Gerade läuft Welt der Wunder mit, wobei es darum geht wie man am schnellsten ein halbes Jahr Fahrverbot bekommt.
Dabei kam auch das Beispiel, dass jemand in eine Parklücke fahrne möchte, sich aber jemand vorher darauf gestellt hat, um diesen für jemand anderen zu reservieren.
Nun wurde gesagt, dass dies sogar eine Straftat wäre, wenn man die Person mit dem Auto wegdrängt.
Doch letztens hatte ich in einer anderen Sendung genau das gegenteil gehört. Ich glaube bei Auto Motor Sport war das. Dort wurde ein präzedenzfall gezeigt, bei dem ein Mann eine Frau mit dem Auto ein wenig angestoßen hat. Diese hat darauf die Polizei verständig. Und als es zum der Verhandlung kam, hat der Autofahrer Recht bekommen, da die Frau sich nicht hätte auf den Parkplatz stellen dürfen.
Was stimmt denn nun und hat jemand auch wirkliche „Quellen“ denn bei juristischen Kram ist es meist so, dass jeder ein Spezi sein will aber eigentlich jeder was anderes sagt und keiner ne wirkliche Quelle für seine Meinung vorzeigen kann…
Die Frau darf nicht den Parkplatz besetzen. Genauso wenig darf der Autofahrer die Frau wegdrängen, da er sich hierdurch starfbar macht. Im Einzelfall kann er die Straftat(en) der Körperverletzung, der Nötigung und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr begehen.
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Die Frau darf nicht den Parkplatz besetzen.
Genauso wenig darf der Autofahrer die Frau wegdrängen, da er sich ::hierdurch strafbar macht.
ja, schön, wer und wie könnte die Frau erfolgreich daran
hindern, den Parkplatz „freizuhalten“?
Jedenfalls rechtfertigt ein Parkplatz es nicht, einen menschen über den haufen zu fahren.
Ich habe so etwas schon oft gesehen,
und bin wenn ich selber da parken wollte immer weiter
gefahren, weil:
Wie soll man erfolgreich…
Sich so vor den Parkplatz stellen, dass niemand mehr hineinfahren kann, die Person auffordern, den Parkplatz zu verlassen. Macht sie das nicht, Polizei rufen.
Meistens ist die Person dann weg, bevor die Beamten überhaupt anrücken müssen.
Es reicht aber oft schon, das Auto vor die Lücke zu stellen und erst mal eine Zeitung zur Hand zu nehmen…
Sich so vor den Parkplatz stellen, dass niemand mehr
hineinfahren kann, die Person auffordern, den Parkplatz zu
verlassen.
das klingt gut, scheint bei dir auch funktioniert zu haben.
Schöner Tipp!
Das klappt immer.
Als ich noch rauchte, bin ich dann ausgestiegen und habe mir auf dem Gehsteig eine Zigarette angezündet.
Irgendwann kommt dann ja derjenige, für den der PP freigehalten werden soll. Es gibt dann normalerweise ein paar Beschimpfungen und die beiden dampfen ab.
Ich wurde allerdings auch schon mal von 4 jungen Männern bedroht. Das kann natürlich auch passieren. Da half dann das Schiessen von einigen Photos mit dem Handy. Und der Hinweis auf den nun erfolgenden Anruf bei der Polizei.
Zugegeben, diese Kämpfe um Parkplätze wirken wie lächerliches Alpha-Männchen-Gehabe. Aber wo es kaum PPs gibt, muss man hart bleiben.
Nur EINES lässt mich grübeln:
Wer wie ich als Kurierfahrer unterwegs ist, hat KEINE Zeit,
auf das Freigemachtwerden eines Parkplatzes länger als 1
Minute zu warten.
Vor der Lücke stehen bleiben, liefern, weiterfahren. Sofern die Straße breit genug ist.
Oder eben einen anderen PP suchen.
Oder gerade soweit in den PP fahren, dass man die Person nicht berührt.
Was, wenn die „freihaltende“ Person also beharrlich stehen
bleibt?
Nun wurde gesagt, dass dies sogar eine Straftat wäre, wenn man
die Person mit dem Auto wegdrängt.
Was heißt da „sogar“? Selbstverständlich ist das eine Straftat.
Doch letztens hatte ich in einer anderen Sendung genau das
gegenteil gehört.
Nein, hast Du nicht, s. u.
Ich glaube bei Auto Motor Sport war das.
Dort wurde ein präzedenzfall gezeigt, bei dem ein Mann eine
Frau mit dem Auto ein wenig angestoßen hat. Diese hat darauf
die Polizei verständig. Und als es zum der Verhandlung kam,
hat der Autofahrer Recht bekommen, da die Frau sich nicht
hätte auf den Parkplatz stellen dürfen.
Zwischen „eine Straftat begehen“ und „bestraft werden“ liegen in einem Rechtsstaat nun einmal kleine, aber feine Welten. Vielleicht war der Mann der rechtmäßige Besitzer des Parkplatzes? Vielleicht hat die Frau ihn massiv beleidigt? Vielleicht war der Anstoß so gering, dass das Gericht die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt hat? Es spielen so viele Einzelheiten in eine Fallbeurteilung rein, dass man daraus keine „Präzedenzfälle“ zimmern kann. Fakt ist: Es ist und bleibt eine Nötigung, die allenfalls gerechtfertigt oder entschuldigt sein kann.
denn bei juristischen Kram ist es meist so, dass jeder ein
Spezi sein will
Wie wahr, Leidensgenosse, wie wahr!
keiner ne wirkliche Quelle für seine Meinung vorzeigen kann…
Das liegt daran, dass es für Meinungen keine wirkliche Quelle gibt als die eigene Persönlichkeit.
Hoppla, ein Kurierfahrer, der sich um Parkplätze kümmert?
Respekt, von Deiner Sorte sollte es mehr geben!
richtig, sollte es!
Vor allem sollten Firmen, die per Kurier beliefert werden, Kurzparkplätze dafür in zumutbarer Entfernung von ihren Gebäuden / Büros vorhalten, ohne dafür Parkgebühren zu verlangen!
Vor der Lücke stehen bleiben, liefern, weiterfahren. Sofern
die Straße breit genug ist.
DAS ist aber Halten in zweiter Reihe und gibt „Knöllchen“ oder sogar Abschleppen!
Oder gerade soweit in den PP fahren, dass man die Person nicht
berührt.
Klar, um-fahren geht nicht.
Die Personen die ich in solchen Fällen bisher erleben musste, stellen sich aber klugerweise ganz nah an den rechten Fahrbahnrand, nicht mittig oder an den rechten Parkplatzrand.
Wodurch wir wieder beim Halten in zweiter Reihe wären.
Übrigens, was mir auch sehr auf die Nerven geht:
Wenn jemand in zweiter Reihe vor einem leeren Parkplatz hält/parkt.
Machen oft Kleinlaster oder andere Kurierfahrer
Hoppla, ein Kurierfahrer, der sich um Parkplätze kümmert?
Respekt, von Deiner Sorte sollte es mehr geben!
richtig, sollte es!
Vor allem sollten Firmen, die per Kurier beliefert werden,
Kurzparkplätze dafür in zumutbarer Entfernung von ihren
Gebäuden / Büros vorhalten, ohne dafür Parkgebühren zu
verlangen!
Wovon träumst Du nachts…?
Wie soll ein Büro in der Altstadt oder in der Fußgängerzone das machen?
Vor der Lücke stehen bleiben, liefern, weiterfahren. Sofern
die Straße breit genug ist.
DAS ist aber Halten in zweiter Reihe und gibt „Knöllchen“ oder
sogar Abschleppen!
Es kommt hier ja v.a. auf die individuellen Gegebenheiten am Ort an.
Meistens dürfte die Lieferung erledigt sein, bevor ein Knöllchenscherge kommt.
Oder gerade soweit in den PP fahren, dass man die Person nicht
berührt.
Klar, um-fahren geht nicht.
Die Personen die ich in solchen Fällen bisher erleben musste,
stellen sich aber klugerweise ganz nah an den rechten
Fahrbahnrand, nicht mittig oder an den rechten Parkplatzrand.
Wodurch wir wieder beim Halten in zweiter Reihe wären.
Das ist dann eben so oder man sucht sich einen anderen PP.
Übrigens, was mir auch sehr auf die Nerven geht:
Wenn jemand in zweiter Reihe vor einem leeren Parkplatz
hält/parkt.
Machen oft Kleinlaster oder andere Kurierfahrer
Ich kann das auch nicht haben. Allerdings könnte der Grund dafür ja sein, dass ein Parkplatzfreihalter noch bis vor kurzem dort stand…
Was übrigens auch gut funktioniert, allerdings ein hohes Risiko birgt: so tun als ob man den PP-Freihalter nicht sehen würde. Einfach sehr zügig einparken. Der hüpft dann schon weg.
Hat auch schon ab und an sehr gut funktioniert, würde ich persönlich aber nicht (mehr) machen. Ein Menschenleben ist eben doch wertvoller als ein Parkplatz…
Was übrigens auch gut funktioniert, allerdings ein hohes
Risiko birgt: so tun als ob man den PP-Freihalter nicht sehen
würde. Einfach sehr zügig einparken. Der hüpft dann schon weg.
Das mit dem „Risiko“ würde ich hierbei sogar sehr ernst nehmen.
Bei diesem Verhalten hadnelt es sich nämlich zweiffellos um eine strafbare Nötigung.
Zudem dürfte bei einer Anzeige und dem Fall, dass das Gericht (zB. aufgrund anderer Zeugen) dies glaubt, der Führerschein für Jahre weg sein.
Kommt es sogar doch zum Kontakt mit der nicht rechtzeitig weghüpfenden Person, möchte ich die Straftaten und Führerscheinfolgen gar nicht mehr aufzählen.
folgender Leitsatz: Die Erzwingung eines Parkplatzes ist nicht sozial verwerflich, wenn das berechtigterweise Hineinfahren in eine Parklücke in maßvoller Weise geschieht und eine dort stehende Person keiner "erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist. Eine erhebliche Gefährdung liegt nicht vor, wenn der einfahrende Autofahrer mehrfach anhält, um dem Fußgänger ausreichend Zeit zu lassen, die Parklücke freizugeben, auch wenn er ihn mit dem Pkw berührt.
Ich würde das Urteil dennoch mit Vorsicht genießen. Es handelt sich zwar immerhin um eine OLG-Entscheidung. Die überwiegende Rechtsprechung vertritt diese Ansicht jedoch bisher nicht und insb. der BGH vertritt eine sehr harte Linie bei der Nötigung. Zudem gehört das OLG Naumburg nicht unbedingt zu den „rechtsforbildenden“ OLGs.
Zudem gehört das OLG Naumburg nicht unbedingt zu den
„rechtsforbildenden“ OLGs.
Davon hast Du sicher mehr Ahnung als ich. Allerdings meinte ich mich erinnern zu können auch die Sendung gesehen zu haben in der es hieß, dass das langsame Zufahren auf eine freihaltende Person und ggf sogar leichte Berühren straffrei sei. Aber ich hab jetzt mal ein wenig im Internet gesucht und alle Seiten, die diese Behauptung aufstellen verweisen auf das Urteil des OLG Naumburg, so dass die Behauptung dann doch eher mit Vorsicht zu geniessen ist (zumal das OLG ja selber sagt, dass es eher eine Mindermeinung vertritt).