Auf Zuschläge verzichten?

Stefanie aus Dresden hat einen neuen Job angenommen der Ihr auch sehr gut gefällt.
Sie hat nach 3 Wochen geleisteter Arbeit den Vertrag nun endlich bekommen und hat ihn auch unterschrieben, obwohl sie einige Probleme mit dem Vertrag hatte, hat Sie ihn unterschrieben, weil sie weiß wie in anderen Firmen gearbeitet und gezahlt wird.
Ihr Frage ist nun folgende: Sie hat im Vetrag unterschrieben, das Sie auf Spät, Nacht, Sonntags und Feiertagszuschläge verzichtet.
Ist das nun Rechtens? Oder hat Sie trotz unterschrift einen Anspruch auf die Zuschläge, da ja Nachtzuschläge gesetzlich sind.

Dieser Betrieb hat den Betriebssitzsitz in Dresden, im Vertrag steht geschrieben das Der Arbeitnehmer an anderen Betriessitzen eingesetzt werden kann.
Auf Nachfrage bestätigte der Chef das Betriebssitz heißt, das man nur in Dresden beschäftigt werden kann, Ihre Frage war ob man jetzt aufgrund dessen gezwungen werden kann z.b. in ein Objekt nach Bayern fahren zu müssen um dort zu arbeiten.

Sie würde sich sehr über Antworten und Ratschläge freuen.

mfg

Oder hat Sie trotz unterschrift einen
Anspruch auf die Zuschläge, da ja Nachtzuschläge gesetzlich
sind.

Da hat wohl jemand das Gesetz nicht richtig gelesen?

‚‚Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.‘‘
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html

Dieser Betrieb hat den Betriebssitzsitz in Dresden, im Vertrag
steht geschrieben das Der Arbeitnehmer an anderen
Betriessitzen eingesetzt werden kann.

Kommt drauf an, was da genau wortwörtlich (= Vertragstext) steht. Aber das klingt anders als das, was der Chef zu ihr gesagt hat.

Also original Text der Dame aus Dresden: Der AG behält sich vor, den AN auch an anderen Betriebssitzen einzusetzen.

Unter Zeugen hat sie gefragt das man also z.b. nicht nach München müsse, wenn es dort Arbeit geben würde!?
Antwort: Es gibt nur einen Betriebssitz, in Dresden, und wenn sie nach München müssten, müsste man einen neuen Vertrag aufsetzen, also sie können nicht so ohne weiteres dorthin versetzt werden, Betriebssitz heißt Betriebssitz, das man in Dresden dann mal in das oder das Objekt verschoben werden kann ist natürlich logisch.

Eine Frage hat Sie noch zu der Nachtarbeit, hat Sie auf einen Zuschlag nur dann Anspruch, wenn Sie nur Nachtschicht macht, oder sind 1-2 Tage Nachtschicht genug um auf einen Zuschlag Anspruch zu haben!?

Sie sagt Danke.

Der AG behält sich
vor, den AN auch an anderen Betriebssitzen einzusetzen.

Antwort: Es gibt nur einen Betriebssitz, in Dresden,

Unverständlich, warum man dann so ne Klausel in den Vertrag schreibt. Aber wenn es später andere Betriebssitze gibt, dann ist sie lt. Vertrag dort einsetzbar. Der Inhalt eines Gespräch von vor paar Monaten/Jahren ist dann schwerer nachweisbar, als der Inhalt des Vertrages.

Eine Frage hat Sie noch zu der Nachtarbeit, hat Sie auf einen
Zuschlag nur dann Anspruch, wenn Sie nur Nachtschicht macht,
oder sind 1-2 Tage Nachtschicht genug um auf einen Zuschlag
Anspruch zu haben!?

Siehe hier http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html Abs. 5. (oder arbeit- bzw. tarifvertragliche Regelung dazu)

Ich bin mir gerade nicht so sicher, ob durch meinem vorherigen Beitrag klar wurde, dass es nur nachts Zuschläge gibt, wenn sie überhaupt vereinbart sind(?)

also die deutschen gesetze lesen sich halt sehr schwer. und Sie fragt lieber nach anstatt zu vermuten.

im vertrag steht:

… hierin liegendender mehrarbeit in freizeit für je 40 nachtarbeitsstd. ein zusätzlicher tag freizeit gewährt.

also wenn sie die 40 std. erreicht hat, hat sie anspruch auf einen tag zusätzlich.