Hallo,
man nehme mal folgendes an:
-Frau A.hat einen neuen Job ab Datum xy und das Paar will umziehen
-Mann A.will natürlich mit umziehen hat aber noch keinen neuen Job und würde sich gern vom Arbeitnehmer kündigen lassen, um Sperrfrist vom Arbeitsamt zu umgehen (der Mann A. würde aber auf jeden Fall benötigt im Unternehmen und der AG müßte dafür jemand neues einstellen in nächster Zeit)
Wäre dies vom Arbeitgeber des Mannes ohne Probleme möglich?
Muß der AG irgendwelche Gründe nennen? Interessiert das Arbeitsamt, warum dem Mann A. gekündigt wurde?
Könnte man sich einen Grund vorstellen, warum der Mann A. bei eigener Kündigung keine Sperrfrist bekommen würde??
Würde mich über eine rege Diskussion freuen! 
MfG, Milena
betriebsbedingt
Wäre dies vom Arbeitgeber des Mannes ohne Probleme möglich?
Ist an sich üblich.
Muß der AG irgendwelche Gründe nennen? Interessiert das
Arbeitsamt, warum dem Mann A. gekündigt wurde?
Meist lassen sich "Betriebliche Umstrukturierungen " oder „Finanzielle Engpässe“ als betriebsbedingte Kündigung nutzen. Wird wohl des öfteren in Absprache gemacht, auch als vorzeitiger Übergang in die Rente.
Könnte man sich einen Grund vorstellen, warum der Mann A. bei
eigener Kündigung keine Sperrfrist bekommen würde??
Besondere Mißstände in der Firma, ständige Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften.
Gruß
Stefan
Hallo Milena,
sollte Herr und Frau A verheiratet sein, dann braucht es keine Hilfskonstruktionen (die im Zweifels sogar betrugsnahe sind), da lt.
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel… S.41/42 der Zusammenzug mit dem Ehepartner nicht zu einer Sperrung führt.
Manchmal verstehe ich die Großzügigkeit unseres Sozialsystems zwar nicht, aber so ist es wohl…
Grüße
Jürgen
Hallo
-Mann A.will natürlich mit umziehen hat aber noch keinen
neuen Job und würde sich gern vom Arbeitnehmer kündigen
lassen, um Sperrfrist vom Arbeitsamt zu umgehen (…)
Wäre dies vom Arbeitgeber des Mannes ohne Probleme möglich?
Ein Arbeitgeber, der das macht wäre in doppelter Hinsicht dumm.
1.) Er wirkt an einer Straftat namens Sozialbetrug mit.
2.) Es besteht das Risiko einer Küschutzklage.
Eine Sperrfrist kann der Mann evtl vermeiden, wenn er im Vorfeld nachweislich am neuen zukünftigen Wohnort massive Bewerbungsbemühen aufweisen kann. Allerdings sollte man auch dann sich vom Sachbearbeiter der AfA am neuen Wohnort eine entsprechende Zusage vorher schriftlich geben lassen.
Gruß,
LeoLo