ich habe folgende Frage:
Wenn es heißt „auf richterliche Anordnung“, von wem wurde man dann als Zeuge vorgeladen, vom Kläger oder vom Beklagten? Oder kann man das daraus gar nicht ersehen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Grüße Andy
ich habe folgende Frage:
Wenn es heißt „auf richterliche Anordnung“, von wem wurde man dann als Zeuge vorgeladen, vom Kläger oder vom Beklagten? Oder kann man das daraus gar nicht ersehen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Grüße Andy
hallo,
doch, kann man:
vom richter.
aus den schriftsätzen dürfte allerdings ersichtlich sein, welche partei einen als zeugen für einen bestimmten sachverhalt benannt hat.
lg dev
aus den schriftsätzen dürfte allerdings ersichtlich sein,
welche partei einen als zeugen für einen bestimmten
sachverhalt benannt hat.
nein leider nicht…
dann hat also weder der Kläger noch der Beklagte damit etwas zu tun, ist das nicht ungewöhnlich?
Aus weiteren Schriftsätzen! Die kennt der Zeuge ja nicht.
Levay