Auf welche Finanzielle Hilfen habe ich Anspruch?

Guten Tag, meine Situation ist ein wenig Komplizierter und es erfordert eine kleine Umschreibung, um die Frage Objektiv beantworten zu können:

August 2005 beendete ich die Realschule und erhielt ich meine Mittlere Reife, im gleichen Jahr begann ich eine Ausbildung zum Elektriker. Da ich relativ früh merkte, dass das nichts für mich ist beendete ich diese Ausbildung nach dem 1. Ausbildungsjahr.
2006 August begann ich dann eine weitere Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann, die ich 2009 auch erfolgreich Abschloss. Nach meiner Abgeschlossenen Berufsausbildung machte ich mich Selbstständig.

Da ich vorausschauend wusste, das September 2010 der Zivildienst bevorsteht.

Meine Familiäre Situation sieht fürchterlich aus.
Ich habe 7 Geschwister, davon sind 6 Kriminell. Meine Eltern beide Hartz4 Empfänger, auf dem Rathaus bekannt als „Problemfamilie“. Ich Zog September 2009 von zu hause aus, was mehrere Gründe hatte:

  1. Verstehe ich mich mit meiner Familie und ihrer Assozialen Einstellung nicht.
  2. Wollte ich meinen eigenen guten Ruf und meinen Guten namen bewahren, was micht möglich wäre unter dem gleichen Dach.
    3.Mein Vater ist Alkoholiker und verprügelt eigentlich Regelrecht die Familie. Als ich mich dann einmal dazwischen stellte und ihn zurechtwies, begann er mich zu Terrorisieren. Was er auch heute noch macht.

Wie dem auch sei, das ist eine andere Baustelle.

Ich spiele mit dem Gedanken, nach meinem Zivildienst mich auf September 2011 wieder als Azubi zu bewerben.
Ich hätte gerne Automobilkaufmann gemacht.

Bis Dato hätte ich also Quasi 2 Jahre Selbstständigkeit (Die ich beenden würde, da es nicht prickelnd läuft) und 2 Jahre eigene Wohnung.

Jetzt verdient man als Azubi um die 400€, also viel zu wenig um zu Überleben. Nach hause zu meinen Eltern kann ich aber auch Unmöglich. Zurzeit wohne ich in einer WG für 250€ Warm.

Meine Frage nun:

Auf was für Zuschüsse bzw Gelder hätte ich anspruch, um die Ausbildung Wirtschaftlich zu Überleben?

Da ich bisher nur 4 Beitragspflichtige JAhre hatte, habe ich keinen Anspruch auf ARbeitslosengeld. Bleibe ich in der Selbstständigkeit, wird das in Richtung Insolvenz gehen. Daher versuche ich jetzt die Notbremse zu ziehen und nach meinem Zivildienst wieder eine Ausbildung zu starten.

Vom Landratsamt bekomme ich Aktuell zum Zivildienst Unterhaltssicherungsgesetz §7b. Da ich auch schon 12 Mon Selbstständig war, kommt da n netter Betrag, der reicht um meine Schulden zu tilgen.

Wieder zu meinen Eltern zurück ist für mich Undenkbar und für mich auch Unzumutbar.

VIelen dank für eure Hilfen

Mfg

Haidanaiii

Hallo,
da hast Du ja richtig Mist an der Hacke.
Also: Da Du weder aus gesundheilichen Gründen eine Umdchulung machen musst, noch aus Arbeitsmarktpolitischen Gründen (.d.H. Einzelhandelskaufleute werden doch noch gesucht) keine Umschulung bekommst, ist die neue Ausbildung Dein Privatvergnügen. D. h. außer den Hartz IV Satz wirst Du nichts bekommen. Dabei wird auch Deine Wohnsituation unter die Lupe genommen. Es kann Dir passieren, dass Du ausziehen musst. Allerdings nicht zu Deinen Eltern. Dazu kann Dich niemand zwingen. Mit der Aussage, dass die keinen Platz für Dich haben, ist der Käse gegessen.
Du musst also zur ARGE gehen und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Nur die können Dir genau sagen was und wieviel Du bekommst. Auf jeden Fall aber Mietkostenzuschuß.
Beantrage aber auf keinen Fall bei der Wohngeldzentrale Mietkostenzuschuß. Das ist weniger als wenn es in Hartz IV eingerechnet wird.
Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
Schöne Grüße

Hallo,
ich habe noch etwas vergessen.
Du bist noch keine 3 Jahre selbständig.
Also steht Dir ersteinmal Arbeitslosengeld zu.
Schöne Grüße

Hallo

das klingt wirklich komplizieet. Das ist aber dann eine Frage, die hier nicht passt.

Hier musst du mal diverse Ämter aufsuchen und prüfen, welche staatlichen Hilfen in Frage kommen könnten.

Wohngeld
Ausbildungsbeihilfe
usw…

Bezüglich Unterhalt seitens deiner Eltern, ist dan deinen Ausführungen nichts zu erwarten.

Vielen dank für die Rasche und Kompetente Hilfe.

Ich habe bisher noch keine 5 Jahre in die Sozialkassen gezahlt, da bisher nur 4 Ausbildungsjahre. Habe ich da dennoch schon anspruch auf Arbeitslosengeld??
Eigentlich liegt es nicht in meinem Interesse vom Staat gelder zu beziehen, aber in meiner momentanten Situation lässt es sich wohl nicht vermeiden.

Vielen DAnk

Sobald Du 1 Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, steht Dir Arbeitslosengeld zu.
Allerdings nur 60% Deines letzten Azubi - Gehaltes. Wenn Du Dich allerdings erst nach Deinem Ziwildienst arbeitslos meldest, dann gilt dieser Verdienst als ausschlaggebend. Da musst Du schauen, was für Dich günstiger ist.
Schöne Grüße und viel Erfolg

Hallo,

am besten bei der Arbeitsagentur klären, ob Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)besteht.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Cont…

„BAB wird grundsätzlich nur für die erste Ausbildung geleistet. Nur in wenigen Fällen kann BAB für eine zweite Ausbildung in Betracht kommen. Sollten Sie bereits eine Ausbildung begonnen aber nicht beendet haben, könnte die Förderung einer erneuten Ausbildung trotzdem in Betracht kommen. Wenn Sie hierzu nähere Informationen wünschen, können Sie sich mit Ihrem Berufsberater Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.“

Die Arbeitsagentur wird sehr wahrscheinlich nachfragen, warum man in dem erlernten Beruf (Einzelhandelskaufmann) keine Stelle findet.

Wahrscheinlich ist es erfolgversprechender, sich persönlich in Unternehmen in der Automobilbranche (inkl. Reparaturbetriebe und Ersatzteilhandel)als Angestellter zu bewerben 8auch überregional in Gebieten mit geringer Arbeitslosigkeit).

Viel Erfolg!

Gruß

RHW

Kenne mich da nicht richtig aus.aber ich mache dir nicht viel Hoffnung ,da du eine Ausbildung hast.

also ich würde auf jeden Fall zu einer Schuldnerberatungsstelle gehen. Die kennen sich da bestens aus und können einen weiter helfen.
Es kann niemand verlangen, dass Sie zu Ihrer Familie ziehen.
Gruss
Agnes

Hallo,

erst einmal kannst Du Arbeitslosengeld 1 beantragen. Das solltest Du auch bewilligt bekommen, da Du mindestens ein Jahr beitragspflichtig gearbeitet hast. Allerdings bekommst Du nur 60% Prozent Deines letzten Verdiensts. Evtl. kannst Du auch noch Wohngeld bekommen. Wenn das ALG I ausgelaufen ist, kannst Du bei der ARGE ALG2 (Hartz IV) beantragen.

Eine weitere Ausbildung oder auch eine Umschulung wirst Du nur finanziert bekommen, wenn Du in Deinem erlernten Beruf keine Stelle bekommst oder Du diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst.

Für eine Ausbildung kannst Du bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen. Dieser wird aber vermutlich abgelehnt, da es nicht Deine erste Ausbildung ist. Im Falle einer Ablehnung kannst Du dann Wohngeld beantragen.

Mehr zum Thema finanzielle Hilfen findest Du hier:

http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hi…

Ansonsten besteht noch die Möglichkeit, von einer Bank einen Bildungskredit zu erhalten. Bedenke aber, dass Du diesen irgendwann mit Zinsen zurückzahlen musst.

Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Zukunft
Jeanine

Hallo,
das ist ja wirklich keine einfache Situation!!
Leider kenn ich mich mehr im Bereich Kindesunterhalt aus !!! (minderjähriger) Tut mir Leid kann nicht helfen!!! Hoffe aber Du findest jemanden der Antworten für Dich hat!!!
Wünsch Dir viel Glück und Kraft auf Deinem Weg!!!
LG Sandy

Minderjährige? :smile:

Ich bin 22!

Weis nicht wie es jemand unter 18 schafft nach der MIttleren Reife schon 5 Jahre zu arbeiten :smile:

Ou jetzt habe ich mich verlesen :smile: Dennoch vielen dank für deinen Rat!

Zu Fragen finanzieller Förderung, bin ich nicht der richtige Experte. Sorry.

Dennoch viel Glück!
Jan Erik Meyer

Hallo haidanaiii,

wenn Du eine weitere Ausbildung beginst, kannst Du kein Arbeitslosengeld I bekommen, da Du demArbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Evtl. könntest Du aufstockend AlG II beantragen. Ich empfehe Dir, Dich unbedingt mit der für DeinenWohnort zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.
Die Vermittler bzw. Fallmanager der Arge können Dir dort weiterhelfen.

Viel Erfolg wünscht
Hanne

Viel Glück !!!
LG Sandy

Bin in dem fall überfragt. Bitte für genaue hinweise sich bei der Agentur für Arbeit erkundigen oder beim Betriebsrat. Zuständig für die Jugend der IG Metall ist Bianka Berlin Mail. [email protected]

Hallo ist ja echt kompliziert muß aber leider sagen das ich null Ahnung habe sorry