Auf Newsletter antworten Spam oder nicht?

Ich betreibe einen Onlineshop und möchte nach Kooperationspartnern Ausschau halten. Schicke ich unaufgefordert eine Kooperationsanfrage an einen anderen Shopbetreiber ist dies ja leider Spam. Meine Frage nun an die Profis: ist es auch Spam wenn ich über ein Kontaktformular die Anfrage übermittle und ist es Spam wenn ich auf einen erhaltenen Newsletter mit der Kooperationsanfrage antworte? Für kompetente Antworten bin ich sehr dankbar.

in diesen rechtlichen Belangen kenne ich mich leider nicht aus.

hallo,

nein, beides können sie so problemlos machen!

lg, melanie

In Rechtsfragen bin ich leider nicht bewandert.
MfG Hahubo

Hallo Stroblowski,
tut mir Leid, aber da kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß Olaf

Sry das ist eher eine Anwaltsfrage… der ich nicht bin, aber eigentlich kenne ich die Defintion von Spam als ein aussenden an x beliebige (viele) Kontakte die nicht vorsortiert wurden…

Sry schlechte Antwort, aber besser geht nicht :wink:

Hallo,
naja, irgendwo gibt es ja auf der Webseite auch eine Kontaktaddresse, ich würde einfach da hin schreiben.
Ob der Empfänger darauf antwortet, da hast du so oder so keinen Einfluss drauf.
Auf Newslettern antworten? Wenn darauf niemand reagiert kann das auch schlicht und einfach daran liegen, dass das ein eMail Adresse für Newsletter ist, wo sowieso niemand antwortet. Schau mal nach ob in der Newsletter selber noch eine eMail Adresse steht.

Hallo,

leider kenne ich mich im Internet-Recht nicht genügend aus.

Hoffe du findest trotzdem schnell Hilfe.

Viele Grüße und fürs neue Jahr alles Gute!

Ines

Hi

ich bin kein Jurist, um die Fragen abschließend zu beantworten, hat auch eher wenig mit Mail an sich zu tun. Es hängt auch davon ab, welche Produkte über einen Online-Shop verkauft werden.

Wenn es ein Kontaktformular gibt, spricht m. E. dem nichts entgegen darüber eine Anfrage zu machen ob man an einer Kooperation interessiert ist (aber keinen Newsletter schicken), vielleicht hast Du eine Telefonnr. und rufst an? Ein persönliches Gespräch ist da in den meisten Fällen sinnvoller, wenn es sich um einzelne Adressaten handelt. Evtl. bekommt man auch über ein Telefonat den richtigen Ansprechpartner.

Wenn Du einen Newsletter einer Firma erhältst, hast Du dem Empfang wahrscheinlich zugestimmt.
Auf Gegenseitigkeit kannst Du Dich wahrscheinlich nicht berufen, aber Du könntest den Newsletter als Aufhänger nehmen, mit den Leuten in Kontakt zu treten?

Aber nicht auf die E-mail-Adresse des Newslettters antworten, das führt meistens nirgendwohin. Herausfinden, wer verantwortlich ist in der Firma
(Einkauf?) und dort nachhaken. Es geht ja wahrscheinlich auch um Konditionen, Lieferdetails etc…

Ich denke, ein Newsletter ist der falsche Weg um geschäftliche Kooperationen anzubahnen.
Als Informationsquelle für Kunden evtl. hilfreich, aber für eine Neuanbahhnung m. E. zu unpersönlich und zu allgemein (Zielgruppe?).

Für die rechtliche Seite, würde ich mich einschlägig schlau machen (schon wg. der Gefahr der Abmahnung)

lg,
vordprefect

Hallo!

Sie haben recht: ein unaufgefordertes Anschreiben wird als unzumutbare Belästung gemäß §7 (2) UWG angesehen. Jedoch gibt es Ausnahmen, die in Absatz 3 des selben Pragraphen festgelegt sind.

Um auf Ihre speziellen Fragen zurückzukommen. Das Anschreiben über ein Kontaktformular wird nicht als Spam angesehen werden, da Sie ja zur Kontaktaufnahme aufgefordert werden.
Auch das Antworten auf einen Newsletter wird in der Regel nicht als Spam angesehen. Wenn Sie einen Newsletter erhalten, besteht ja bereits Kontakt zu dem Jeweiligen Anbieter/Shopbetreiben, etc. In der Regel sind Newsletter Versender über Antwort und Feedback zu einem Newsletter dankbar, da dies die Interaktion mit Kunden (oder in Ihrem Fall potentiellen Partnern) ermöglicht.

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Herzliche Grüße,

GraphicMail Deutschland