noch schlechter aussehen?

Wäre vor allem aber chancenlos.

Es sollte eine Möglichkeit sein, wo keine Berufssperre die
Folge ist und welche sich noch am besten (wenn man davon
überhaupt sprechen kann) bei weiteren Bewerbungen aussieht.

Berufssperre?!

Was spricht denn gegen einen Aufhebungsvertrag?

Falsche Frage.
Was spricht dafür?

VG
Guido

Ich denke mal dass ein Chef Mittel und Wege findet, jemanden
los zu werden wenn er es will.

Bitte lies den von mir geposteten Gesetzestext, bevor du gedanklich in die Irre gehst.

Gründe liegen in dem Fall ja vor z.B. extreme Verspätungen,
Krankenschein vergessen etc.

Das sind Gründe für Anschiss und Abmahnung, bei einem Azubi aber keine wichtigen Gründe - und nur diese rechtfertigen eine Kündigung seitens des Ausbildenden. Es sei denn, dein „etc.“ beinhaltet Diebstahl, Unterschlagung, Tätlichkeiten … was ich natürlich nicht weiß.

Der normale Ablauf wäre, dass die oben stehenden Verfehlungen passieren und dann abgemahnt wird. Beispiel:

Montag kommt Stift zu spät.
Dienstag kommt Stift zu spät.
Mittwoch werden die Verspätungen abgemahnt.
Donnerstag meldet Stift sich telefonisch krank.
Freitag, Montag, Dienstag ist Stift nicht zu sehen.
Mittwoch kommt Stift wieder und hat keinen gelben Schein. Wird abgemahnt.
Donnerstag kommt Stift zu spät.
Freitag kommt Stift zu spät. Wird abgemahnt.

Jetzt erst käme so langsam der Bereich, wo eine fristlose Kündigung überhaupt zu erwägen wäre! Sprich, es müsste schon deutlich zu erkennen sein, dass Stift keinerlei Bereitschaft zeigt, sein Verhalten zu ändern; Gespräche und Abmahnungen, wasserdicht formuliert, müssen minuziös dokumentiert sein …

und ob vom Arbeitsgericht eine entsprechende Entscheidung ergehen würde, wäre immer noch zu bezwei- bis dreifeln.

Eine fristlöse Kündigung von seiten des Chefs aus, würde aber
doch noch schlechter aussehen?

Eine Geschlechtskrankheit wird man bedeutend leichter los als einen Azubi. Mich däucht allerdings, dass da jemand den Notausgang aus einer ungeliebten Ausbildung sucht - sich so aufzuführen, dass man letzten Endes gegangen wird, ist dann allerdings, Verzeihung, das Dämlichste, was man tun kann.

GEK

Ganz und gar nicht, die Ausbildunf ist schon gut aber der Chef will es halt so.

Zitat des Chefs: „Entweder wir setzen zusammen einen Aufhebungsvertrag auf oder wir wühlen etwas im Dreck. So oder so gehen Sie“

Tätigkeiten, Diebstahl, etc. gibt es natürlich nicht.

Mfg

Zitat des Chefs: „Entweder wir setzen zusammen einen
Aufhebungsvertrag auf oder wir wühlen etwas im Dreck. So oder
so gehen Sie“

Was - so man es beweisen könnte - strafrechtlich bedeutsam wäre. Jedenfalls müsste der Chef schon sehr tief „im Dreck wühlen“ (ob da etwas zu finden wäre, weiss der hypothetische Azubi selbst). Aber ich habe keinen Bock, mich ständig zu wiederholen: Einen Azubi zu entlassen, ist nahezu unmöglich.

GEK