Guten Tag,
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Hat ein Arbeitgeber Anrecht auf eine Kopie der Geburtsurkunde und die Namen und Geburtsdaten der Eltern? Was gehen einen AG die Eltern eines neuen AN an?
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Ist es rechtens, wenn ein AG einem neuen AN erst NACH Vertragsunterschrift/Arbeitsantritt mitteilt, dass Geburtsurkunde etc, gewünscht wird, dass es einen Betriebsarzt gibt und dieser als erstes aufgesucht werden muss? Müsste dem potentiellen neuen AN diese ganzen Dinge nicht VOR Vertragsunterschrift/Arbeitsantritt mitgeteilt werden, anstatt ihn damit zu überrumpeln wenn es schon zu spät ist?
Vielen Dank.