Auf Unterhalt verzichten?

hallo. ich habe eine frage.

frau A lebt zusammen mit ihren beiden kindern (8 und 11 jahre alt) und ihrem freund in einer bedarfsgemeinschaft und erhält als „haushaltsvorstand“ ALG2.

der freund ist arbeitslos, macht aber gerade eine umschulung, die vom arbeitsamt bezahlt wird und ist damit mitte oktober fertig. ab 01.11 wird er arbeiten gehen. er hat kein einkommen. damit er die umschulung bezahlt bekommt, musste er anfang des jahres bei seinem sachbearbeiter einen brief schreiben, damit er nun „haushaltsvorstand“ ist. bis zum heutigen zeitpunkt ist jedoch weiterhin frau A der „haushaltsvorstand“. auf der ARGE weiß man angeblich nichts von dieser änderung.

frau A bekommt monatlich 539 euro unterhalt vom ex-mann. die beiden kinder bekommen zusammengerechnet 512 euro unterhalt. sie erhält monatlich 231 euro für heizung und unterkunft von der ARGE.

frau A bekommt einen brief von der ARGE. sie soll sich nun bewerben um für 400 euro arbeiten zu gehen. macht sie das nicht würde sie 10% gekürzt bekommen. würde frau A arbeiten gehen, würde sie ihren nachscheidungsunterhalt verlieren und hätte somit weniger geld als vorher.

frau A erhält nun zwei tage später einen weiteren brief. sie soll vorbeikommen zu einer gruppenveranstaltung über förderung des SGBII. kommt sie nicht werden ihr 10% gekürzt.

muss frau A arbeiten gehen und muss sie auf diese gruppenveranstaltung gehen? sie hat doch ein „eigenes“ einkommen.

wenn frau A arbeiten gehen würde, verliert der lebenspartner dann den anspruch auf die umschulung und muss er diese dann selbst weiterzahlen?

ich verstehe nicht ganz

würde frau A arbeiten
gehen, würde sie ihren nachscheidungsunterhalt verlieren und
hätte somit weniger geld als vorher.

so ist das nun mal eben. arm aber frei - und selbst für sich verantwortlich.

frau A erhält nun zwei tage später einen weiteren brief. sie
soll vorbeikommen zu einer gruppenveranstaltung über förderung
des SGBII. kommt sie nicht werden ihr 10% gekürzt.

vollkommen richtig.

muss frau A arbeiten gehen und muss sie auf diese
gruppenveranstaltung gehen?

ist sie erwachsen? und gesund?

sie hat doch ein „eigenes“
einkommen.

und von dem eigenen einkommen kann sie leben? oder muss sie nicht eher die allgemeinheit aller steuerzahler noch ordentlich alimentieren?

gruß
ann

Hi,

von dieser änderung.

frau A bekommt monatlich 539 euro unterhalt vom ex-mann.
sie soll sich nun bewerben um für 400 euro arbeiten zu gehen.
würde frau A arbeiten
gehen, würde sie ihren nachscheidungsunterhalt verlieren und
hätte somit weniger geld als vorher.

Hat Frau A ihren Sachbearbeiter mal darauf hingewiesen, dass durch den Job der Unterhaltsanspruch entfällt? Möglicherweise ist dem Sachbearbeiter das nicht klar. Weniger Geld dürfte Frau A aber trotzdem nicht haben, denn wenn der Unterhalt wegfällt und dafür ein geringeres Erwerbseinkommen da ist, dann muss die ARGE diese Differenz ausgleichen, also mehr zahlen.

Gruß
Nelly

was mir gerade noch einfällt…
Hi,
bei Erwerbseinkommen hat man einen Freibetrag, es wird also nicht in voller Höhe angerechnet. Also von 400,- EUR werden z.B. nur 300,- EUR angerechnet*, somit hat man 100,- EUR mehr als vorher.*
Unterhalt wird jedoch in voller Höhe auf das ALG2 angerechnet. Somit hat man also, wenn man arbeitet, etwas mehr Geld als jemand, der nicht arbeitet. Und irgendwann möchte man ja auch mal wieder unabhängig von staatlichen Leistungen werden, oder? Und das wird immer schwerer, je länger man aus dem Arbeitsleben raus ist.

*) das ist nur ein Beispiel, ich weiß nicht, wie hoch der Freibetrag tatsächlich ist.

Gruß
Nelly

Hallo Toliresa1974,

vorab möchte ich direkt sagen, dass ich bei diesem Thema ein Laie bin und nur nach dem urteile, was meiner Meinung nach logisch ist. Mir ist auch bekannt, dass in diesem Bereich nicht immer alles logisch ist. Aber bei deiner Frage fällt mir einiges auf.

frau A bekommt monatlich 539 euro unterhalt vom ex-mann.

würde frau A arbeiten gehen, würde sie ihren nachscheidungsunterhalt verlieren und hätte somit weniger geld als vorher.

Hier ist nicht die Rede davon, dass Frau A nicht arbeiten kann, sondern nur davon, dass Frau A nicht arbeiten möchte, um den Unterhalt von Ihrem Ex nicht zu verlieren.

Wenn Frau A arbeiten würde und dafür 400 Euro bekommt, würde der Unterhalt wohl nur um 400 Euro gekürzt werden, so dass der Exmann wahrscheinlich immer noch 139 Euro zahlen müsste. Frau A hätte dann nicht weniger Geld als vorher, sondern sie würde die fehlenden 400 Euro selber verdienen und nicht von Ihrem Exmann bekommen.

Wenn Frau A also in der Lage ist, selber zu arbeiten, warum soll der Exmann dann noch den vollen Unterhalt zahlen, nur weil seine Exfrau nicht arbeiten möchte?

Erwartet und verlangt Frau A, dass Ihr Exmann jetzt bis zu seinem Lebensende Unterhalt zahlt, nur weil seine Exfrau nicht arbeiten möchte?

Wie bereits gesagt, meine Antwort bezieht sich darauf, dass in deiner Frage nirgendwo davon die Rede war, dass Frau A nicht arbeiten (und ihr Geld selber verdienen) kann.

Gruß Klawu57

Erwartet und verlangt Frau A, dass Ihr Exmann jetzt bis zu
seinem Lebensende Unterhalt zahlt, nur weil seine Exfrau nicht
arbeiten möchte?

Na klar, der Exmann und Du und ich
… und die vielen netten Leute, die 12 Stunden und länger am Tag außer Haus sind und seit Jahrzehnten kräftig in die Sozialkassen einbezahlen und noch nie arbeitslos waren.
Die sollen fast die Hälfte an Abzügen vom Gehalt haben sowie kräftig Steuerklasse 1 zahlen :smile:) (z.B. 40 pa brutto = macht 24 pa netto - is noch nett, oder?)

Aber die machen das echt gerne!!! Weil sie wissen, dass es viele viele kleine Frauen „A“ gibt… Da zahlt man doch um so lieber in die Staatskassen ein!
Jetzt stell sich mal einer vor, das würde man NUUUR für wirklich Bedürftige tun! Das würde doch gar kein Spaß machen!

Grüße
Jasmin

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