Aufbau arbeiszeitkonto ohne Brachenzulage?

Hallo, mein Lebensgefährte arbeitet seit kurzem bei einer Zeitarbeitsfirma, er bekommt dort den Grundlohn + eine Branchezulage von knapp 3 euro pro stunde.
bei seiner abrechnung werden nun zum aufbau einen Arbeiszeitkontos gearbeitete Stunden abgezogen, diese werden aber nur mit dem Grundlohn vergütet, also ohne die 3 Euro Brachenzulage.
Ist das so Rechtens? Er hat die Stunden ja gearbeitet. Das ist eine Menge Geld das da nicht mit gerchnet wird.
so wurden z.B. 14 Stunden aufs Zeitkonto geschriebn ohne die Zulage das sind schon mal (24 mal 3 = 72 Euro) also 72 Euro alleine in diesem Monat.
Nächstes Monat wird es genauso aussehen, ist das so wirklich richtig?` Nach einem Jahr wären das dann 864 Euro, also nicht grad wenig.
Ist das wirklich so das zum aufbau des Arbeitszeitkontos die Brachenzuschlägen nicht mit bezahlt werden? Wie ist das wenn er das mal ausbezahlen lassen will? bekommt er dann die Zulage mit drauf?
Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen.
Danke im vorraus

Liebe sharky1975,

leider kann ich Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage nicht weiterhelfen. Ich bin eher Experte auf dem Gebiet Arbeitsschutz und Normen. Es tut mir sehr Leid, ich hoffe sie bekommen Ihre Antwort von einem anderen Experten aus der Community.

Alles Gute und viele Grüße

Anni2233

Hallo und guten Tag

Das ist eine knifflige Angelegenheit und meiner Meinung nach nur von einem Anwalt für Arbeitsrecht zu beantworten.
Es kommt immer auf den Einzelfall an und wie der „Arbeitsvertrag“ ausgestaltet ist. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann wird ihnen dort weitergeholfen.
An Beiträgen wie: ich kenne jemanden-ich haben von jemanden gehört etc. ist Ihnen nicht geholfen.
mit freundlichen grüßen

Hallo Sharky,
dazu muss es eine tarifliche Vereinbarung mit der Zeitarbeitsfirma, der Einsatzfirma oder dem Branchenverband geben.
Auf den ersten Blick mal soviel: Da es sich um ein Arbeitszeitkonto handelt verstehe ich das so, dass die dort gesammelte Arbeitszeit auch wieder in (Frei-)Zeit abgegolten wird. Meist ist bei solchen Konten eine Auszahlung in Geld nicht vorgesehen. Somit wären die Geldbeträge lediglich eine „Verrechnungseinheit“ (Stunden wären da sicherlich sinnvollen gewesen) und die Zuschläge spielen dann später keine Rolle, wenn man sich aus diesem Zeitkonto freie Tage entnimmt.

Sorry, aber in dem Bereich bin ich überfragt. IIch würde mich an den Rechtsschutz meiner zuständigen Gewerkschaft wenden. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind meist ziemlich „unehrlich“ und versprechen das Blaue vom Himmel. Hauptsache sie können ein Klage führen und kassieren. Ausserdem bei solchen Arbeitgebern wird sicherlich noch häufiger ein Problem auftreten. der Mitgliedsbeitrag ist relativ undramatisch und der Arbeitgeber bekommt von meiner Mitgliedschaft nichts mit. Ich habe aber jederzeit die Möglichkeit mich aktuell zu informieren. Ich habe nichts davon, zur Gewerkschaft zu raten, habe aber in den 31 Jahren meiner Lebensarbeitszeit häufiger Hilfe gebraucht.
Mf Glück Auf
Heinz

Hallo sharky1975,
als erstes einen Zusammenstellung für den AG erfassen und den AG um Klärung erbitten. Sollte hierbei nichts zustande kommen, würde ich empfehlen sich bei einer Rechtberatung (ArbG) rat ersuchen und ggf. mit einem Titel für die Entgeltung Anspruch erheben zu können.
Mfg
OB