… eines Vereins die Vorlage der Bücher verlangen. Zur Neuwahl wird vom alten Vorstand die Entlastung gefordert, die nur durch gesicherte Buchprüfung, auch stichprobenhaft erteilt werden kann.
Offenlegung der Vereinsbuchhaltung und -konten
Hallo Mr. Oekodepot,
vielen Dank für diese sehr spezielle und wichtige Transparenz- Frage.
Im Rahmen jeder Jahreshauptversammlung ist der Vereinsvorstand zunächst zur Abgabe des Rechenschaftsberichts über das abgeschlossene letzte Kalenderjahr verpflichtet und damit auch zur Auskunft in allen finanziellen Angelegenheiten des Vereins gegenüber der Mitgliederversammlung und damit allen Vereinsmitgliedern.
Grundlage dafür sind die gesetzlichen Vorschriften der §§ 27 III und 666 BGB:
§ 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
(3) Auf die Geschäftsführung des Vorstands finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 entsprechende Anwendung.
Für die weitergehende Einsicht von Vereinsmitgliedern in die Konto- und Buchhaltungsunterlagen sehe ich dabei nur 2 Möglichkeiten, soweit es dazu keine spezielle Regelung in der Vereinssatzung geben sollte:
- Für die nächste Vereinsmitgliederversammlung sollte dazu ein genauer schriftlicher Antrag auf Gewährung einer Einsicht von möglichst vielen Vereinsmitgliedern unterzeichnet und offiziell gestellt werden, und zwar unter Bezugnahme auf die oben benannten Vorschriften.
Sollte sich der Vorstand weigern, dafür eine zeitnahe Mitgliederversammlung anzuberaumen, dann könnte ein Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung von Vereinsmitgliedern auch nach § 37 BGB gestellt werden.
- Sind Kassenprüfer im Verein zur Kontrolle der Vereinsfinanzen berufen, dann sollte mit diesen abgesprochen werden, gegebenenfalls im Rahmen einer Sonderprüfung auch eine gesonderte Einsichtsmöglichkeit für die auskunftsinteressierten Mitglieder zu schaffen.
Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.
Guten Morgen,
wahrscheinlich steht das in der Satzung des Vereins. Jedes Mitglied hat in der Regel das Recht sich einen Einblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verein zu verschaffen.
Normalerweise passiert das stellvertretend durch die Kassenprüfer, die dann den Bericht abgeben, dass alles geprüft wurde und in Ordnung ist. Danach wird der Antrag auf Entlastung des amtierenden Vorstands gestellt und muss von der Versammlung bestätigt werden.
VG
Ulrike
… eines Vereins die Vorlage der Bücher verlangen. Zur
Neuwahl wird vom alten Vorstand die Entlastung gefordert, die
nur durch gesicherte Buchprüfung, auch stichprobenhaft erteilt
werden kann.
Hallo,
der Vorstand ist i.d.R. der Mitgliederversammlung zur Auskunft verpflichtet. das Mitglied kann in dieser seine fragen stellen und einen Beschluss erwirken, das die Einzeleinsicht beschlossen wird. Normalerweise ist das nicht der Fall, man ist gut beraten einen unabhängige Kassenprüfer und/oder eine Revisionskommission im verein festzulegen.
… eines Vereins die Vorlage der Bücher verlangen. Zur
Neuwahl wird vom alten Vorstand die Entlastung gefordert, die
nur durch gesicherte Buchprüfung, auch stichprobenhaft erteilt
werden kann.
