Auf was lasse ich mich hier ein?

Wie haben am WE ein Handy aus einer Vertragsverlängerung verkauft.
Daraufhin erhielten wir die folgenden Zeilen hier:

Ich hätte da nur noch ein Anliegen,
>
> Wir benötigen für solche Geschäfte eine Bestätigung der Kosten bzw des
> Kaufs
> um diesen in der Buchhaltung gegenrechnen zu können (also eine
> Privatquittung, natürlich KEINE Rechnung mit ausgewiesener Mwst, da es ja ein Privatverkauf ist).
> Deswegen würde ich Sie bitten eine von mir vorbereitete Quittung zu
> unterschreiben und mit zu schicken, wenn das für Sie in Ordnung ist.
> Ich benötige dafür Ihre Adresse (Vorname, Nachname und Anschrift) etc, die ich ja von Ebay bekommen habe… Dann bereite ich den Beleg vor und maile Ihnen diesen zu.
> Sie drucken diesen dann aus und legen ihn dem Handy bei (Sie bräuchten das Schreibe nicht extra mit der Post schicken). Dann wird das Geld überwiesen und Sie schicken bei Erhalt des Geldes, Handy mit Quittung raus, ok?!

Was haben dieseZeilen/Wünsche für eine Bedeutung?
Kann ich das bedenkenlos so akzeptieren?

Danke für Rat!!!

Viele Grüße
Sebastian

Hi,

Quittung an sich wär ja nicht das Problem, aber bei Ebay gilt allgemein Vorkasse. Was hast du denn in der Artikelbeschreibung dazu stehen bzw. machst du das öfter erst die Ware zu versenden und dann das Geld zu bekommen?

Wie haben am WE ein Handy aus einer Vertragsverlängerung
verkauft.

Also ein neues (= teures) Gerät. Kostet ohne Vertrag sicherlich einige hundert Euro.

Dann wird das Geld überwiesen und Sie schicken bei
Erhalt des Geldes, Handy mit Quittung raus, ok?!

Irgendwie stinkt das zum Himmel (für mich). Klinkt irgendwie doppelt unseriös, 1. man bekommt das Handy ohne letztlich zu bezahlen, 2. man kann das auch noch verbuchen ohne das Geld überhaupt auszugeben.

Wie siehts denn mit den Bewertungen des Käufers aus?
Wie gesagt: Vorkasse ist normal. Es wäre ja für den Käufer auch nicht das Problem zuerst zu bezahlen und die Quittung danach zu bekommen, oder? Das würde ich ihm anbieten, sonst nichts. Ich würde ihn noch drauf aufmerksam machen, dass er sowas vor dem Kauf hätte klären sollen, wie es jetzt ist brauchst du nämlich auf sowas nicht eingehen.

Was haben dieseZeilen/Wünsche für eine Bedeutung?

S.o., im schlimmsten Fall wirst du betrogen und die Quittung wird hinterher noch abgesetzt.

Kann ich das bedenkenlos so akzeptieren?

Also ich würd es echt lassen. Mag sein, dass der Käufer gar nichts böses im Schilde führt aber das Risiko wär mir wirklich zu hoch.

Liebe Grüße
Sue

Hallo Sue, und Sebastian Dill,

ich verstehe den Text aber ganz anders:
Zuerst wird Geld überwiesen, dann nach Erhalt des Geldes das Handy mit der Quittung abgeschickt.
Also bleibt Vorkasse und es ist kein Risiko.

WB

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Ich auch nicht
Hallo,

Waldbeisser hat Recht. Der Kunde spricht vom Versand nach Eingang des Geldes, also normale Vorkasse. Er will die Quittung lediglich vorher schicken, damit diese einfach dem Handy beigelegt werden kann und nicht mit extra Post verschickt werden muß. Ich sehe da überhaupt nichts unseriöses.

Viele Grüße
Tom

Um zur überschrift zurüc zu kommen
Man läßt sich auf ein Geschäft mit einer Firma ein.

Und für die gelten nun mal die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, die da besagt „Keine Buchung ohne Beleg“. Und sie tun nichts anderes als einen Beleg der Ihren Anforderungen (und denen einer Buchprüfung) entspricht an denjenigen senden der Ihnen das Handy verkauft.
Da er eine Privatperson ist, auch richtigerweise ohne Mehrwertsteuer.

M.E. Ein ganz normaler Vorgang.
Und Recht habt ihr natürlich. vorkasse wird es bleiben. Steht so im Text. - Nur wer überall den Feind wittert weil was etwas ungewöhnlicher ist, mag dies schnell überlesen.

Gruß Ivo

Man läßt sich auf ein Geschäft mit einer Firma ein.

Und für die gelten nun mal die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung, die da besagt „Keine Buchung ohne Beleg“.

Ein Beleg wäre hier aber auch ein Ausdruck der Ebay-Auktion + Überweisungsbeleg der Bank… Man muß ja nur nachweisen das man Geld ausgegeben hat.

Danke liebe Sue,
hast du offensichtlich etwas falsch verstanden,
aber trotzdem nett.
Also alles OK, wie ich euch verstehe.
Vielen Dank für die schnelee Hilfe!!!

Grüße
Sebastian

Ich wüsste nicht dies abgestritten zu haben.
Ich kenne aber die Eigenheiten vieler Buchhalter, die lieber anhand eines Belegs sehen was da geschehen ist anstatt 3 DIA-A4 Seiten anzuhängen und die nun mal gerne Ihre vorgehensweise beibehalten möchten.
Der letzt Satz von dir ist im übrigen wohl nicht ganz korrekt.
Nicht der Nachweis dass Geld ausgegeben wurde ist interessant sondern wofür und an wen.

Gruß Ivo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der letzt Satz von dir ist im übrigen wohl nicht ganz korrekt.
Nicht der Nachweis dass Geld ausgegeben wurde ist interessant
sondern wofür und an wen.

Richtig, sollte aber ja auch beides auf dem Überweisungsbeleg stehen :wink:

Hallo,

Waldbeisser hat Recht.

ja, ich habs jetzt nochmal gelesen und auch verstanden *schäm*

Dann ist natürlich tatsächlich alles in Ordnung und nicht unserös, sorry.

Liebe Grüße
Sue

Moin Sebastian,

das mit der Quittung für die Buchhaltung wurde schon erklärt; ich hätte damit auch keine Probleme.

Aber wie wasserdicht ist Deine Erklärung zum Garantieverzicht? Nachher kommt da in 6 Monaten so ein Firmen-Anwalt der Marke Joachim Steinhöfel und versucht, Dir nen Garantieanspruch unterzujubeln.
Oder gibt es eine Handy-Garantie, die auf den Käufer übergeht?

Gruß

heavyfuel

Hallo heavyfuel,
deine Frage verstehe ich nicht ganz, kannst du das bitte nochmal erklären?
Danke!

Grüße
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

ich habe, etwas aus dem Bauch heraus, an die Sachmängelhaftung gedacht.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
Lies die die FAQs in Ruhe durch und überlege, wie Du das Angebot formuliert hast und ob etwas davon für dich zutreffen könnte.

Gedanke: Der jetzige Käufer weiß, daß das Teil gebraucht über ebay ersteigert wurde. In einem halben Jahr aber ist das Teil kaputt und jemand anders aus der Firma (unterstelle ich jetzt) in der der Käufer arbeitet kommt mit der Quittung an und sagt, daß wäre ja nicht privat, sondern gewerblich gekauft worden.

Ist vielleicht etwas konstruiert, mag sein. Vielleicht weiß jemand anders mehr dazu.

(Unsere Firma hat gebrauchte Laptops verschrottet, anstelle sie an Mitarbeiter zu verkaufen. Man hatte Angst vor Gewährleistungsansprüchen. Bei solchen Antworten kommt man auf so abstruse Gedanken …)

Gruß

heavyfuel

Gedanke: Der jetzige Käufer weiß, daß das Teil gebraucht über
ebay ersteigert wurde. In einem halben Jahr aber ist das Teil
kaputt und jemand anders aus der Firma (unterstelle ich jetzt)
in der der Käufer arbeitet kommt mit der Quittung an und sagt,
daß wäre ja nicht privat, sondern gewerblich gekauft worden.

Ist vielleicht etwas konstruiert, mag sein. Vielleicht weiß
jemand anders mehr dazu.

Naja, der zusätzliche Beleg hätte dann eine mögliche Beweisfunktion (Handy wurde an dem Tag gekauft). Gleiches ließe sich aber im Zweifel auch anders nachweisen (Ebay eben). Somit denke ich, dass der Beleg eine Gefahr vergrößern würde, die nicht sowieso schon bestanden hätte.

Gruß

ALex