Meines Wissens nach sind Einkommensteuer, Gewerbesteuer und
Umsatzsteuer abzuführen.
=> wenn man sich als Einzelunternehmer selbständig macht, ja
Auf welcher Grundlage werden die jeweiligen Steuern berechnet
(Umsatz, Gewinn etc.)?
=> Einkommensteuer: zu versteuerndes Einkommen
=> Gewerbesteuer: Gewerbeertrag (wie das geht, wurde ja schon erklärt)
=> Umsatzsteuer: Umsatz
Ich habe auch gehört dass die Gewerbesteuer die
Einkommensteuer reduziert?
=> ja, aber…
Wird bei allen Steuerberechnungen die Umsatzsteuer
berücksichtigt oder wird diese im Vorfeld abgezogen?
=> wenn, dann nur bei der Ermittlung des Gewinns der selbständigen Tätigkeit und zwar dann, wenn der Selbständige den Gewinn nach § 4 Absatz § EStG ermittelt
Danke für eure Hilfe
=> wie bereits im Forum „Steuern“ schon darauf hingewiesen: es ist hier äußerst sinnvoll, wenn derjenige einen Steuerberater aufsucht!
ein Besuch beim Steuerberater ist zwar absolut sinnvoll und richtig, aber vielleicht nicht sofort nötig, wenn man erst mal das Grundprinzip wissen will und das Unternehmen klein ist.
Grob gesagt fällt auf jeden Fall Umsatzsteuer an.
Verkaufte Ware - Umsatzsteuer
Eingekaufte Ware - Vorsteuer, die bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann.
Gewerbesteuer fällt wahrscheinlich gar nicht sofort an.
Einkommenssteuer fällt nur dann an, wenn die Netto-Einnahmen (Gewinn) entsprechend hoch sind.
Die Umsatzsteuer hat mit den anderen Steuern nichts zu tun.