Auf Montage in der Ausbildung

Mein Freund ist im 3. Lehrjahr und macht eine Ausbildung als Elektriker und auch schon über 18. er ist seit Ostern auf Montage. 50-70 Stunden muss er arbeiten. Also auch mal bis 3/4 Uhr nachts und hat bis jetzt kein Geld gesehen. Meine Frage ist, bekommt er irgendwelche Zuschläge weil er nachts oder weit weg von zu Hause ist? Ist das rechtens so lange als auszubildender auf Montage zu sein? Achja Sonntags muss er nicht arbeiten, am Samstag ist er denn zu Hause.

Hallo Mari,

nun als Azubi darf er wohl nicht so eingesetzt werden wie ein Festangestellter. Immerhin ist er noch in der Ausbildung. Er soll mit dem Chef sprechen und eine Vergütung fordern, andernfalls muss er sich die mit anwaltlicher Hilfe besorgen.

Freundliche Grüße

CupidoVienna

Hallo,
welche Zulagen und wieviel Geld er erhält hängt vom jeweiligen Tarifvertrag und den Betriebsvereinbarungen ab. Wenn jemand über 18 ist, dann gilt kein Jugendschutz mehr und er kann, gleichgültig ob Azubi oder nicht, innerhalb der Regelungen des Arbeitszeitgesetztes Überstunden arbeiten, vor allem wenn das Unternehmen diese „anordnet“.
Denken Sie daran, dass Ihr Freund sich diesen Beruf ausgesucht hat und er wird später auf Montage immer diese Belastungen haben. Sollte dies zu viel sein, hilft nur ein Berufswechsel.

Er muss fuer die Arbeit bezahlt werden, er sollte mal im Tarifvertrag nachsehen, speziell bei Ausbildung und bei seiner Gewerkschaft nachfragen.

Hallo,
ich möchte Dir dringend raten, Deinen Freund dazu zu bewegen, in die für ihn zuständige Gewerkschaft einzutreten.
Der Beitrag ist für Azubis minimal, so ca. 3-4 EURO monatlich, wenn überhaupt.
Denn das was Du hier angibst, was Dein Freund leisten muss und dass er bis heute noch kein Geld bzw. Zulagen bekommen hat, ist oberfaul!!

Grüße

Das hört sich nicht wie Ausbildung andern, sondern wie billige Arbeitskraft. Also: Montage während der Ausbildung ist ok. Die Arbeitszeit allerdings nicht. Sie richtet sich nach der jeweiligen tariflichen Bestimmung und ist bestimmt nicht länger als 40 Stunden/Woche, eher weniger. Ich weiß natürlich von hier aus nicht, welcher Tarifvertrag gilt. Alles über 10 Stunden pro Tag und über 60 Stunden pro Woche verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz. Alles was über die tarifliche Arbeitszeit geht, ist mehrarbeitszuschlagspflichtig. Nachtarbeit auch. Die Entfernung von zu Hause bribgt normalerweise kein extra Geld. Apropos Geld: Ist ja wohl noch keines gekommen. Das ist haarig. Das muss dein Freund innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist (meistens 2 Monate ab Fälligkeit) schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen und zwar auf Heller und Pfennig. Andernfalls verfällt der Anspruch. Wenn kein Geld kommt, muss er dort auch die Ausbildung nicht fertig machen, sondern kann sie schmeißen. Facharbeiter werden knapp, da kann er sich was trauen. Das hört sich alles heikel an und ohne Hilfe schaut es düster aus. Er sollte sich unbedingt an die Gewerkschaft wenden. Ich denke, dass die richtige Gewerkschaft die IG Metall ist. Steht im Telefonbuch und natürlich im Internet www.igmetall.de

Good luck!

Hallo, wenn dein Freund im 3.Lehrjahr ist und über 18 Jahre, dann kann er auf Montage fahren. Der Arbeitgeber sollte Ihm, dann aber Verpflegungsmehraufwendung zahlen.

http://www.spesen-ratgeber.de/wissen/verpflegungsmeh…

Und wenn Nachts gearbeitet wird, muss der AG auch Nachtzuschlag zahlen. Dein freund sollte mal sehen, ob es bei Ihm ein Tarifvertrag gibt, da ist so etwas geregelt.

Aber davon ab. Wie kann ein Azubi die ganze Woche auf Montage fahren, wenn er min. eimal die Woche in die Berufsschule muss?!

gruß HMS

Er hat eine blockwoche. Also der Unterricht wird gewährleistet. Und vielen Dank für die Antwort. liebe Grüße marie3sophi3

Vielen lieben Dank für die Antwort. Wir werden aufjeden Fall weiter nach fragen und uns nach den Tarifvertrag erkundigen. liebe Grüße mari3sophi3

Hallo Fr. Mari Sophi,

ich bin kein Spezialist für Arbeitsrecht, wenn Ihr Lebenspartner über 18 ist, darf er auch Nachts arbeiten, normalerweise gaht man davon aus, dass die Tagesarbeitszeit nicht über 10 Std. betragen sollte…

welche Regeln/Tarife bei Nachtschicht gelten, hängt vom Tarif ab… wobei gewisse Themen Gesetzlich geregelt und allgemein gültig sind.

ich würde Ihren Lebenspartner raten das Thema mit seinem Ausbildungsmeister zu besprechen, falls dann noch Fragen/Unstimmigkeiten offen sind zur Ausbildungskammer oder den Fachlehrer aus der Berufsschule…

ich hoffe ich konnte Ihnen soweit weiterhelfen
Mfg.

Josef Beibl

Hallo,
die Arbeitsstunden sind deutlich zu viel und ein Auszubildender darf nach 22:00 Uhr nicht arbeiten. Die Zuschläge/Spesen stehen ihm selbstverständlich zu.

Viele Grüße,

Meines Wissens ist dies unzulässig. Genaue Auskunft gibt die zuständige Handwerkskammer. Die interessiert sich dann auch für die geschilderte Praxis.
Robby1

hallo
kommt drauf an
ist er volljärig?
wie ist es in dem betrieb geregelt?
wie ist es tarifvertraglich geregelt?

Hallo,

hier sind wir leider der falsche Anprechpartner. Hier sollte wohl eher jemand antworten, der sich mit dem Arbeitsrecht auskennt ( abeitnehmerseitig ) :wink:

Herzliche Grüße aus Berlin

http://www.brr-gmbh.de

Hallo,

grundsätzlich steht Ihr Freund als Auszubildender unter dem besonderen Schutz des Berufsbildungsgesetzes. Hier gilt die besondere Sorgfalt für den Arbeitgeber. Insbesondere für die hier geschilderten Mehrarbeitsstunden in der Bandbreite bis 70 Wochenstunden.

  1. Besteht bei Nachtarbeit IMMER ein Anspruch auf Nachtzuschläge! Näheres hier - siehe Link. http://www.rechtsrat.ws/lexikon/nachtarbeit.htm

  2. Bei Überstunden ist darauf zu achten, dass laut Arbeitszeitgesetz ein Arbeitsumfang von 10 Stunden am Stück nicht überschritten werden dürfen. Danach ist eine Mindestzeit von 12 Stunden Ruhe gesetzlich erforderlich.

  3. Überstunden bei Auszubildenden werden von der Ausbildungsaufsichtsbehörde (in Ihrem Fall die Elektrikerinnung) in diesem Ausmaß überhaupt nicht gestattet. Details zu §3 Arbeitszeitgesetz: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-ein-Chef-einem-…

  4. Erstattet der Arbeitgeber keine notwendigen Fahrkosten und sogenannte Verpflegungspauschalen, so können diese in der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Beste Grüße

Hallo,
das ist ja beängstigend was du da schreibst.
Meine Ausbildung ist schon lange her und ich war immer nur tagweise auf Montage.
Aber so weit ich weiss hat jeder Auszubildende einen direkten Ansprechpartner bei der Innung der für Probleme und Fragen des Auszubildenden zuständig ist. Ich würd mal bei der Innung anrufen und nachfragen wer der zuständige Ansprechpartner ist.

Viel Erfolg.

Felix

Auch wenn Dein Freund 18 Jahre alt ist, dürfte er keine Überstunden machen, und nachts sowieso nicht. Bei Nachtarbeit müssen Nachtarbeitszuschläge bezahlt werden.Wenn er nicht am gleichen tag nach Hause kommt, dann
müsste er eine Auslösung bekommen, das muss mit dem Arbeitgebeer verhandelt werden. Im Grunde genommen ist vieles nicht rechtens, aber dann müsste Dein Freund klagen, und das will er bestimmt nicht.
Bernward

Hier gibt es doch sicherlich einen Tarifvertrag, den muss er sich durchlesen. Hier sind Arbeitszeiten und Vergütugen geregelt. Hat er seit Ostern überhaupt kein Geld erhalten oder meinen Sie nur die Zuschläge z.B. für Nachtarbeit ? In der Regel wird diese extra vergütet.

Viele Grüße