Hallo miteinander,
angenommen, jemand ist morgens um 9.00 Uhr vor einem Firmengebäude böse ausgerutscht. Einen Tag später werden die Schmerzen immer schlimmer, derjenige geht nun doch widerwillig zum Arzt.
Von meiner Tochter kenne ich das so, dass bei einem Unfall (und ein solcher ist das doch ?) die Krankenkasse informiert wird und sich an den Schadensverursacher wendet.
Im oben genannten Fall ist dem Patienten der Name der Firma nicht bekannt - muss er es selbst eruieren, oder reicht die Angabe „Nachbargebäude zu Adresse XY“ ? Was wird folgen, falls die Firma behauptet, es sei geräumt gewesen (was definitiv nicht der Fall war) ? Hat dann der Patient zusätzlich zu den Schmerzen auch noch juristischen Kram Hals ?
Danke vorab und viele Grüße,
Inselchen
Hallo Inselchen,
siehe meinen Kommentar zu „Kreis Stefan“.
Ich gehe mal davon aus, daß Du Augen im Kopf hast und erkennen konntest, daß der Weg nicht geräumt war. Mit „witterungsgemäßen Schuhwerk und Verhalten“ sollte es doch möglich sein, auch solche Wege zu nutzen ohne auszurutschen.
Und wenn doch, warum muß immer irgendjemand anders für die eigene Dusseligkeit verantwortlich sein?
Verständnislose Grüße
Gordie
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irrelevante persönliche Meinung
Hi, hierbei handelt es sich um Deine rechtlich nicht maßgebliche persönliche Meinung bzw. Wünsche.
Ich bin durchaus auch der Meinung dass man da Augenmaß walten lassen soll. Trotzdem hat ein Grundstückeigentümer gesetzliche Pflichten.
Der Grundstückseigentümer muss dafür sorgen, dass die Gehwege abgestumpft, geräumt und auch wieder vom Streugut befreit werden. Zwar gibt es Ausnahmen für die Nachtstunden, während Unwettern usw. aber generell gilt diese Pflicht.
Generell zahlt die Behandlungskosten in so einem Fall erst mal die Berufsgenossenschaft (bei Arbeitswegeunfall, dh von und zur Arbeit) oder Krankenkasse (bei allen anderen Wegen) des Geschädigten.
Wenn man in der Unfallmeldung die Angabe macht, dass es durch fehlendes Streuen gekommen ist, wird ggf. der Grundstückseigentümer zum Regress für die Behandlungskosten herangezogen (der sich hofffentlich versichert hat). Das ist aber eine Sache zwischen Kasse und Eigentümer. Die Kasse holt sich die nötigen infos dann schon ein und recherchiert selber.
Zusätzlich kommen aber auch noch Ansprüche des Geschädigten selbst gegen den Eigentümer in Frage (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausgleich, Rentenansprüche bei verbleibenden Schäden).
Aber was da Sinn macht, hängt sehr von der Verletzungsfolge ab.
A.
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Grosser Irrtum Deinerseits
Hallo Gordie,
Ich gehe mal davon aus, daß Du Augen im Kopf hast und erkennen
konntest, daß der Weg nicht geräumt war. Mit
„witterungsgemäßen Schuhwerk und Verhalten“ sollte es doch
möglich sein, auch solche Wege zu nutzen ohne auszurutschen.
Und wenn doch, warum muß immer irgendjemand anders für die
eigene Dusseligkeit verantwortlich sein?
Mal ganz abgesehen von der Tonalität Deines Postings, gibt es zur Räum- und Streupflicht schon seit langem gesetzliche Regelungen. An die sollte man sich auch tunlichst halten - falls man selbst (weil Versäumnis) für die finanziellen Konsequenzen eines evtl. Unfalls nicht aufkommen möchte.
http://www.wdr.de/themen/panorama/wetter/winter_2002…
Ebenso verständnislose Grüße
Eve*
Moin!
Und immer schön abkassieren.
Auch eine Möglichkeit, an Geld zu kommen.
Sorry, aber für sowas hab ich kein Verständniss.
War hier nicht vor kurzer Zeit eine ähnliche Nachfrage wegen ungeschicklichkeit auf einer Tankstelle?
Gruß Gerrit
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Hallo Gerrit,
Du scheinst zu den Glücklichen zu gehören, die in den Jahren ihres Weilens auf z.T. glatten Erden noch nie hingefallen sind… Toll! Ich beneide Dich.
Wenn nicht, wüßtest Du, daß, wenn Du zum Arzt gehst, so Du dann kannst, Du dort einen wahren Fragenkatalog über den Unfallhergang ausfüllen darfst. Wie-wo-wann-geschippt-gestreut-gekehrt… ich war auch erstaunt, war doch nur der Daumen ausgekugelt - dennoch - die Kasse sucht sich dann schon jemanden, wenn es geht natürlich - den sie in Regreß nehmen kann. Ist ja auch besser für die Allgemeinheit, gell?
Und immer schön abkassieren - meine Herren…
Herzliche Grüße und immer auf zwei Beinen bleiben 
Uschi
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Nunmal halblang und Frage richtig lesen!
Moin auch,
auch wenn ich Deiner Antwort neulich zum „unsachgemäßen Öffnen eines Tiefgaragentores“ voll zustimmen konnte, hier geht es um etwas anderes. Nämlich nicht um Schmerzensgeld oder dergleichen, sondern nur darum, der KRANKENKASSE die Möglichkeit zu geben, sich im Falle eines schuldhaften Verhaltens Dritter das Geld woanders wiederzuholen, statt den Schaden der Solidargemeinschaft aufzubürden. Von Schmerzensgeld-Abzocke oder dergleichen war hier überhaupt nicht die Rede.
Gruß
Markus
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Wer lesen kann…
… ist klar im Vorteil.
Tag auch,
Und immer schön abkassieren.
Auch eine Möglichkeit, an Geld zu kommen.
ICH bin keine Krankenkasse, um die ging es hier nämlich.
WO habe ich behautet, dass ICH an Geld kommen möchte ?
Sorry, aber für sowas hab ich kein Verständniss.
Ich habe für solche Antworten kein Verständnis.
War hier nicht vor kurzer Zeit eine ähnliche Nachfrage wegen
ungeschicklichkeit auf einer Tankstelle?
Ich bin kein Rechtsexperte und habe eher selten das Bedürfnis, in diesem Brett zu lesen, kann also nichts zu einer Tankstellengeschichte sagen. Und ich bin bisher auch noch nicht so übel gestürzt.
Wenn ich könnte, würde ich den kopf schütteln über Dich, aber das tut zu sehr weh.
Gruß,
Inselchen
Hallo Gordie,
Ich gehe mal davon aus, daß Du Augen im Kopf hast und erkennen
konntest, daß der Weg nicht geräumt war. Mit
„witterungsgemäßen Schuhwerk und Verhalten“ sollte es doch
möglich sein, auch solche Wege zu nutzen ohne auszurutschen.
Das ist ein Irrtum !
Ich hatte absolut wintertaugliche, flache Stiefel an und ging durchaus vorsichtig, es war so glatt, dass ich gar keine Gelegenheit hatte, mit den Armen zu rudern oder so, ich lag einfach sofort komplett auf dem Rücken.
Durch eine dünne Schneedecke - es hat aktuell geschneit - war nicht erkennbar, wie extrem glatt der Untergrund war. Natürlich ging ich vorsichtig, aber es hat nix genützt.
So etwas nennt man „Unfall“ - wäre jeder so perfekt wie Du, müßte es diese Vokabel gar nicht geben.
Und wenn doch, warum muß immer irgendjemand anders für die
eigene Dusseligkeit verantwortlich sein?
Und wenn Du genau gelesen hättest, dann hättest Du bemerkt, dass es mir um das Procedere mit der Krankenkasse ging - ich habe nämlich mal im Zusammenhang mit einem Unfall meiner Tochter einen recht nervigen Papierkrieg mitgemacht. Nicht, weil ich es wollte, sondern weil beim Arzt unter dem Stichwort „Unfall“ eben gleich ein Verwaltungsakt in gange kommt.
Verständnislose Grüße
Gordie
Die gebe ich grad mal so verständnislos zurück.
Inselchen