Hallo,ich stelle mir folgende Situation vor. A möchte unbehelligt leben und ist deshalb in ein Haus in einem privaten Wohnpark gezogen. Das Gelände ist durch eine Schranke gesichert. PKW können nur dann auf das Gelände gelangen, wenn der Fahrer im Besitz einer Magnetkarte ist, welche nur an Anwohner ausgehändigt wurde. Zu Fuß allerdings, kann man die Schranke umgehen. Von der Schranke bis zum Haus, in dem B. wohnt, sind es ca. 200 m. Ein Dritter, nennen wir ihn A, kann B nicht leiden.Er oder ein von A Beauftragter betritt das Privatgelände und fotografiert von dort das Haus, in dem B wohnt einschließlich der Klingelschilder. Die Bilder stellt A in ein soziales Netzwerk mit der Bemerkung, hier, in der Musterstraße 123 in 12345 Musterstadt wohnt das Syndikatsmitglied B. Wir erwägen (zusammen mit Freunden) dort eine Demonstration durchzuführen.
Durch diese öffentliche Darstellung seines Hauses, der Veröffentlichung seiner Adresse und der möglichen Demonstration fühlt sich B in seinem Privatleben beeinträchtigt. Außerdem ist B der Meinung, dass niemand, das Recht habe, aufgrund der Veröffentlichung im Internet auf seinen sozialen Status zu schließen.
Wie würdet ihr das sehen? Liegt euerer Ansicht nach irgendein Vegehen von Seiten A‘s oder zumindest eine Ornungswidrigkeit vor?
Hallo!
nun kommst du schon selbst mit A und B durcheinander !
…
MfG
duck313
Wir erwägen (zusammen mit Freunden) dort
eine Demonstration durchzuführen.
Dir ist bekannt, dass dafür eine Genehmigung erforderlich ist ?
https://www.berlin.de/polizei/service/versammlung.html
Er oder ein von A Beauftragter betritt das
Privatgelände und fotografiert von dort das Haus, in dem B
wohnt einschließlich der Klingelschilder. Die Bilder stellt A
in ein soziales Netzwerk mit der Bemerkung, hier, in der
Musterstraße 123 in 12345 Musterstadt wohnt das
Syndikatsmitglied B.
hat die person kein persönlichkeitsrecht mehr? und das hausrecht gilt auch nicht?
ich bezweifle stark, dass dieses vorgehen rechtmäßig wäre.
Hallo,
Fotos von Häusern dürfen gemacht und veröffentlich werden, solange sie von öffentlichen Grund aus gemacht werden. Das ist hier eindeutig nicht der Fall und somit ist die Veröffentlichung schon nicht zulässig. Wie es mit dem Namensschild etc. aussieht weiss ich nicht.
Soweit meine Meinung
Wie würdet ihr das sehen? Liegt euerer Ansicht nach irgendein
Vegehen von Seiten A‘s oder zumindest eine Ornungswidrigkeit
vor?
Fotos von öffentlichem Grund ohne Hilfsmittel wie Leiter etc.: OK
–> Grund nicht öffentlich, daher nicht OK
Veröffentlichung der Adresse: nicht OK
Veröffentlichung des Namens: nicht OK
unangemeldete Demonstration: nicht OK