Auf Teleabzocke rein gefallen!

Hallo.
Ich habe einen Fall und Paar Fragen dazu, A ist eine hypothetische Person: Letzte Woche hat eine Dame bei A angerufen, die angeblich von der Verbaucherzentrale sei. A hat im dezember bei einem Gewinnspiel im Internet teilgenommen und hat schon öfter Werbeanrufe erhalten, konnte diese jedoch immer gut abwehren. Diese Dame meinte nun zu A, er habe mit dem Gewinnspiel ein Abo abgeschlossen, das besagt, dass er ab Juli 50€ im Monat zahlen muss (er hat jedoch bei Abschluss des Gewinnspiels genau darauf geachtet, dass das nicht so ist). Da war A erst ganz schön geschockt. Die Dame meinte dann auch, dass das so mehreren Leuten ging und sie jetzt mit den Anwälten dieser Firmen verhandelt haben. Das Ergebnis war, dass sie ausgemacht haben, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird und nichts von As konto abgebucht wird. Um das zu gewährleisten, sollte A ihr mit ihr nun As Daten abgleichen. Dann wollte sie As Kontodaten wissen, weil ja die andere Firma, obwohl A keine Angaben gemacht habe, über As Namen und Geburstsdatum die Nummern herausfinden können und sie das Konto dann dafür sperren wollte. A war da schon misstrauisch und total verwirrt und hat nochmal nachgefragt, ob sie wirklich von der Verbraucherzentrale wäre, als sie dies bejate, hat der Volltrottel ihr seine Daten gegeben. So, als sie dann As Daten hatte, meinte sie, dass sie mit der Firma auch ausgemacht haben, dass man über das sogenannte „Umverlagerungsgesetzt“ es nun so machen könnte, dass A ein Zeitschriftenabo abschließe und so den 50€ im Monat umgehen kann. Und da ist A dann das Licht aufgegangen und er meinte zu ihr, dass A das auf keinen Fall machen werde und er sich jetzt verarscht vorkomme und zuvor einen Anwalt fragen möchte. Dann hat sie gemeint, dass A ihr jetzt gar nicht drohen brauche. A hat sie dann gefragt auf welchem Gesetz diese Vermutung genau beruht und dann haben sie sich angeschriehen und sie hat letztendlich aufgelegt.
Nun meine Fragen: Hat A durch die Angabe seiner Kontodaten einen Vertrag abgeschlossen, obwohl A mit einem Abo in keinem Fal einverstanden war? Sie hat die Daten ja nur durch Angabe unrichtiger Tatsachen ergaunert.
Wenn sie nun Geld vom Konto abbuchen, wird A sofort einen Rückzug veranlassen. Aber was macht A, wenn ich eine Mahnung erhält?
Wenn vor Abbuchung von Geld von As Konto ein Vertrag bei mir eintrudelt, was soll er dann genau schreiben, um den Vertrag rückgängig zu machen?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er aus der Sache glimpflich wieder raus komme? Er hat nämlich echt Angst, weil normalerweise ist er ein Mensch, der nicht so schnell in soclhe Fallen fliegt. Aber die Frau hat ihn eben so verwirrt

Lange Rede kurzer Sinn: Es wurde keine Einwilligung zu einem Vertrag gegeben. Es besteht kein Vertrag, es bestehen keine Pflichten, und das wissen die.

Wenn sie nun Geld vom Konto abbuchen, wird A sofort einen
Rückzug veranlassen.

Dem würde ich zustimmen

Aber was macht A, wenn ich eine Mahnung
erhält?

Zurückschreiben, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde und gegenteiliges zu beweisen wäre.

Wenn vor Abbuchung von Geld von As Konto ein Vertrag bei mir
eintrudelt, was soll er dann genau schreiben, um den Vertrag
rückgängig zu machen?

Erklären, dass dieser Vertrag nicht abgeschlossen wurde und hilfsweise
den Rüchtritt vom Vertrag erklären.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er aus der Sache
glimpflich wieder raus komme?

sehr hoch

Er hat nämlich echt Angst, weil
normalerweise ist er ein Mensch, der nicht so schnell in
soclhe Fallen fliegt. Aber die Frau hat ihn eben so verwirrt

Keine Angst, mir ist kein einziger Fall bekannt wo die jemals einen Anwalt eingeschaltet hätten.

hallo moemie

der Antwort von Safrael ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen

…ausser dem letzten Satz: Die schalten keine Anwälte ein

Der übliche Verlauf einer solchen Abzockmasche, wie sie täglich tausende Male geschieht, ist nicht ganz so harmlos, wie es sich bei Safrael anhört. Die fahren idR. schon ziemlich schwere Geschütze auf, von denen sich 95%-99% der Abgezockten Bürger am Ende dann doch einschüchtern lassen und lieber zahlen.

üblich:

  1. ein oder zweimal Mahnung
  2. mehrmals Inkassobüro (sicher!)
  3. (vielleicht) Anwaltskanzlei mit Mahnbescheid (äusserst unwahrscheinlich!)

das alles gehört zur Standard-Vorgehensweise und kostet die Abzock-Firma nichts, denn Inkasso und Anwaltsbüro haben sie meist unter Festvertrag schon im eigenen Haus angeschlossen. Man muss schon wissen, dass diese Schreiben ebenso wertlos sind wie der angebliche Vertrag

Speziell die Inkasso-Briefe habens in sich. Da stehen Androhungen von Vorstrafen und Schufa-Einträgen drin. Bedrohen kostet ja nichts, die berufen sich ja auf angeblich mündlich geschlossene Verträge und die Drohungen sind daher völlig legal - wenn auch substanzlos

Auf sowas sollte man schon vorbereitet sein, das Netz gibt zum Thema Abzocke aber schon einiges brauchbares her. Immerhin werden mittlerweile und zunehmend sogar die Abmahnkanzleien selber erfolgreich verklagt. Das aber nur am Rande, hat mit diesem Fall nichts zu tun.

Vorgehensweise wie bei Safrael, aber:
Auf die erste Mahnung sofort mit Widerspruch reagieren - beim ersten Mal mit Einschreiben! das genügt

  • Ein Vertrag wurde nicht gecshlossen, es handelt sich um Trickbetrug (den Fachbegriff weiss ich nicht)

  • vorbeugend - falls der Gegner einen geschlossenen Vertrag vermutet - Widerruf und Kündigung aussprechen (Verbraucherzentrale)

  • Deutlich ankündigen, dass im Falle weiterer Korrespondenz straf- und zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Anzeige dann auch wirklich erstatten, das kostet dich wiederum nichts und bewahrt weitere Opfer vor Schaden

oft hilft das dann schon, die bösen Inkasso-Briefe zu vermeiden, denn die stehen die Wenigsten wirklich durch.

Die Vorgehensweise ist deshalb so wichtig, weil es gilt Anwaltskosten eben zu vermeiden, denn für das Geld könnte man auch gleich das Abo bezahlen und Zeitschriften lesen, hat man mehr davon!

Viele behaupten, einfach bis zum Mahnbescheid GAR NICHT zu reagieren wäre das Beste, aber das ist nicht so (Verbraucherzentrale!).
Der erste Widerspruch ist wichtig und muss beweisbar sein, der Rest bis zum Mahnbescheid, der ja eh nicht kommen wird, ist dann müssig und nur noch Zeitverschwendung

Gruss und viel Erfolg!

Wieso datt denn??
Hallo Georg,

das will mir aber überhaupt nicht einleuchten. Man soll auf der einen Seite erklären, dass man in keinster Weise ein Vertragsverhältnis mit der Abzockfirma eigegangen sei (was ja auch als Verfahrensweise vollkommen richtig ist und von den meisten seriösen Beratungsstellen wärmstens empfohlen wird) und aber dann wiederum auf der anderen Seite diesen nie abgeschlossenen und nie zustandegekommenen Vertrag denne doch vorsichtshalber zu widerrufen?

Und wieso Enschreiben? Das kostet doch unnötig Geld. Die müssen doch einen Vertragsabschluss nachweisen und nicht das Abzockopfer.

Ausserdem stimmt deine letzte Aussage auch nicht wirklich. Jede Antwort an diese Schreiben von Inkasso etc. generiert auf der STelle eine postwendende Replik, flugs hat man wieder eine neue Brieffreundschaft und ist nicht mehr so einsam.

Nein, das Gegenteil wird empfohlen. Eben ganz genau alle Drohungen und Mahnungen aufheben und abgesehen von der Erklärung bei der ersten Mahnung, dass es keinen Vertrag gibt ausschliesslich auf die gerichtliche Mahnung reagieren (die so gut wie nie kommen wird und im Falle einer Abzocke noch niemals auch nur ein einziges Mal vor Gericht Erfolg hatte) und auf sonst gar nichts. Dann allerdings zügig, wenn.

Gruß

Annie

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Link nachgereicht
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/

Gilt aber für Telefon dito.

Bedrohen
kostet ja nichts, die berufen sich ja auf angeblich mündlich
geschlossene Verträge und die Drohungen sind daher völlig
legal - wenn auch substanzlos

Du sprichst weiter unten von Betrug. An dieser Stelle hier aber sagst du, es sei legal. Das widerspricht sich.

Es ist nicht legal zu betrügen. Es ist nicht legal zu versuchen, einen Anspruch geltend zu machen, der, wie man weiß, gar nicht besteht. Dies erfüllt den Tatbestand des (ggf. nur versuchten) Betruges.

  • Deutlich ankündigen, dass im Falle weiterer Korrespondenz
    straf- und zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden. Die
    Anzeige dann auch wirklich erstatten, das kostet dich wiederum
    nichts und bewahrt weitere Opfer vor Schaden

Und was ist mit den zivilrechtlichen Schritten? Soll man die dann auch gehen oder lieber nicht oder wie? Oder nur androhen? Weißt du eigentlich, welcher Schritt da in Betracht käme?

oft hilft das dann schon, die bösen Inkasso-Briefe zu
vermeiden, denn die stehen die Wenigsten wirklich durch.

Kennst du da Statistiken?

Viele behaupten, einfach bis zum Mahnbescheid GAR NICHT zu
reagieren wäre das Beste, aber das ist nicht so
(Verbraucherzentrale!).

„Verbraucherzentrale“ ist nur ein Wort und kein Argument. Es reicht eben doch, wenn man erst auf den Mahnbescheid reagiert. Man kann allerdings auch hilfsweise Widerruf und Anfechtung erklären, ja, und das sollte man dann sofort machen und nicht erst beim Eintreffen eines Mahnbescheides.

Der erste Widerspruch ist wichtig und muss beweisbar sein

Warum? Was passiert denn sonst?

darum
hi annie,

dat hat schon Hand und Fuss auch wenn es widersprüchlich klingen mag

Der Betroffene ist ja eben gerade KEIN Rechtskundiger und kann ebensowenig wie wir per Ferndiagnose sicher beurteilen, wie die Beweislage (oft erfundene Beweise wie in deinem Link deutlich wird) des Abo-Verkäufers ist.

Und genau WEIL wir die Beweislage aus der Beschreibung des Fragers nicht sicher entnehmen können, MUSS der Widerspruch UND
die vorbeugende Kündigung ZUSAMMEN drin stehn. Könnte ja schliesslich doch sein, dass der Frager später vor Gericht gezerrt wird und seine Korrespondenz beweisen muss.

Das ist einfach nur für alle Fälle vorausgedacht und eben wie beschrieben - VORBEUGEND

Die 5 Euro Porto sind gegen spätere mögliche hundertfache Kosten sehr gut investiert!

Was ich vorhin aber vergessen habe zu erwähnen ist, dass die Sorgen des Fragers bezüglich der Kontoverbindungsdaten völlig unbegründet sind. Meine Kontodaten sind ÖFFENTLICH in meinem Briefkopf abgedruckt sowie bei JEDER Firma! Da kann aber dennoch keiner was einfach abbuchen ohne Einzugsauftrag bei meiner Bank

Gruss Schorsch

Per Lastschrift kann schon jeder abbuchen, nur kannst Du als Geschädigter das ohne Konsequenzen für Dich rückgängig machen.

Erstmal Danke an alle für die Antworten!

Bedrohen
kostet ja nichts, die berufen sich ja auf angeblich mündlich
geschlossene Verträge und die Drohungen sind daher völlig
legal - wenn auch substanzlos

Du sprichst weiter unten von Betrug. An dieser Stelle hier
aber sagst du, es sei legal. Das widerspricht sich.

Es ist nicht legal zu betrügen. Es ist nicht legal zu
versuchen, einen Anspruch geltend zu machen, der, wie man
weiß, gar nicht besteht. Dies erfüllt den Tatbestand des (ggf.
nur versuchten) Betruges.

ich glaub eher, dass er meint, dass es legal ist das anzudrohen, da diese firma denkt, im recht zu sein

  • Deutlich ankündigen, dass im Falle weiterer Korrespondenz
    straf- und zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden. Die
    Anzeige dann auch wirklich erstatten, das kostet dich wiederum
    nichts und bewahrt weitere Opfer vor Schaden

Und was ist mit den zivilrechtlichen Schritten? Soll man die
dann auch gehen oder lieber nicht oder wie? Oder nur androhen?
Weißt du eigentlich, welcher Schritt da in Betracht käme?

oft hilft das dann schon, die bösen Inkasso-Briefe zu
vermeiden, denn die stehen die Wenigsten wirklich durch.

Kennst du da Statistiken?

Viele behaupten, einfach bis zum Mahnbescheid GAR NICHT zu
reagieren wäre das Beste, aber das ist nicht so
(Verbraucherzentrale!).

„Verbraucherzentrale“ ist nur ein Wort und kein Argument. Es
reicht eben doch, wenn man erst auf den Mahnbescheid reagiert.
Man kann allerdings auch hilfsweise Widerruf und Anfechtung
erklären, ja, und das sollte man dann sofort machen und nicht
erst beim Eintreffen eines Mahnbescheides.

Der erste Widerspruch ist wichtig und muss beweisbar sein

Warum? Was passiert denn sonst?

Ich denke sonst nimmt man den Vertrag stillschweigend hin… Oder nicht?
Was ich mir auch denke: geht man bei schriftverkehr nicht davon aus, dass der brief nach 3 tagen als zugestellt gilt?

hi annie,

dat hat schon Hand und Fuss auch wenn es widersprüchlich
klingen mag

Der Betroffene ist ja eben gerade KEIN Rechtskundiger und kann
ebensowenig wie wir per Ferndiagnose sicher beurteilen, wie
die Beweislage (oft erfundene Beweise wie in deinem Link
deutlich wird) des Abo-Verkäufers ist.

Und genau WEIL wir die Beweislage aus der Beschreibung des
Fragers nicht sicher entnehmen können,

Was ich geschrieben habe war so gut alles, was in dem Telefonat gesprochen wurde.
MUSS der Widerspruch

UND
die vorbeugende Kündigung ZUSAMMEN drin stehn. Könnte ja
schliesslich doch sein, dass der Frager später vor Gericht
gezerrt wird und seine Korrespondenz beweisen muss.

Das heißt, man soll im Brief schreiben „Es ist kein Vertrag zu stande gekommen, da ich nicht eingewillt habe und ich möchte den Vertrag kündigen!“ Das hört sich schon merkwürdig an

Das ist einfach nur für alle Fälle vorausgedacht und eben wie
beschrieben - VORBEUGEND

Die 5 Euro Porto sind gegen spätere mögliche hundertfache
Kosten sehr gut investiert!

Wieso hundertfache Kosten? Was würde da denn auf einen zukommen? Weil du meintest doch, dass die gar nicht bis zum gericht gehen werden? Was wäre denn jetzt, wenn man einfach gar nicht auf die Briefe, Mahnbescheide und so weiter reagiert? Gehen die dann vor Gericht? Oder kriegt man dann einen Schufaeintrag?

Was ich vorhin aber vergessen habe zu erwähnen ist, dass die
Sorgen des Fragers bezüglich der Kontoverbindungsdaten völlig
unbegründet sind. Meine Kontodaten sind ÖFFENTLICH in meinem
Briefkopf abgedruckt sowie bei JEDER Firma! Da kann aber
dennoch keiner was einfach abbuchen ohne Einzugsauftrag bei
meiner Bank

Gruss Schorsch

Der erste Widerspruch ist wichtig und muss beweisbar sein

Warum? Was passiert denn sonst?

Ich denke sonst nimmt man den Vertrag stillschweigend hin…
Oder nicht?

Oder nicht. Bloßem Schweigen kommt von engen Ausnahmetatbeständen abgesehen keinerlei Erklärungswert zu.

Was ich mir auch denke: geht man bei schriftverkehr nicht
davon aus, dass der brief nach 3 tagen als zugestellt gilt?

Nein. Wieso fragst du?

Was ich mir auch denke: geht man bei schriftverkehr nicht
davon aus, dass der brief nach 3 tagen als zugestellt gilt?

Nein. Wieso fragst du?

Das haben wir im privaten Recht so gelernt… Wir hatten da auch paar Fälle, wos um Fristen usw. ging und da hieß es immer, dass man davon ausgehen kann, dass ein Brief nach 3 Tagen (oder 2, ich weiß grad nciht genau) als erhalten gilt.

In § 41 Abs. 2 VwVfG gibt es eine solche Annahme, allerdings nicht unbeschränkt (vgl. S. 3), und das ist ja auch gerade kein Privatrecht. Im Zivilprozess ist allein der tatsächliche Zugang wichtig. Wird er vom Empfänger bestritten, muss der Absender den Zugang beweisen. Das Absenden eines Briefes ist rechtlich weitgehend irrelevant. Eine viel größere Relevanz hat der Zugang, und der ist nicht zwingende Folge der Absendung eines Briefes. Weder das Ob noch das Wann kommt im Bestreitensfall ohne Beweis aus.

rein gefallen!

Du sprichst weiter unten von Betrug. An dieser Stelle hier
aber sagst du, es sei legal. Das widerspricht sich.

Es ist nicht legal zu betrügen. Es ist nicht legal zu
versuchen, einen Anspruch geltend zu machen, der, wie man
weiß, gar nicht besteht. Dies erfüllt den Tatbestand des (ggf.
nur versuchten) Betruges.

wo ist jetzt die Hilfe auf Gegenseitigkeit? Kennst du den beschriebenen Fall besser als ich? Was, wenn der Frager tatsächlich einen Vertrag eingegangen ist oder dies von der Gegenseite dargestellt wird? Ist das nicht sogar vorhersehbar?

Und was ist mit den zivilrechtlichen Schritten? Soll man die
dann auch gehen oder lieber nicht oder wie? Oder nur androhen?
Weißt du eigentlich, welcher Schritt da in Betracht käme?

Mit unerwünschten Werbefaxen weiss ich das, ja. Und dass diese Antwort bisher sehr gut (und schnell) funktioniert hat, kann ich auch sagen.
Und wie genau ist jetzt DEIN Rat?

oft hilft das dann schon, die bösen Inkasso-Briefe zu
vermeiden, denn die stehen die Wenigsten wirklich durch.

Kennst du da Statistiken?

NEIN! Ich hab diese Masche nur regelmässig auf meinem Tisch und schreibe dem Frager deshalb, weil ich mittlerweile weiss, was am einfachsten und schnellsten geht. Du?

Der erste Widerspruch ist wichtig und muss beweisbar sein

Warum? Was passiert denn sonst?

na ja, wenn er tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen hätte, wird es für den Frager sehr sehr teuer nach deinem Leitfaden. Ist das jetzt deine Hilfe oder möchtest du nur ein bisschen querschiessen?

Die Rechtskundigen tun sich da immer sehr leicht mit dem Rat, einfach auflaufen zu lassen. Da hab ich mit diesem Forum hier sehr schlechte erfahrung gemacht. Genau dieser gerne zitierte ‚Ratschlag‘ wäre mir kürzlich fast zum Verhängnis geworden mit einer ähnlichen Mahnung.

Das heißt, man soll im Brief schreiben „Es ist kein Vertrag zu
stande gekommen, da ich nicht eingewillt habe und ich möchte
den Vertrag kündigen!“ Das hört sich schon merkwürdig an

na ja, eher so, wie ich geschrieben habe

  1. (=erstens) der angebliche Vertrag ist nichtig weil…

und

  1. (=zweitens!) für den Fall, dass sie einen zustande gekommenen Vertrag hier vermuten, betrachten sie dieses Schreiben gleichzeitig als Kündigung

das schliesst sich (laut Verbraucherzentrale) überhaupt nicht aus, denn

stell dir einfach vor,
derjenige steht am Ende damit tatsächlich vor Gericht, weil die Gegenseite mit ihren fiktiven Beweisen durchkommt und es liegt KEINE Kündigung vor!

jetzt klar?

Wieso hundertfache Kosten? Was würde da denn auf einen
zukommen?

NICHTS!
weil die Gegenseite wie der Beschreibung zu entnehmen eben keine standhaften Beweise hat

Das wissen die schon selber
und keine Bange, die gehen nur bis maximal einige Inkassobriefe weit, das ist einfach so Standardvorgehen und eigentlich kaum noch vermeidbar ausser (vielleicht) mit der Antwort, die ich dir gegeben habe

Die vorbeugende Kündigung ist ebenfalls ein Standardvorgehen deinerseits, einfach für den unwahrscheinlichen Fall, dass…

Schorsch

wo ist jetzt die Hilfe auf Gegenseitigkeit?

Mit meinem derzeitigen Nick bin ich fast acht Jahre lang registriert. Ich habe weit über 5.000 Sternchen. 99% meiner Postings beziehen sich auf Fragen anderer und nicht auf eigene. So what?

Kennst du den
beschriebenen Fall besser als ich?

Nein, aber ich habe ja auch keinen in sich unschlüssigen Beitrag verfasst, während du auf der einen Seite von Legalität und dann, im selben Kontext, von Betrug sprichst.

Was, wenn der Frager
tatsächlich einen Vertrag eingegangen ist oder dies von der
Gegenseite dargestellt wird? Ist das nicht sogar vorhersehbar?

Ich habe auf dein Posting geantwortet. Dieses war unschlüssig. Begründung: siehe oben.

Und was ist mit den zivilrechtlichen Schritten? Soll man die
dann auch gehen oder lieber nicht oder wie? Oder nur androhen?
Weißt du eigentlich, welcher Schritt da in Betracht käme?

Mit unerwünschten Werbefaxen weiss ich das, ja.

Darum geht es hier aber nicht. Und die denkbare zivilgerichtliche Lösung wäre darum auch keine Unterlassungs-, sondern eine negative Feststellungsklage, die ich allerdings vorliegend für überflüssig halte: ein völlig nutzloses Kostenrisiko.

Und dass diese
Antwort bisher sehr gut (und schnell) funktioniert hat, kann
ich auch sagen.

Nur würden Abmahnung und Unterlassungsklage vorliegend nichts bewirken. Dein Vorschlag führt zu Kosten und hat gleichzeitig keinen Nutzen.

Und wie genau ist jetzt DEIN Rat?

Ich persönlich würde wahrscheinlich eine E-Mail an die Gegenseite schreiben, sagen, dass ich keinen Vertrag geschlossen habe und dass ich im Übrigen auch keine weiteren Nachrichten lese, und dann würde ich abwarten. Wahrscheinlich passiert eh nix, und wenn doch, wenn also eine Klage oder ein Mahnbescheid ins Haus flattert, muss ich eben reagieren. Vorher nicht. Und das gilt ganz besonders für juristische Laien. Wer für die außergerichtliche Forderungsabwehr einen Anwalt nimmt, bleibt auf den Kosten im Regelfall sitzen. Wird der Anwalt aber nur gerichtlich tätig, gilt § 91 ZPO.

oft hilft das dann schon, die bösen Inkasso-Briefe zu
vermeiden, denn die stehen die Wenigsten wirklich durch.

Kennst du da Statistiken?

NEIN! Ich hab diese Masche nur regelmässig auf meinem Tisch
und schreibe dem Frager deshalb, weil ich mittlerweile weiss,
was am einfachsten und schnellsten geht. Du?

Nee, kenne ich nicht, aber ich habe ja auch keine Behauptung aufgestellt, sondern mich lediglich über die deine gewundert.

Der erste Widerspruch ist wichtig und muss beweisbar sein

Warum? Was passiert denn sonst?

na ja, wenn er tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen hätte,
wird es für den Frager sehr sehr teuer nach deinem Leitfaden.

Noch mal die Frage: Warum muss man einen beweisbaren Widerspruch absenden? Welche rechtlichen Auswirkungen hat das deiner Auffassung nach?

Ist das jetzt deine Hilfe oder möchtest du nur ein bisschen
querschiessen?

Ich will auf die Mängel deiner Ratschläge hinweisen und damit (auch) helfen.

Die Rechtskundigen tun sich da immer sehr leicht mit dem Rat,
einfach auflaufen zu lassen. Da hab ich mit diesem Forum hier
sehr schlechte erfahrung gemacht. Genau dieser gerne zitierte
‚Ratschlag‘ wäre mir kürzlich fast zum Verhängnis geworden mit
einer ähnlichen Mahnung.

Dazu kann ich nichts sagen, es sei denn, du verrätst, was genau vorgefallen ist. Mit meinem Ratschlag mache ich es mir jedenfalls weder leicht noch schwer. Er ist nach meinem Dafürhalten eben angezeigt. Außerdem habe ich ja nicht alles in Abrede gestellt, was du gesagt hast, sondern ich war auch an näheren Begründungen interessiert, die du aber nicht geliefert hast.

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Hi Benvolio,

danke erstmal :smile:

Ich persönlich würde wahrscheinlich eine E-Mail an die
Gegenseite schreiben, sagen, dass ich keinen Vertrag
geschlossen habe und dass ich im Übrigen auch keine weiteren
Nachrichten lese, und dann würde ich abwarten. Wahrscheinlich
passiert eh nix, und wenn doch, wenn also eine Klage oder ein
Mahnbescheid ins Haus flattert, muss ich eben reagieren.
Vorher nicht. Und das gilt ganz besonders für juristische
Laien.

Exakt. Das ist die einzig richtige Vorgehensweise. Alles andere ist, wie ich schon schrieb, reine Beschäftigungstherapie für gelangweilte Einsame, die einen Brieffreund suchen.

Der erste Widerspruch ist wichtig und muss beweisbar sein

Warum? Was passiert denn sonst?

Eben. Nichts. Rausgeschmissenes Geld. Abzocker lassen sich nicht auf ein Gerichtsverfahren ein, sondern freuen sich wie Bolle über dieses Feedback, zeigt es ihnen doch, dass ihr Opfer überhaupt reagiert.

Beste Grüße

Annie

Es bleibt übrigens zu hoffen, dass einfach ncihts mehr kommt, da A, als er den Betrug erkannt hatte wehement abgestritten hat, dass er einen vertrag möchte und gezweifelt hat, dass das wirklich die verbraucherzentrale ist. Als A dann meinte, er möchte zuerst einen Anwalt fragen, war die Frau am telefon plötzlich nicht mehr so nett und meinte, man solle ihr nicht drohen. Als A dann wissen wollte auf welchem Gesetzt ihr Vorschlag beruht, sagte die Frau irgendwas unverständliches von „haben sie 5 Kinder?“, was A nicht verstand und als A sie dann für ganz dumm gehalten hat, hat sie auch wieder aufgelegt…

Exakt. Das ist die einzig richtige Vorgehensweise. Alles
andere ist, wie ich schon schrieb, reine
Beschäftigungstherapie für gelangweilte Einsame, die einen
Brieffreund suchen.

Mit einer Einschränkung: Hilfsweise Widerruf, Rücktritt und/oder Anfechtung zu erklären, kann Sinn ergeben. Man weiß nie, was passiert: Hat man doch einen Vertrag und dies nur vergessen? Ist die Beweislage aus irgendwelchen Gründen ungünstig?

Die Gefahr besteht nur darin, dass man mit Widerruf, Rücktritt und Anfechtung auch den Eindruck erwecken kann, dass man davon ausgeht, dass es etwas zu widerrufen gibt. Deswegen sollte man betonen, dass diese Erklärung nur hilfsweise erfolgt.

Keine Kontodaten
Keine Kontodaten am Telefon „abgleichen“. Auf diese Weise verschaffen sich Betrüger Kontodaten zum Abbuchen.
Wenn schon geschehen: Konto genau überwachen, alle unberechtigten Abbuchungen sofort zurückbuchen lassen.