Auf welche Daten können BU-Versicherer zugreifen?

Ich beschäftige mich mit der Frage, welche Möglichkeiten die Versicherer haben, bei eingetretener Berufsunfähigkeit die Gesundheitsangaben des Versicherten bei Vertragsabschluss nachträglich zu überprüfen. Bei Vertragsabschluss gemachte falsche Gesundheitsangaben (egal ob unwissentlich falsch oder absichtlich falsch) sind ja der häufigste Grund, warum die Versicherung dann doch nicht zahlt. Also wenn z.B. jemand vergisst anzugeben, dass er mal vor 7 Jahren wegen Rückenschmerzen beim Arzt war, kann es sein, dass die Versicherung jegliche Zahlungen verweigert, wenn er 30 Jahre später berufsunfähig wird. Nur woher wissen die Versicherungen so etwas? Ich gehe davon aus, dass die Unternehmen nur mit legalen Methoden arbeiten, um an Infos zu kommen.

Einerseits muss man bei Vertragsabschluss ja seinen Hausarzt angeben und diesen von der Schweigepflicht entbinden. Gilt diese Entbindung nur zum Zwecke des Vertragsabschlusses oder ist die zeitlich unbefristet, so dass der Hausarzt auch noch in 30 Jahren, wenn der Patient berufunfähig wird, dem Unternehmen alles mitteilen muss?
Auf welche Dokumente haben die Versicherungen ein Anrecht? Können sie lediglich ein Gutachten vom Arzt verlangen oder dürfen sie die komplette Patientenakte einsehen?

Wenn im Vertrag neben dem Hausarzt keine weiteren Ärzte angegeben wurden, woher kann die Versicherung dann erfahren, bei welchen Ärzten der Kunde außerdem in Behandlung war?

Müssen/dürfen die Krankenversicherungen (GKV/PKV/Beihilfestellen) oder die kassenärztlichen Vereinigungen irgendwelche Informationen an den Versicherer rausgeben?

Wie verhält es sich, wenn die verschwiegene Krankheit nichts mit der Berufsunfähigkeit zu tun hat? Also wenn z.B. jemand Neurodermitis hatte, dies aber bei Abschluss bewusst nicht angibt und dann wegen eines Rückenleides berufsunfähig wird?

Wie verhält es sich, wenn eine Krankheit aus Fahrlässigkeit nicht angegeben wurde, weil man sich einfach nicht erinnerte. Also wenn z.B. jemand als Kind Asthma hatte, dies aber vergisst im Vertrag anzugeben und dann später wegen psychischen Problemen berufsunfähig ist? Wäre die Versicherung dann auch leistungsfrei? Müsste sie zahlen, wenn derjenige wegen Lungenproblemen berufsunfähig wird?

PS: Es geht mir persönlich nicht um Versicherungsbetrug, ich möchte einfach nur das System verstehen. Ich habe nicht vor, bei Abschluss der BU was zu verschweigen, aber es kann ja immer sein, dass man sich nicht an alles erinnert, was vor 20 Jahren mal war.

Hallo,

es ist ein riesen Themenfeld, dass du da anschneidest. Nicht alles ist einfach zu beantworten.

gemachte falsche Gesundheitsangaben (egal ob unwissentlich falsch
oder absichtlich falsch) sind ja der häufigste Grund,

Wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Antrages von etwas nicht wusste, kann er auch später nicht dafür belangt werden. Wenn man also eine Krankheit hat, die noch nicht zu 100% bestätigt ist und der Arzt die Auskunft bis zur Sicherstellung der Diagnose zurückhält (sowas kommt tatsächlich vor), kann die Versicherung dem VN daraus keinen Strick drehen.

Das von mir dazu.

Grüße

Lars