Hallo,
ich war mir eigentlich sicher, mit Abschreibungen im Rahmen einer Kostenrechnung umzugehen. In der Praxis stehe ich nun aber etwas auf der Leitung…
Es geht um Arbeiten an einem 20 Jahre alten öffentlichen Gebäude.
- Ein Raum wird renoviert.
- Eine Tür wird durch eine (in der Anschaffung teurere) Feuerschutztür ersetzt.
3a) Ein Aufzug wird neu eingebaut.
3b) Ein bereits bestehender Aufzug wird modernisiert. - Ein neuer Heizkörper wird eingebaut (bisher noch nicht vorhanden).
- An eine Treppe wird ein Treppengeländer montiert (bisher war noch keines vorhanden).
Wird in den vorliegenden Fällen abgeschrieben? Wenn ja, wird der Wert der Maßnahme dem Gebäude zugeschrieben oder werden die Anlagegüter getrennt vom Gebäude abgeschrieben?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, ich bin hier etwas überfordert!